Kindergartenwesen und Haushaltsrecht 1. Information über den aktuellen Sachstand 2. Bewilligung der für die Errichtung eines Natur- und Waldkindergartens und die Ausstattung eines Containers erforderlichen Haushaltsmittel 3. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung aufgrund der Schaffung von neuen Stellen gem. Art. 68 Abs. 2 Ziff. 4 Gemeindeordnung (GO) Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 08.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.07.2019 ö 1
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö 4

Sachverhalt

Zu Ziff. 1. Information über den aktuellen Sachstand:

In der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 03.06.2019 wurden Sie zuletzt über den aktuellen Sachstand bezüglich der Anmeldesituation im Kindergartenbereich und über die Vorschläge der Unterbringung der Kinder informiert.

Zwischenzeitlich wurden die Vorbereitungen für die Errichtung eines Waldkindergartens in Illerberg und die Weiterführung des Containers bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ in die Wege geleitet und die Stellen für diese Einrichtungen ausgeschrieben.

Für den Walkindergarten sind bisher verbindlich ….. Kinder ab September angemeldet.
Im November kommen weitere … Kinder dazu. Weitere …. Anmeldungen sind ab September 2020 vorgemerkt.
Die Großtagespflege, in der ca. 8 bis 10 Kinder untergebracht werden können, startet ab
01. Oktober 2019.
Für … Kinder wird noch ein Platz benötigt. In dem bestehenden Container bei der Kindertagesstätte  „Rappelkiste“ können bis zu 25 Kinder untergebracht werden.

Zu Ziff. 2. Bewilligung der für die Errichtung eines Waldkindergartens und die Ausstattung eines Containers erforderlichen Haushaltsmittel:

Für den Walkindergarten sind voraussichtlich Kosten in Höhe von …………. € erforderlich, die sich wie folgt zusammen setzen:
  • Schutzhütte (Tiny Home) ca. 45.000 €
  • Außenanlagen ca. 15.000 €
  • Ausstattung ca. 2.000 €
  • Personalkosen ca. ……………. (siehe auch nachfolgende Ziff. 3)

Für den Container bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ bedarf es finanzieller Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich ca. ……….. €, wie folgt:
  • Ausstattung ca. ………….. €
  • Personalkosten ca. ……………. (siehe auch nachfolgende Ziff. 3)

Nachdem die Errichtung eines Waldkindergartens und die weitere Beanspruchung des Containers beim Erlass des Haushalts 2019 nicht vorhersehbar waren, sind aktuell hierfür auch keine Mittel veranschlagt worden. Diese müssen nun bei Haushaltsstelle ……………… außerplanmäßig bereit gestellt werden. Die Zuständigkeit für die Bewilligung liegt nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat beim Stadtrat selbst (vgl. § 2 Ziff. 8). Die Zuständigkeit für die Bewilligung liegt nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat beim Stadtrat selbst (vgl. § 2 Ziff. 8). Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach Art. 68 Abs. 2 Ziff. 2 GO ist nicht erforderlich, da die zusätzlich notwendigen Kosten im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen des Haushaltsplanes nicht erheblich sind. Siehe jedoch nachfolgende Ziff. 3.

Zu Ziff. 3. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung aufgrund der Schaffung von neuen Stellen gem. Art. 68 Abs. 2 Ziff. 4 Gemeindeordnung (GO):

Nach Art. 68 Abs. 2 Ziff. 4 GO ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich, wenn Beamte oder Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Dies ist beim erforderlichen Personal für den Waldkindergarten und den Container der Fall, da der Bedarf bei der Aufstellung des Stellenplanes noch nicht bekannt war.
Nach Auswertung im hierfür maßgeblichen Adebis-Programm ist der Bedarf wie folgt gegeben:
Für den Waldkindergarten mit max. 15 Kindern wird eine Erzieherin in Vollzeit und eine Kinderpflegerin in Teilzeit (ca. 25 Stunden) benötigt.
Für den Container mit max. 25 Kindern – 20 Regelkinder, 2 behinderte Kinder, 3 mit Migrationshintergrund – und einer Buchungszeit von durchschnittlich 7 bis 9 Stunden bedarf es 2 Erzieherinnen und 2 Kinderpflegerinnen(jeweils eine Vollzeit / eine Teilzeit ca. 20 bis 25 Stunden).
Die Personalkosten hierfür belaufen sich für den Zeitraum von September bis Dezember 2019 auf ca. …………… €).

Aufgrund der bereits durchgeführten Stellenausschreibung liegen für den Waldkindergarten wider Erwarten genügend Bewerbungen vor, während es für den Container derzeit noch schlecht aussieht.

Empfehlung

Zu Ziff. 2:        Für die Errichtung eines Waldkindergartens in Illerberg und die Ausstattung        eines Containers bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ werden die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ………….. € bei Haushaltsstelle bzw. in Höhe von ……………… € bei Haushaltsstelle ………………… außerplanmäßig bewilligt.

Zu Ziff. 3:        Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund der Schaffung von neuen Stellen für den Waldkindergarten Illerberg und den Container bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ gem. Art. 68 Abs. 2 Ziff. 4 GO eine Nachtragshaushaltssatzung.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt unter Bezugnahme auf die ausführliche Sitzungsvorlage aus, dass sich für den Waldkindergarten bisher verbindlich sieben Kinder ab September d.J. angemeldet haben und im Januar weitere zwei Kinder dazu kommen werden. Ab dem 1. Oktober 2019 startet auch die Großtagespflege im benachbarten „Knaur-Haus“, in dem ca. acht bis zehn Kinder von Tagesmüttern betreut werden. Trotz dieser Angebote wird für 27 Kinder ab dem Monat September noch ein Platz benötigt, die ggf. in dem bestehenden Container bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ untergebracht werden können, sofern hierfür ausreichend Fachpersonal gefunden werden kann.

Für den Natur- und Waldkindergarten werden nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson voraussichtlich Mittel in Höhe von ca. 95.000 € für eine Schutzhütte und deren Ausstattung, die Gestaltung der Außenanlagen sowie für Personal und für den Container ca. 70.000 € für die Ausstattung und Personal benötigt, die im städtischen Haushalt außerplanmäßig bereit gestellt werden müssen.

Weiterhin ist für die Einstellung des Personals für den Natur- und Waldkindergarten sowie für den Container eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich, nachdem diese Stellen im aktuellen Stellenplan nicht enthalten sind.

Die Stadtratsmitglieder schließen sich diesen Vorschlägen an und bitten jedoch, die Unterbringung im Container nur als Provisorium zu sehen, bis eine andere Möglichkeit gefunden wird.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Zu Ziff. 2:        Für die Errichtung eines Waldkindergartens in Illerberg und die Ausstattung        eines Containers bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ werden die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 95.000 € beim Unterabschnitt 46481 bzw. in Höhe von 70.000 € beim Unterabschnitt 46461 außerplanmäßig bewilligt.

Zu Ziff. 3:        Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund der Schaffung von neuen Stellen für den Waldkindergarten Illerberg und den Container bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ gem. Art. 68 Abs. 2 Ziff. 4 GO eine Nachtragshaushaltssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 07:12 Uhr