Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfs vom 17.12.2020 - Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 03.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ besitzt eine Fläche von rund 2,86 ha und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 464 (Teilbereich), 471 (Teilbereich) 480, 480/1, 480/2 sowie 480/3 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.

Ziel der Planung ist die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebietes zur dringenden Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohnraum. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Stadtrand, im nördlichen Anschluss an die Reiherstraße und westlich der Wohnbebauung entlang der Falkenstraße. Die Haupterschließung erfolgt über die Weiterführung der Kranichstraße von Osten bis hin zur lllerzeller Straße nach Westen. Neben Einzelhäusern sind vor allem flächensparende, verdichtete Bauweisen vorgesehen. Südlich der neuen Kranichstraße sind zukünftig entsprechend Ketten- und Reihenhäuser geplant.

Nördlich der Kranichstraße sollen Geschosswohnungsbauten entstehen, die den zukünftigen Stadtrand als deutlich ausgeprägte städtebauliche Kante ausbilden und eine Verbindung zwischen den östlich und westlich gelegenen gewerblichen Bauflächen herstellt.

In seiner Sitzung vom 23.07.2020 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 13.08.2020 bis einschließlich 18.09.2020 gebilligt.

Herr Wandinger vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.12.2020, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind, in der Sitzung vorstellen.

Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB mit 3 Anhängen (Bevölkerungsprognose, Geländeschnitte, Anschreiben Eigentümer Baulücken)
Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, Entwurf in der Fassung vom 17.12.2020 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:        Planzeichnung
Anlage 3:        Textteil-Satzung-Begründung
Anlage 4:        Umweltbericht
Anlage 5:        Artenschutz-Gutachten (wird zur Stadtratssitzung nachgereicht)

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost" in der Fassung vom 23.07.2020 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.

Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 21 (Trägerbeteiligung 1 - 15, Vorschläge Planungsbüro und Verwaltung 1 - 6) zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 17.12.2020.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung in den TOP begrüßt Herr Bürgermeister Neher Herrn Wandinger vom Planungsbüro LARS consult GmbH in Memmingen.

Herr Wandinger erläutert, dass er heute den neuesten Plan in seiner Präsentation vorstelle, der bereits die Modifizierungen, die sich aufgrund der „frühzeitigen Beteiligung“ (Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) ergeben haben, beinhalte.

Er führt aus, dass die Stadt Vöhringen mit der systematischen Erfassung von Baulücken sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart beispielhaft agiert habe und agiere und stellt fest, dass das Ziel dieses Bebauungsplans bzw. Baugebiets sei, einen Teil des künftigen Bedarfs an Wohnbauflächen und Wohnraum zu decken.

Er geht insbesondere erläuternd auf wesentliche Punkte wie die Festsetzung zum grundwasserdichten Bauen, zu den Gebäudehöhen und zu dem Begriff der „Abstandsflächenrelevanten Gebäudeoberkante“ ein und erläutert diese ausführlich. Er empfiehlt insbesondere aus städtebaulichen Gründen aufgrund der vorgegebenen Höhenverhältnisse im Baugebiet Gebäudeoberkanten in Bezug zur Straßenhöhe festzuschreiben, die zwingend einzuhalten sind.

Weiter geht er ausführlich auf den Artenschutz und die notwendigen Ausgleichsflächen ein und empfiehlt die Festsetzung von roten und braunen Farben zur Dacheindeckung.

Im Anschluss an diese ausführliche Vorstellung und Erläuterung entwickelt sich im Gremium eine eingehende Aussprache.

Ein Gremiumsmitglied moniert, dass der vorgesehene Eingrünungsstreifen lediglich mit einer Breite von 3m geplant sei, hier böte es sich doch an, auf insgesamt 5m hoch zu gehen.

Seitens der Verwaltung wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass neben dem Eingrünungsstreifen im Bebauungsplan reichhaltige Grünflächen auf städtischen Flächen vorgesehen sind und deshalb die geplante Grünstreifenbreite von 3m ausreichend sei.

Weiter werden Fragen nach den vorgesehenen Einfriedungen, nach der Anlage eines Spielplatzes, nach den Regelungen für Stellplätze, zur Flachdachbegrünung, zur künftigen Radwegführung im Baugebiet und zur Entwässerung aufgeworfen, die alle seitens Herrn Wandinger bzw. der Verwaltung umfassend und für das Gremium zufriedenstellend beantwortet werden.

Es ergehen somit folgende Empfehlungsbeschlüsse:

Beschluss 1

1.        „Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost" in der Fassung vom 23.07.2020 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.

Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 21 (Trägerbeteiligung 1 - 15, Vorschläge Planungsbüro und Verwaltung 1 - 6) zu eigen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

2.        „Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 17.12.2020.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 3

3.        „Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2021 07:58 Uhr