Kommunalwahlen am 15. März 2020 1. Bestellung des Gemeindewahlleiters und der Stellvertreterin 2. Aufwandsentschädigung für die Wahlvorstände


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 04.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.11.2019 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö Beschließend 7

Sachverhalt

1.   Am 15. März 2020 finden in allen Kommunen im Freistaat Bayern die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen (Kommunalwahlen) statt.
       Bei der Kommunalwahl 2020 in der Stadt Vöhringen sind die Bürgerinnen und Bürger aus Vöhringen zur Wahl des Bürgermeisters, des Stadtrates, des Landrates und des Kreistages aufgerufen.

In Vollzug des Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat grundsätzlich den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.
Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.
Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.
Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Der Gemeinderat  muss rechtzeitig einen Wahlleiter berufen.
Dies sollte vor dem 89. Tag vor der Wahl (17. Dezember 2019) stattfinden.
Die Berufung kann nicht auf einen beschließenden Ausschuss übertragen werden.

Aufgrund der Neutralitätspflicht bei der Bestellung des Wahlleiters und des Stellvertreters wird vorgeschlagen, Herrn Bürgermeister Karl Janson zum Gemeindewahlleiter und Frau Katja Zanker zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters zu bestellen.

2.        Lebendige Demokratie lebt von der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.
       Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, diese          Kommunalwahl durchzuführen.
       Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten        Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe.
       Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich.
       Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk.

       Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten hierfür auch eine        Aufwandsentschädigung.

       Den bei Wahlen ehrenamtlich tätigen Wahlvorständen wurde bei den Kommunalwahlen 2014 bislang eine Aufwandsentschädigung von 70,00 € gewährt.
Aufgrund des hohen Zeitaufwands bei dieser Kommunalwahl, sowohl am Wahltag als auch im Vorfeld bei den vorbereitenden Wahlschulungen, erscheint eine Erhöhung der bisherigen Pauschale als angemessen.
Es wird daher vorgeschlagen, die Wahlhelferentschädigung für die Kommunalwahl 2020 auf insgesamt 90,00 Euro zu erhöhen.
       Die Erhöhung der bisherigen Entschädigung sei auch ein Zeichen der
       Anerkennung für die Arbeit der Bürgerinnen und Bürger, die durch ihren Einsatz die        Durchführung demokratischer Wahlen in unserer Stadt Vöhringen mit ermöglichen.

Empfehlung

1. Bei den Kommunalwahlen am 15. März 2020 wird empfohlen, Herrn Bürgermeister Karl Janson zum Gemeindewahlleiter und Frau Katja Zanker, Leiterin des Ordnungsamts, zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters zu berufen.

2. Es wird empfohlen, die Aufwandsentschädigung für die Wahlvorstände auf 90,00 € zu erhöhen.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson regt ein Gremiumsmitglied an, die Entschädigung für Wahlvorsteher und Schriftführer noch mehr anzuheben als für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes, da deren Aufwand im Vorfeld höher ist.

Nach einer kurzen Aussprache, in der von Seiten der Stadtverwaltung dargelegt wird, dass sich der zeitliche Aufwand im Vorfeld in Grenzen hält und am Wahltag für alle gleich ist, wird dieser Vorschlag nicht weiter verfolgt.

Es ergeht sodann folgender Empfehlungsbeschluss

Beschluss

1. Bei den Kommunalwahlen am 15. März 2020 wird Herr Bürgermeister Karl Janson zum Gemeindewahlleiter und Frau Katja Zanker, Leiterin des Ordnungsamts, zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters berufen.

2. Die Aufwandsentschädigung für die Wahlvorstände wird bei der Kommunalwahl am 15. März 2020 auf 90 € erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2019 07:13 Uhr