Ausbau der Verdistraße; Vorstellung und Billigung der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 20.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Derzeit laufen erste Planungen für die Realisierung des Ärztehauses an der Memminger Straße 23 und 25. In diesem Zuge ist der Eigentümer auf die Stadtverwaltung zugegangen und hat sich nach dem aktuellen Sachstand zum Ausbau der Verdistraße erkundigt. Für den Bauherren ist eine Erschließung über die östliche Gebäudeseite sehr wichtig, da die Parkplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 180/3 alleine nicht ausreichen. Geplant ist der Bau einer Tiefgarage mit einer Erschließung über die Verdistraße.
Nahezu gleichzeitig hat sich auch der Eigentümer des Grundstücks mit der Fl. Nr. 1081 bei der Stadtverwaltung nach einer möglichen Erschließung seines Grundstücks erkundigt. Dieses soll in nicht allzu ferner Zukunft ebenfalls bebaut werden.
Im Bereich zwischen Rue de Vizille, von welcher die Verdistraße abgeht, und der Mozartstraße gibt es zwei zueinander angrenzende Bebauungspläne. Es handelt sich hier um den Bebauungsplan „NU 14 neu zwischen Riedstraße und Memminger Straße“ und „Mozartstraße – B19“.
Diese sehen einen Ausbau der Verdistraße als Einbahnstraße von der Einmündung Rue de Vizille bis in die Mozartstraße vor.
Ca. 70 Meter Straßenfläche abgehend von der Rue de Vizille befinden sich derzeit schon im Besitz der Stadt Vöhringen.
Im Vorfeld wurden bereits einige Gespräche mit Anliegern bezüglich möglichen Ausbauvarianten geführt. Hier gibt es unterschiedliche Ansichten zum Ausbau der Straße.
Im folgenden möchten wir Ihnen gerne die verschiedenen Überlegungen mit Vor- und Nachteilen der Trassen einmal vorstellen.
Variante 1:
Die erste Ausbauvariante sieht eine kurze Stichstraße von ca. 80 m Länge vor (siehe Anlage 1). Am Ende dieser Straße befindet sich ein kleiner Wendehammer bei welchem ein Wenden in drei Zügen für PKW möglich wäre. Problematisch wäre hier die Zu- und Ausfahrt von Müllabfuhr und größeren LKWs.
Bei dieser Variante wird der nötige Grunderwerb gegenüber den anderen Überlegungen sehr klein gehalten. Eine Erschließung kann für die Grundstücke Fl. Nr. 1080/8, 1080/6 sowie für Fl. Nr. 1081 und 1081/3 gewährleistet werden.
Nachteil dieser Trasse ist die Tatsache, dass für einen ordentlichen Ausbau der Straße mit anschließender nötiger Weiterverrechnung der Erschließungskosten, der Bebauungsplan geändert werden müsste. Wir würden hier erhebliche Zeit für die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes benötigen. Aufgrund eines zeitnah angedachten Planungsbeginns für das Ärztezentrum wäre dies sicherlich nicht von Vorteil.
Ein weiterer zentraler Punkt bei dieser Variante ist die Ausfahrt zurück auf die Rue de Vizille.
Bei einem Ortstermin von Landratsamt, Polizei sowie staatlichem Bauamt wurde zwar eine grundsätzliche Ausfahrt auf die Rue de Vizille als möglich angesehen, allerdings waren alle Beteiligten der Meinung, auch aufgrund der Vorgeschichte der Richard-Wagner Straße, davon abzusehen. Je nach Bebauung kann die Einmündung auch leistungsbezogen an Ihre Grenzen kommen.
Eine Ausfahrt zurück auf die Rue de Vizille ist auch bei den direkten Anliegern auf keine große Zustimmung gestoßen.
Variante 2:
Eine durchaus charmante Lösung mit einem vertretbaren Grundstücksbedarf wäre sicherlich die Variante 2, welche eine Straßenverbindung von Einmündung Rue de Vizille bis zur Memminger Straße vorsieht (siehe Anlage 2). Diese würde zwischen den beiden Gebäuden Memminger Straße 23 und 27 hindurch verlaufen.
Allerdings bedarf es bei dieser Trasse der Zustimmung der Eigentümer des Wohnhauses Memminger Straße 27. Neben einer notariellen Änderung einer Dienstbarkeit müssten sich auch die 20 Eigentümer an den Ausbaukosten der neuen Straße beteiligen.
Nach ersten Gesprächen mit Vertretern der Wohnungseigentümergemeinschaft wurde der Stadtverwaltung signalisiert, dass es nur sehr schwer bzw. nahezu unmöglich sein wird, hier eine einheitliche Zustimmung zu bekommen. Zumal ein unmittelbarer Vorteil bei dieser Trasse für die Bewohner hier nicht vorliegt.
Variante 3:
Diese Variante entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine Erschließungsstraße von der Einmündung an der Rue de Vizille bis hin zur Mozartstraße als Einbahnstraße (siehe Anlage 3).
Neben einer klaren verkehrlichen Zu- und Abfahrtssituation über die Einbahnstraße werden hier auch alle in zweiter Reihe liegenden Grundstücke erschlossen. Ein durchaus maßgeblicher Aspekt im Hinblick auf die Erschließungspflicht einer Kommune. Etwaigen späteren Anfragen zur Erschließung wäre somit bereits Abhilfe geschaffen.
Aufgrund der Festsetzung der Straße im Bebauungsplan liegt hier ein aktuelles Baurecht vor. Auch zeitlich wäre dies von erheblichem Vorteil, da kein neuer Bebauungsplan ausgearbeitet werden müsste.
Als Nachteil können hier die benötigten Grundstücksflächen gewertet werden. Gespräche mit den Anliegern haben vollumfassend noch nicht stattgefunden.  

Empfehlung

„Die Stadt Vöhringen beschließt die weitere Ausarbeitung und Verfolgung der Variante 3, eine Erschließungsstraße von der Einmündung an der Rue de Vizille bis hin zur Mozartstraße als Einbahnstraße, und wird beauftragt, erste Gespräche mit den betroffenen Anliegern zu führen.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher erläutert zum vorstehenden Sachverhalt, dass die durchaus schwierige Gemengelage bereits im Bau- und Verkehrsausschuss vorberaten worden sei. Durch bereits geführte Gespräche mit Anliegern der Richard-Wagner-Straße, bestehe daher wenig Hoffnung eine Erschließung hierüber vorzusehen.

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen beschließt die weitere Ausarbeitung und Verfolgung der Variante 3, eine Erschließungsstraße von der Einmündung an der Rue de Vizille bis hin zur Mozartstraße als Einbahnstraße, und wird beauftragt, erste Gespräche mit den betroffenen Anliegern zu führen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2021 17:14 Uhr