Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 22.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der angestrebte Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“ besitzt eine Fläche von rund 5,09 ha und befindet sich am nördlichen Stadtrand, im Anschluss an die Wohnbebauung der “Reiherstraße” sowie östlich der „Illerzeller Straße”. Auf der anderen Seite dieser Straße befindet sich der Lkw-Parkplatz der WielandWerke AG. Im Norden des Geltungsbereiches geht das Gebiet in die freie Landschaft über. Hier schließen Ackerflächen an.
Für den gesamten Bereich zwischen „Falkenstraße” und „Illerzeller Straße” liegt ein städtebauliches Gesamtkonzept vor. Wie im östlichen Abschnitt des Gesamtkonzeptes (rechtsverbindlicher Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“) entsteht auch im Bereich des gegenständlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ durch die Ausbildung der „Kranichstraße“ als Hauptachse eine natürliche Gebietsunterteilung hinsichtlich der städtebaulichen Dichte. Zentrales Entwurfselement ist dabei die Bildung einer ausgeprägten Stadtkante durch die kräftigen, größtenteils dreigeschossigen Häuser nördlich der „Kranichstraße“. Im Gegensatz zum östlichen Abschnitt des Gesamtkonzeptes wird der Bereich „Wohngebiet Kranichstraße West“ nach Nordwesten weitergeführt. Abgetrennt durch eine Richtung Nordost verlaufende Grünachse auf Höhe des vorhandenen Weges, ist eine Wohnanlage geplant, welche durch eine direkte Zufahrt von der „Illerzeller Straße“ aus erschlossen wird und somit einen eigenständigen Charakter erhält. Im Westen des Geltungsbereiches schafft eine Mischnutzung aus gewerblicher und wohnbaulicher Nutzung den Übergang zur „Illerzeller Straße“ sowie dem anschließenden Gewerbegebiet (Lkw-Parkplatz).
Nach Süden hin nimmt die bauliche Dichte und Geschossigkeit ab. Südlich der „Kranichstraße“ sind Ketten- bzw. kompaktere Mehrfamilienhäuser vorgesehen, durch welche der Straßenraum der Hauptachse gefasst wird. Alle diese Bauformen lassen eine flächensparende Bebauung zu. Die Einzelhäuser im Süden schaffen den Anschluss an die angrenzende Bestandsbebauung entlang der „Reiherstraße“.
Im Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden Vorgaben zum Lärmschutz festgesetzt, welche aufgrund der räumlichen Nähe zu dem Lkw-Parkplatz sowie dem Verkehrslärm erforderlich sind. Bei Einhaltung dieser Lärmschutz-Festsetzungen kann davon ausgegangen werden, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sind.
Weiterhin wurden im Vorentwurf die Vorstellungen der privaten Grundstücksbesitzer weitestgehend berücksichtigt, mit denen im Vorfeld der Planung umfangreiche Abstimmungsgespräche stattfanden.
Anlagen
Anlage 1: Lageplan (nicht maßstäblich)
Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“, Vorentwurf in der Fassung vom 22.07.2021 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Satzung - Begründung
Anlage 4: Umweltbericht
Anlage 5: Schalltechnische Untersuchung
(Anlage 6: Faunistisches Gutachten mit Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung für die beiden Bebauungspläne „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ und „Wohngebiet Kranichstraße West“ – wurde zur Stadtratssitzung vom 28.01.2021 – TOP 6 BBPl „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ als Anlage 5 zugestellt)
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 5,09 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 302/2 (Teilbereich), 464 (Teilbereich), 480/3 (Teilbereich), 481, 481/2, 482, 483 (Teilbereich), 484, 485/4, 514 514/1, 514/2, 517 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.
Der Planbereich soll als Wohngebiet entwickelt werden.
Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 22.07.2021.
3. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Einleitend greift Bürgermeister Neher die Vorstellung und Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss auf und verweist auf den knappen Empfehlungsbeschluss aufgrund der konträren Ansichten im Gremium.
In diesem Zusammenhang begrüßt er Herrn Wandinger vom Büro LARS Consult Memmingen, welcher ausführlich den Entwurf erläutert.
Der städtebauliche Lückenschluss sieht in den Planungsgebieten Kranichstraße Ost ca. 80 Wohneinheiten und Kranichstraße West ca. 175 geplante Wohneinheiten vor.
