Kommunalwahlen am 15. März 2020 1. Bestellung des Gemeindewahlleiters und der Stellvertreterin 2. Aufwandsentschädigung für die Wahlvorstände
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 04.11.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 04.11.2019 | ö | Vorberatung | 2 |
Stadtrat | Stadtratssitzung | 28.11.2019 | ö | Beschließend | 7 |
Sachverhalt
In Vollzug des Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat grundsätzlich den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.
Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.
Der Gemeinderat muss rechtzeitig einen Wahlleiter berufen.
Dies sollte vor dem 89. Tag vor der Wahl (17. Dezember 2019) stattfinden.
Aufgrund der Neutralitätspflicht bei der Bestellung des Wahlleiters und des Stellvertreters wird vorgeschlagen, Herrn Bürgermeister Karl Janson zum Gemeindewahlleiter und Frau Katja Zanker zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters zu bestellen.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten hierfür auch eine Aufwandsentschädigung.
Empfehlung
Diskussionsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0