Ausbau der Verdistraße; Vorstellung und Billigung der weiteren Vorgehensweise; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Derzeit laufen erste Planungen für die Realisierung des Ärztehauses an der Memminger Straße 23 und 25. In diesem Zuge ist der Eigentümer auf die Stadtverwaltung zugegangen und hat sich nach dem aktuellen Sachstand zum Ausbau der Verdistraße erkundigt. Für den Bauherren ist eine Erschließung über die östliche Gebäudeseite sehr wichtig, da die Parkplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 180/3 alleine nicht ausreichen. Geplant ist der Bau einer Tiefgarage mit einer Erschließung über die Verdistraße.
Nahezu gleichzeitig hat sich auch der Eigentümer des Grundstücks mit der Fl. Nr. 1081 bei der Stadtverwaltung nach einer möglichen Erschließung seines Grundstücks erkundigt. Dieses soll in nicht allzu ferner Zukunft ebenfalls bebaut werden.
Im Bereich zwischen Rue de Vizille, von welcher die Verdistraße abgeht, und der Mozartstraße gibt es zwei zueinander angrenzende Bebauungspläne. Es handelt sich hier um den Bebauungsplan „NU 14 neu zwischen Riedstraße und Memminger Straße“ und „Mozartstraße – B19“.
Diese sehen einen Ausbau der Verdistraße als Einbahnstraße von der Einmündung Rue de Vizille bis in die Mozartstraße vor.
Ca. 70 Meter Straßenfläche abgehend von der Rue de Vizille befinden sich derzeit schon im Besitz der Stadt Vöhringen.
Im Vorfeld wurden bereits einige Gespräche mit Anliegern bezüglich möglichen Ausbauvarianten geführt. Hier gibt es unterschiedliche Ansichten zum Ausbau der Straße.
Im folgenden möchten wir Ihnen gerne die verschiedenen Überlegungen mit Vor- und Nachteilen der Trassen einmal vorstellen.
Variante 1:
Die erste Ausbauvariante sieht eine kurze Stichstraße von ca. 80 m Länge vor (siehe Anlage 1). Am Ende dieser Straße befindet sich ein kleiner Wendehammer bei welchem ein Wenden in drei Zügen für PKW möglich wäre. Problematisch wäre hier die Zu- und Ausfahrt von Müllabfuhr und größeren LKWs.
Bei dieser Variante wird der nötige Grunderwerb gegenüber den anderen Überlegungen sehr klein gehalten. Eine Erschließung kann für die Grundstücke Fl. Nr. 1080/8, 1080/6 sowie für Fl. Nr. 1081 und 1081/3 gewährleistet werden.
Nachteil dieser Trasse ist die Tatsache, dass für einen ordentlichen Ausbau der Straße mit anschließender nötiger Weiterverrechnung der Erschließungskosten, der Bebauungsplan geändert werden müsste. Wir würden hier erhebliche Zeit für die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes benötigen. Aufgrund eines zeitnah angedachten Planungsbeginns für das Ärztezentrum wäre dies sicherlich nicht von Vorteil.
Ein weiterer zentraler Punkt bei dieser Variante ist die Ausfahrt zurück auf die Rue de Vizille.
Bei einem Ortstermin von Landratsamt, Polizei sowie staatlichem Bauamt wurde zwar eine grundsätzliche Ausfahrt auf die Rue de Vizille als möglich angesehen, allerdings waren alle Beteiligten der Meinung, auch aufgrund der Vorgeschichte der Richard-Wagner Straße, davon abzusehen. Je nach Bebauung kann die Einmündung auch leistungsbezogen an Ihre Grenzen kommen.
Eine Ausfahrt zurück auf die Rue de Vizille ist auch bei den direkten Anliegern auf keine große Zustimmung gestoßen.
Variante 2:
Eine durchaus charmante Lösung mit einem vertretbaren Grundstücksbedarf wäre sicherlich die Variante 2, welche eine Straßenverbindung von Einmündung Rue de Vizille bis zur Memminger Straße vorsieht (siehe Anlage 2). Diese würde zwischen den beiden Gebäuden Memminger Straße 23 und 27 hindurch verlaufen.
Allerdings bedarf es bei dieser Trasse der Zustimmung der Eigentümer des Wohnhauses Memminger Straße 27. Neben einer notariellen Änderung einer Dienstbarkeit müssten sich auch die 20 Eigentümer an den Ausbaukosten der neuen Straße beteiligen.
Nach ersten Gesprächen mit Vertretern der Wohnungseigentümergemeinschaft wurde der Stadtverwaltung signalisiert, dass es nur sehr schwer bzw. nahezu unmöglich sein wird, hier eine einheitliche Zustimmung zu bekommen. Zumal ein unmittelbarer Vorteil bei dieser Trasse für die Bewohner hier nicht vorliegt.
Variante 3:
Diese Variante entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine Erschließungsstraße von der Einmündung an der Rue de Vizille bis hin zur Mozartstraße als Einbahnstraße (siehe Anlage 3).
Neben einer klaren verkehrlichen Zu- und Abfahrtssituation über die Einbahnstraße werden hier auch alle in zweiter Reihe liegenden Grundstücke erschlossen. Ein durchaus maßgeblicher Aspekt im Hinblick auf die Erschließungspflicht einer Kommune. Etwaigen späteren Anfragen zur Erschließung wäre somit bereits Abhilfe geschaffen.
Aufgrund der Festsetzung der Straße im Bebauungsplan liegt hier ein aktuelles Baurecht vor. Auch zeitlich wäre dies von erheblichem Vorteil, da kein neuer Bebauungsplan ausgearbeitet werden müsste.
Als Nachteil können hier die benötigten Grundstücksflächen gewertet werden. Gespräche mit den Anliegern haben vollumfassend noch nicht stattgefunden.  