Herr Wandinger führt weiterhin die aufgegriffenen Argumente aus der Vorberatung an. Insbesondere soll aus Aspekten der Umweltverträglichkeit je 250 m² Fläche oder je 5 zu schaffenden Stellplätzen ein Baum gepflanzt werden, Flachdächer begrünt sowie aus ökologischer Sicht eine effiziente Bauweise mit Solar-Thermie und Photovoltaikanlagen verwirklicht werden.
Darüber hinaus seien Steingärten ausgeschlossen. Ebenfalls werden nicht nur Kfz-Stellplätze, sondern auch Fahrradstellplätze pro Wohneinheit festgesetzt.
Bürgermeister Neher lobt die vielfältige Planung und betont, auch die bereits in der Vorberatung aufgeworfenen Argumente hätten darin durchaus Beachtung gefunden um eine möglichst verträgliche Bebauung zu gewährleisten.
In der sich anschließenden kontroversen Diskussion werden die bereits in der Vorberatung aufgeworfenen Punkte noch einmal verdeutlicht.
Die CSU-Stadtratsfraktion betont die Zustimmung zur Schaffung neuen Wohnraums, deren Nachfrage unbestritten hoch sei. Man erhalte insofern eine architektonisch annehmbarere Planung, welcher ein überschaubarer Flächenverbrauch zugrunde liege. Auch der zentrale umweltverträgliche Energieversorgungsaspekt sei positiv zu erwähnen.
Zentraler Diskussionspunkt der SPD-Stadtratsfraktion sowie der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist die Frage, inwieweit eine derart massive Bebauung in Vöhringen aktuell notwendig und für die Stadt Vöhringen verträglich sei. Verdeutlicht wird dies durch die damit einhergehenden möglichen Infrastrukturprobleme, insbesondere bei der Kinderbetreuung in Form von Krippen-, Kindertagesstätten- und Schulplätzen.
Auch die konsequente Flächenreduktion bei der Ausweisung von Baugebieten müsse beachtet werden. Diesbezüglich wird der Einwand vorgebracht, künftig Fachbüros mit einzubeziehen. Die Frage stelle sich darüber hinaus, ob die Notwendigkeit einer derartigen Bebauung für die Stadt Vöhringen anhand von Fachstudien überhaupt belegt sei.
Bürgermeister Neher teilt mit, dass das städtebauliche Entwicklungskonzept bereits im März beraten und vorgestellt worden sei. Sicher könne über die Notwendigkeit der Bebauung diskutiert werden, jedoch gebe der örtliche Immobilienmarkt in Bezug auf die hohe Nachfrage nahezu kein Angebot her.
Das mit einem solchen Vorhaben auch die Infrastruktur mitwachsen müsse, sei unbestritten. Jedoch sehe er gerade im nördlichen Bereich mit der Grundschule Nord, der Kita Nord und Kita Piepmatz eine gute Chance dem zu begegnen.
Herr Söhner ergänzt die Ausführungen, wonach im Stadtbauamt derzeit eine Warteliste mit ca. 450 Interessenten nach einem Baugrundstück vorliege – Wohnungsanfragen nicht berücksichtigt.
Auf den Einwand, dass die Stadt bezüglich Ausgestaltung der Wohneinheiten, zeitlichem Ablauf, Bauweise, Mietpreisgestaltung, Vergabe etc. kein Mitspracherecht habe, erläutert Herr Söhner, dass sich die Preisgestaltung über Angebot und Nachfrage vermutlich eigenständig einpendele.
Bürgermeister Neher vervollständigt weiterhin, dass bei der Vergabe von Bauplätzen nach neuester Rechtsprechung sogenannte Einheimischen-Modelle ohnehin nicht mehr uneingeschränkt zulässig seien.
Weiterhin sei durch die vorgelegte Planung ein guter Mix unterschiedlicher Wohnformen beinhaltet und auch die hohe Nachfrage nach Wohnungen, könnte zeitnah bedient werden.
Auf Antrag von Herrn Prestele wird die Sitzung für interne Beratungen für ca. 15 Minuten unterbrochen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ergeht folgender
Beschluss 1
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 5,09 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 302/2 (Teilbereich), 464 (Teilbereich), 480/3 (Teilbereich), 481, 481/2, 482, 483 (Teilbereich), 484, 485/4, 514 514/1, 514/2, 517 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.
Der Planbereich soll als Wohngebiet entwickelt werden.
Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10
Beschluss 2
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 22.07.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10
Beschluss 3
3. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10
Datenstand vom 22.10.2021 07:16 Uhr