Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfs vom 17.12.2020 - Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ besitzt eine Fläche von rund 2,86 ha und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 464 (Teilbereich), 471 (Teilbereich) 480, 480/1, 480/2 sowie 480/3 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebietes zur dringenden Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohnraum. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Stadtrand, im nördlichen Anschluss an die Reiherstraße und westlich der Wohnbebauung entlang der Falkenstraße. Die Haupterschließung erfolgt über die Weiterführung der Kranichstraße von Osten bis hin zur lllerzeller Straße nach Westen. Neben Einzelhäusern sind vor allem flächensparende, verdichtete Bauweisen vorgesehen. Südlich der neuen Kranichstraße sind zukünftig entsprechend Ketten- und Reihenhäuser geplant.
Nördlich der Kranichstraße sollen Geschosswohnungsbauten entstehen, die den zukünftigen Stadtrand als deutlich ausgeprägte städtebauliche Kante ausbilden und eine Verbindung zwischen den östlich und westlich gelegenen gewerblichen Bauflächen herstellt.

In seiner Sitzung vom 23.07.2020 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 13.08.2020 bis einschließlich 18.09.2020 gebilligt.

Herr Wandinger vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.12.2020, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind, in der Sitzung vorstellen.
Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB mit 3 Anhängen (Bevölkerungsprognose, Geländeschnitte, Anschreiben Eigentümer Baulücken)
Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, Entwurf in der Fassung vom 17.12.2020 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:        Planzeichnung
Anlage 3:        Textteil-Satzung-Begründung
Anlage 4:        Umweltbericht
Anlage 5:        Artenschutz-Gutachten (wird zur Stadtratssitzung nachgereicht)

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost" in der Fassung vom 23.07.2020 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 21 (Trägerbeteiligung 1 - 15, Vorschläge Planungsbüro und Verwaltung 1 - 6) zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 17.12.2020.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und die entsprechende Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss, welcher einen mehrheitlichen Empfehlungsbeschluss ausgesprochen habe.

Die SPD-Stadtratsfraktion spricht sich für die Umsetzung der Empfehlung des Landratsamtes Neu-Ulm aus, den Grünstreifen aus ökologischen und Umweltschutzaspekten von drei Metern auf fünf Meter zu verbreitern.
Weiterhin sei zu klären, wie die im Bebauungsplan vorgegebene Pflanzliste seitens der Verwaltung auf Einhaltung überprüft werden könne. Darüber hinaus sollen Solar- und Photovoltaik-Anlagen, oder auch die zentrale Nahwärmeversorgung fokussiert werden.

Herr Söhner führt hierzu aus, dass in unmittelbarer Nähe ein Mustergarten angelegt werde, um beispielhaft die Bepflanzung darstellen zu können und um Anreize zu schaffen. Durch das Stadtbauamt bzw. Umweltamt werde auch eine Beratung diesbezüglich angeboten. Weiterhin ziehe man bei Veräußerung der Grundstücke in Betracht eine Kaution hinterlegen zu lassen, welche nach erfolgter Bepflanzung an den Bürger erstattet werde.

Zum Thema der zentralen Energieversorgung werde derzeit von den Stadtwerken Ulm eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.

Herr Schmid ergänzt zur Forderung des verbreiterten Randstreifens, dass dies machbar, jedoch aufgrund der bereits vorhandenen Begrünung nicht sinnvoll sei. Dies stütze sich auch auf den Flächennutzungsplan, welcher für das Gebiet keine Ortsrandlage auf Dauer vorsehe.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ebenfalls einen fünf Meter breiten Randstreifen als ökologischen Puffer. Darüber hinaus soll die Gehölzordnung je 250m² einen Baum vorsehen, anstelle der enthaltenen 500 m².
Weiterhin soll auch für Vorgärten ein Stein oder Schotterverbot gelten, sowie eine Begrünungspflicht für jegliche Flachdächer.

Herr Bürgermeister Neher betont die Sinnhaftigkeit einer zentrale Nahwärmeversorgung. Weiterhin lasse sich grundsätzlich, beispielsweise durch Verrohrung bei durchzuführenden Erdarbeiten bereits eine entsprechende Infrastruktur schaffen.

Ein Gremiumsmitglied regt an, die Festsetzung von roten bzw. rotbraunen Dachziegeln aufzuheben, da dies nicht mehr zeitgemäß sei.

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost" in der Fassung vom 23.07.2020 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 21 (Trägerbeteiligung 1 - 15, Vorschläge Planungsbüro und Verwaltung 1 - 6) zu eigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 8

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 17.12.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 4

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 7

Datenstand vom 29.03.2021 16:06 Uhr