Empfehlung

„Die Stadt Vöhringen beschließt die weitere Ausarbeitung und Verfolgung der Variante 3, eine Erschließungsstraße von der Einmündung an der Rue de Vizille bis hin zur Mozartstraße als Einbahnstraße, und wird beauftragt erste Gespräche mit den betroffenen Anliegern zu führen.“

Diskussionsverlauf

Nach Aufrufung des Tagesordnungspunktes führt Herr Söhner zunächst grundsätzlich in die Thematik ein, bevor er die einzelnen grundsätzlich denkbaren Lösungsansätze auch anhand von Plänen erläutert.

Bürgermeister Neher meint, dass es die Stadt Vöhringen wohl nicht schaffen werde eine Erschließungsmöglichkeit zu finden, die von allen Grundstückseigentümern als gelungen angesehen wird. Gleichwohl werde sich die Stadtverwaltung weiterhin darum bemühen.

Herr Kern berichtet, dass er von einem Grundstückseigentümer angerufen worden sei, der für vier betroffene Grundstücke spreche und der erklärt habe, dass sich die entsprechenden Grundstückseigentümer klar für die Variante 1 ausgesprochen hätten, insbesondere um die künftige Straßenfläche und damit den Versiegelungsgrad möglichst gering zu halten. Sie hätten auch zugesagt, im Bedarfsfall die Hinterliegergrundstücke über eine Privatstraße zu erschließen.

Dem Bürgermeister sowie dem Stadtbauamt sei dies bekannt.

Er, so Herr Kern weiter, könne das Anliegen der Grundstückseigentümer insbesondere auch bezüglich der damit zusammenhängenden Mindergrundabtretung gut nachvollziehen.
Für ihn stelle sich die Frage, ob die Variante 3 tatsächlich zeitlich vorteilhafter wäre als die Variante 1 und damit das Ärztehaus tatsächlich schneller realisierbar wäre.

Bürgermeister Neher führt hierzu u. a. aus, dass die angestrebte Realisierung der Verdistraße, in welcher Variante auch immer, stets mit vielfältigen Problemen behaftet sei. Grundsätzlich stelle aber die Änderung eines Bebauungsplanes immer ein erhebliches zeitliches Risiko dar, weil diese mit einer Normenkontrollklage angegangen werden könnte und dies zu einem Rechtsstreit über drei bis vier Jahre führen könnte. Der Variante 3 dagegen liege ein bestehender, unanfechtbarer Bebauungsplan zu Grunde.  

Bürgermeister Neher geht auf die vielfältigen Überlegungen und Kontakte der Stadtverwaltung im Vorfeld dieser Sitzung ein und bedauert nochmals, dass er derzeit keine Möglichkeit sehe, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
Die Stadtverwaltung sei schlussendlich zu der Ansicht gekommen, dass die Verdistraße als Einbahnstraße von der Rue de Vizille bis zur Mozartstraße durchgebaut werden sollte, weil eine Besichtigung des Bereichs Verdistraße/Rue de Vizille mit Vertretern von Landratsamt Neu-Ulm und Polizeiinspektion Illertissen das Ergebnis erbracht hätte, dass eine Ausfahrt von der Verdistraße in die Rue de Vizille nahezu nicht vertretbar wäre, nachdem die Sichtverhältnisse dort noch ungünstiger wären als im Bereich der Richard-Wagner-Straße. Die dauerhaften Probleme mit der Einmündung Richard-Wagner-Straße/Rue de Vizille aber seien allen hinlänglich bekannt.
Allein bei der Ansiedlung eines Ärztehauses sei, so Bürgermeister Neher weiter, mit einem Verkehrsaufkommen zu rechnen, das eine Ausfahrt auf die Rue de Vizille unverantwortlich erscheinen lässt. Für die Stadtverwaltung sei dies letztendlich das durchschlagende Argument gewesen. Eine Einbahnstraßenregelung der Verdistraße erscheint dadurch zwingend notwendig zu sein.
Nicht vergessen werden sollte, dass auch eine private Erschließung Flächen benötige und die Verdistraße nicht zwingend in der im Bebauungsplan vorgesehenen Breite ausgebaut werden müsste. Hier gebe es sicher Spielraum, der auch in gemeinsamen Gesprächen mit den betroffenen Grundstückseigentümern ausgelotet werden kann.

Zur Klarstellung führt Bürgermeister Neher aus, dass die Stadt Vöhringen aufgrund des gültigen Bebauungsplanes eine Erschließungspflicht habe, sobald ein daran anliegender Grundstückseigentümer eine Bebauung seines Grundstücks anstrebe.

In der sich anschließenden Aussprache wird deutlich, dass die Gremiumsmitglieder wohl einhellig der Auffassung sind, eine Ausfahrt von der Verdistraße in die Rue de Vizille wäre angesichts der bekannt unguten Situation im Bereich der Richard-Wagner-Straße nicht zu verantworten, weswegen es wohl allein bereits deswegen auf die Variante 3 hinauslaufen wird.

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen beschließt die weitere Ausarbeitung und Verfolgung der Variante 3, eine Erschließungsstraße von der Einmündung an der Rue de Vizille bis hin zur Mozartstraße als Einbahnstraße, und wird beauftragt, erste Gespräche mit den betroffenen Anliegern zu führen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2021 14:48 Uhr