Städtische Vereinsförderrichtlinien; Austausch Abwasserhebeanlage Vereinsheim Illerzell; Gewährung eines Invenstitionskostenzuschusses
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 07.09.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 07.09.2020 | ö | 3 |
Sachverhalt
auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für den notfallmäßigen erfolgten Austausch der Wasserhebeanlage im Vereinsheim Illerzell (siehe Anlage).
Die vorgelegten Kostennachweise belaufen sich auf insgesamt 4.400,55 € und
sind der Höhe nach in Ordnung.
es sich hierbei um eine bauliche Maßnahme, für die die Stadt Vöhringen grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen
Kosten gewährt.
Nach Ziff. 6.2 der Anspruchsgrundlagen steht jeder Investitionskostenzuschuss grundsätzlich unter der Bedingung, dass sich der Dachverband an der Maßnahme beteiligt. Da dies aufgrund der nötigen Sofortmaßnahmen nicht möglich war,
schlägt die Stadtverwaltung vor, auch auf eine nachträgliche Beteiligung, zu verzichten.
Nachdem sämtliche Auszahlungen einer vorherigen Einplanung im städtischen Haushalt bedingen, ist nach den geltenden Anspruchsgrundlagen der Antrag auf Bezuschussung mit den erforderlichen Nachweisen grundsätzlich jeweils spätestens bis 31.08. des laufenden Jahres zu stellen.
Dies war aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen im vorliegenden Fall nicht möglich.
Da jedoch auf der einschlägigen Gliederungsnummer im Vermögenshaushalt: 55310
ein Betrag von insgesamt 4.500,00 € zur Verfügung steht
, kann hierüber die Abwicklung
erfolgen.
Empfehlung
einen Investitionskostenzuschuss für den notfallmäßigen Austausch der Wasserhebeanlage
im Vereinsheim in Höhe von 440,00 €. Dies entspricht 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten.
Der Betrag steht im Haushalt unter der Gliederungsnummer 55310 zur Verfügung.
Diskussionsverlauf
Beschluss
einen Investitionskostenzuschuss für den notfallmäßigen Austausch der Wasserhebeanlage
im Vereinsheim in Höhe von 440,00 €. Dies entspricht 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten.
Der Betrag steht im Haushalt unter der Gliederungsnummer 55310 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0