Städtische Vereinsförderrichtlinien; Austausch Abwasserhebeanlage Vereinsheim Illerzell; Gewährung eines Invenstitionskostenzuschusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 07.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö 3

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 27.07.2020 stellt der Sportverein Illerzell 1929 e.V. einen Antrag
auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für den notfallmäßigen erfolgten Austausch der Wasserhebeanlage im Vereinsheim Illerzell (siehe Anlage).
Die vorgelegten Kostennachweise belaufen sich auf insgesamt 4.400,55 € und
sind der Höhe nach in Ordnung.
Nach Ziff. 6 der aktuell geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen handelt
es sich hierbei um eine bauliche Maßnahme, für die die Stadt Vöhringen grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen
Kosten gewährt.

Nach Ziff. 6.2 der Anspruchsgrundlagen steht jeder Investitionskostenzuschuss  grundsätzlich unter der Bedingung, dass sich der Dachverband an der Maßnahme beteiligt. Da dies aufgrund der nötigen Sofortmaßnahmen nicht möglich war,
schlägt die Stadtverwaltung vor, auch auf eine nachträgliche Beteiligung, zu verzichten.

Nachdem sämtliche Auszahlungen einer vorherigen Einplanung im städtischen Haushalt bedingen, ist nach den geltenden Anspruchsgrundlagen der Antrag auf Bezuschussung mit den erforderlichen Nachweisen grundsätzlich jeweils spätestens bis 31.08. des laufenden Jahres zu stellen.
Dies war aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen im vorliegenden Fall nicht möglich.
Da jedoch auf der einschlägigen Gliederungsnummer im Vermögenshaushalt: 55310
ein Betrag von insgesamt 4.500,00 € zur Verfügung steht  , kann hierüber die Abwicklung
erfolgen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen gewährt nach Ziffer 6 der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen
einen Investitionskostenzuschuss für den notfallmäßigen Austausch der Wasserhebeanlage
im Vereinsheim  in Höhe von 440,00 €. Dies entspricht 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten.
Der Betrag steht im Haushalt unter der Gliederungsnummer 55310 zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Frau Thalhofer-Preußner führt zum Antrag des Sportverein Illerzell 1929 e.V. aus, dieser sei aufgrund des notfallmäßigen Austausches der Abasserhebeanlage im Vereinsheim Illerzell gestellt worden. Die vorgelegten Kostennachweise belaufen sich auf insgesamt 4.400,55 € und seien der Höhe nach in Ordnung.

Nach Ziff. 6 der aktuell geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen handelt es sich hierbei um eine bauliche Maßnahme, für die die Stadt Vöhringen grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten gewähre.

Nach einer kurzen Erläuterung wird weiter ausgeführt, dass der zur Verfügung stehende Haushalt sansatz für Investitionskostenzuschüsse, sich generell auf Maßnahmen des vergangenen Jahres, nach erfolgter Abrechnung, bezieht.
Da jedoch für Notfälle nicht vorgeplant werde könne, soll der Zuschuss aus dem aktuellen Haushaltsansatz beglichen werden.

Beschluss

Die Stadt Vöhringen gewährt nach Ziffer 6 der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen
einen Investitionskostenzuschuss für den notfallmäßigen Austausch der Wasserhebeanlage
im Vereinsheim  in Höhe von 440,00 €. Dies entspricht 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten.
Der Betrag steht im Haushalt unter der Gliederungsnummer 55310 zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.10.2020 07:36 Uhr