Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Illerberg"; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in öffentlicher Sitzung am 20.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ beschlossen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen – Photovoltaikanlage.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ soll die Nutzung erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet ermöglicht werden, es sollen die notwendigen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der geplanten Photovoltaikanlagen geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ liegt zwischen den Ortsteilen Witzighausen und Illerberg und grenzt östlich unmittelbar an die Autobahn A7.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,80 ha und umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das entspricht nicht der beabsichtigten Entwicklung und wird daher im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Der vom Ingenieurbüro Heller GmbH, Herrieden ausgearbeitete Vorentwurf des Bebauungsplanes wird dem Stadtrat vorgestellt und zur Billigung und Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange empfohlen.

Anlagen:
Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“;
Vorentwurf in der Fassung vom 25.07.2019 mit folgenden Bestandteilen:
- Planzeichnung mit Textteil
- Begründung
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 26.06.2019
- Umweltbericht vom 01.07.2019

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf mit den Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom 25.07.2019, den Umweltbericht mit Grünordnung in der Fassung vom 01.07.2019 und die spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 26.06.2019 und beschließt, damit die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich ist in der beiliegenden Planzeichnung gekennzeichnet.

Das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Siehe hierzu Ausführungen zu Top 2

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf mit den Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom 25.07.2019, den Umweltbericht mit Grünordnung in der Fassung vom 01.07.2019 und die spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 26.06.2019 und beschließt, damit die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich ist in der beiliegenden Planzeichnung gekennzeichnet.

Das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2019 07:51 Uhr