Querung der Rue-de-Vizille (Kreisstraße NU 14) im Bereich der Einmündungen der Mittelstraße und der Richard-Wagner-Straße; eventuelle Einrichtung einer Querungshilfe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 23.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Vorberatung 7
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 7

Sachverhalt

In der Vergangenheit wurde seitens einiger Mitglieder des Stadtrates der Stadt Vöhringen wiederholt der Wunsch geäußert, aufgrund der gesehenen Gefahrenlage bei der Überquerung der Rue-de-Vizille (NU 14) im Bereich der Einmündung der Mittelstraße, eine sog. Querungshilfe in Form einer „Insel inmitten der Fahrbahn“ anzubringen.

Dieses Vorhaben scheiterte bislang zunächst am Widerstand des Staatlichen Bauamtes Krumbach, das wiederholt auf die vorhandene sichere Querungsmöglichkeit im Bereich der Bahnbrücke, die lediglich rund 180 m entfernt ist, hingewiesen hat.

Aufgrund des wiederholt und auch aktuell vorgetragenen Wunsches einer Querungshilfe fand am 12. Mai diesen Jahres mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach ein Ortstermin statt, bei dem die Fragestellungen nochmals erörtert wurden.

Folgende Standorte wurden untersucht:
Einmündung Richard-Wagner-Straße und Einmündung Mittelstraße

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass das Staatliche Bauamt nur einer Lösung zustimmen kann, die die geltenden Richtlinien und Normen für Kreisstraßen im Bereich Fahrbahnbreiten, Breiten und Ausdehnung der Querungshilfe, Verschwenkung der Fahrbahn usw., einhält.

Im Einmündungsbereich der Richard-Wagner-Straße können diese Kriterien nicht eingehalten werden. Hier fehlt es an der nötigen Fläche, welche für eine Ausdehnung der Straße erforderlich ist.

Die Einhaltung dieser Vorgaben können im Einmündungsbereich der Mittelstraße umgesetzt werden. Diese hätte eine teilweise Verlegung der an der Südseite der Rue-de-Vizille bestehenden Lärmschutzwand zur Folge. Die dafür nötigen Grundstücksflächen stehen zur Verfügung.

Nach einer von unserer technischen Abteilung in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt vorgenommenen Grobschätzung der Kosten für die gesamte Maßnahme (Verschwenkung der Fahrbahn in der geforderten Ausdehnung, Einbau einer Querungshilfe, Verlegung der Lärmschutzwand, Anpassen der bestehenden Geh- und Radwege usw.) würden sich diese auf ca. 330.000,- € belaufen. Mögliche Abweichungen genauer zu beziffern ist derzeit nicht möglich, da hier viele Faktoren (z.B. Marktlage im nächsten Jahr) eine Rolle spielen.

Empfehlung

Um Entscheidung wird gebeten.

Diskussionsverlauf

Zur Errichtung einer Querungshilfe in der Rue-de-Vizille (Kreisstraße NU 14) stellt Herr Bürgermeister Neher einleitend fest, dass die Sitzungsvorlage aufgrund der jüngsten Gespräche und Bewegungen zu diesem Thema überholt sei.

Aufgrund seiner Aktivitäten habe er zwischenzeitlich seitens des Landratsamtes Neu-Ulm die Zusage, dass nach den Sommerferien für einen Zeitraum von acht Wochen sowohl im Bereich der Richard-Wagner-Straße als auch an der Mittelstraße Bedarfsampeln aufgestellt werden sollen.

Zu dieser Zeit solle dann auch eine Verkehrszählung durchgeführt werden, um repräsentative Zahlen zu den Querungen zu erhalten.

Datenstand vom 09.10.2020 07:32 Uhr