Die Schulsportanlagen der Grundschule Nord befinden sich derzeit auf dem Grundstück Flur Nr. 439/1 östlich der Schulturnhalle. Bekanntlich soll das Grundstück veräußert werden und hier ein neues Seniorenzentrum entstehen.
Aus diesem Grund sollen die Schulsportanlagen zeitnah verlegt werden. Das Grundstück Flur Nr. 455/35 mit einer Größe von ca. 5.550 m² gegenüber der Grundschule Nord steht hierfür zur Verfügung. Dieses kann von der Stadt Vöhringen erworben werden.
In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Baumann aus München, welches sich auf den Sportplatzbau spezialisiert hat, wurden vier Varianten für die Neuerrichtung der Sportanlagen ausgearbeitet.
Vorgabe für alle Varianten war, das Grundstück so zu teilen, dass weiterhin eine Entwicklungsfläche für einen, beispielsweise fünf-gruppigen Kindergarten, zur Verfügung steht.
Zur Veranschaulichung wurde hier der Entwurf des Architekturbüros Tress aus der Standortuntersuchung herangezogen. Natürlich könnte der Kindergarten auch in anderer Form entwickelt werden und so bei einer optimalen Auslastung des Grundstücks evtl. noch Flächen für den Wohnbau entstehen.
In Absprache mit der Regierung von Schwaben sowie der Grundschule Nord sollen ein Allwetterplatz mit Weitsprunganlage, eine 50 m Laufbahn sowie eine Grünfläche als „Bolzplatz“ neu entstehen. Der Bolzplatz wäre weiterhin öffentlich nutzbar, ist allerdings mittels einer Zaunanlage von den anderen Einrichtungen abgetrennt.
Der Bolzplatz wurde angrenzend an den möglichen Kindergarten vorgesehen. Sollte hier für die zukünftigen Entwicklungen ein sehr großer Platzbedarf bestehen, könnte der Bolzplatz auch aufgelöst werden und die Fläche dem Kindergarten oder anderweitigen Nutzungen zur Verfügung stehen.
Zusätzlich zu den Sportanlagen sind eine Gerätehütte sowie eine Pergola als Schattenspender und Aufenthaltsfläche vorgesehen.
Eine zusätzliche neue Straße auf der Nordseite des Grundstücks wird seitens der Stadtverwaltung als nicht notwendig angesehen. Auch mit der Neuansiedlung des Seniorenzentrums ist der Sperberweg unserer Ansicht nach nicht ausgelastet. Hier erfolgt lediglich der Besucherverkehr zum Caritas-Centrum. Die betriebliche Infrastruktur erfolgt weiterhin über die Vogelstraße.
Die Idee, den Sperberweg mit der Errichtung einer neuen Straße dauerhaft zu schließen und der Schule zuzuschlagen, sehen wir als kritisch an, da weiterhin die Feuerwehrzufahrt zur Schule bestehen muss. Auch die Verbindung über den Fuß- und Radweg in die Fischerstraße wäre weiterhin zu halten.
Eine optimale Grundstücksauslastung erhalten wir bei der Variante 4. Zusätzliche Parkplätze auf der Südseite des Grundstücks würden die Parksituation der Schule erheblich entlasten. Diese Parkplätze können später auch dann für einen eventuell neuen Kindergarten genutzt werden.
Eine nähere Darstellung der Planunterlagen erfolgt in der Bauausschusssitzung.
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Ergänzung zur Bauausschusssitzung vom 21. Januar 2021
In der o.g. Sitzung wurden zwei Themenpunkte aufgegriffen, zum einen die Notwendigkeit eines Allwetterplatzes an sich und die Situierung des öffentlich zugänglichen Bolzplatzes.
Im Gespräch mit der Regierung von Schwaben, verwies diese nochmals auf die Wichtigkeit eines Allwetterplatzes. Gerade bei schlechtem Wetter oder zu bestimmten Jahreszeiten gewährleistet ein gebundener Platz für höhere Nutzungszeiten.
Vorstellbar für die Regierung wäre eine einheitliche Fläche von Bolzplatz und Schulsportplatz in Form eines 40 x 60 m Kunstrasenspielfeldes. Wirtschaftliche Vorteile sehen wir hier nicht. Auch die gemeinschaftliche Nutzung von Schule und Öffentlichkeit birgt gewisse Reibungspunkte.
Der Standort des Bolzplatzes wurde nochmals in Absprache mit einem Büro für Schallschutz näher betrachtet. Entscheidend ist hier die Entfernung des Platzes zum Wohnen. Je weiter die Entfernung umso besser. Eine Anordnung des Platzes wie in unserer Variante 4 beschrieben, wäre laut Aussage des Umweltbüros unter der Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten gerade noch vertretbar. Eine Ansiedlung näher an der Wohnbebauung würde zu einem überschreiten der erlaubten Emissionskontingente führen.
Sportanlagen rein für schulische Zwecke sind hier außen vor.
Nähere Ausführungen erfolgen in der Stadtratssitzung.