Im Rahmen der Weiterentwicklung der bayerischen Schulen als Reaktion auf vielfältige soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen sowie erhöhten Betreuungsbedarf an Schulen, auch im Hinblick auf den geplanten gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz ab 2026 sollte das Betreuungsangebot an der Grundschule Vöhringen-Nord überplant werden.
Derzeit kann der Betreuungsbedarf an der Grundschule Vöhringen-Nord durch die Mittagsbetreuung mit 25 Plätzen/Tag sowie den Hort mit 25 Plätzen nicht vollständig abgedeckt werden. Einige Schüler werden deshalb mit Gastschulbescheiden an anderen Schulen beschult.
Ziel muss es, um der grundsätzlich bestehenden Sprengelpflicht Genüge zu tun, deshalb sein, genügend Betreuungsplätze an den einzelnen Schulen zur Verfügung zu stellen. Die Schaffung zusätzlicher Betreuungsangebote ist ebenfalls ein großes Ziel der Schulleitungen der Grundschule Vöhringen-Nord, Frau Patzner-Duschler sowie ihrer Stellvertreterin Frau Dr. Walter. Auch das Staatliche Schulamt in Neu-Ulm begrüßt ergänzende Angebote.
Die Grundschule Vöhringen-Nord kann hierzu zwei bestehende Räume der Schule zur Verfügung stellen. Mögliche Erweiterungen wären im Bereich des Hortes auf eine zweite Gruppe oder die Einführung eines offenen Ganztagsangebots vorstellbar.
Die Kombination eines offenen Ganztagsangebotes und das Angebot einer Mittagsbetreuung ist an einer Schule jedoch nicht möglich (vgl. Nr. 1.7 KMBek vom 30.03.2020, BayMBl. Nr. 227)
Folgende Betreuungsmöglichkeiten kommen in Betracht:
Hort:
Der Hort stellt laut BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz) eine Kindertageseinrichtung dar und wird somit über die kindbezogene Förderung des Freistaats Bayern bezuschusst. Diese Betrug für die bereits bestehende Hortgruppe im Jahr 2020 ca. 83.0000,- €.Die Errichtung bedarf der Betriebserlaubnis des Landratsamtes Neu-Ulm.
Im Gegenzug müssen jedoch die pädagogischen Grundsätze des BayKiBiG eingehalten werden, welche beispielsweise eine wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden vorschreibt. Dieses Modell ist somit für Eltern sehr unflexibel, da eine Buchung über 5 Tage erfolgen muss um die 20 Stunden erfüllen zu können. Ebenso ist das gemeinsame Mittagessen verpflichtend. Positiv an der Betreuungsmöglichkeit ist jedoch die Betreuung in den Ferien.
Als Personal dürfen ausschließlich pädagogische Fachkräfte (Erzieher/-innen, Kinderpfleger/-innen) eingesetzt werden, was auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt schwer zu finden ist. Die Trägerschaft würde vermutlich – wie bei der bereits bestehenden Hortgruppe – die Stadt Vöhringen übernehmen.
Die Gruppengröße umfasst 25 Kinder. Die Eltern zahlen für den Besuch einen Beitrag.
Die Personalkosten sowie die Raum-/Sachkosten belaufen sich im Durchschnitt auf ca. 130.000,- € pro Jahr.
Mittagsbetreuung:
Die Mittagsbetreuung stellt eine flexible Betreuung nach dem stundenplanmäßigen Unterricht dar. Die Eltern können vor Schuljahresbeginn sowohl die Anzahl der Tage als auch den Stundenumfang (Betreuung bis 14:00 Uhr oder bis 16:00 Uhr) festlegen. Ebenso steht es den Eltern frei, ihre Kinder am Mittagessen teilnehmen zu lassen. Es gibt eine Unterstützung bei den Hausaufgaben, sowie freie Zeit für Spiel- oder Kreativarbeiten.
Träger der Mittagsbetreuung ist die Stadt Vöhringen. Die Kosten belaufen sich derzeit pro Kalenderjahr auf ca. 60.000,- €. Gefördert werden reguläre Gruppen (Buchungszeit bis 14:00 Uhr) mit 3.323,- €, verlängerte Gruppen (Buchungszeit bis 16:00 Uhr) mit 7.000,- €. Die Errichtung bedarf der Genehmigung der Regierung von Schwaben. Derzeit gibt es an der Grundschule Vöhringen Nord eine reguläre und eine verlängerte Mittagsbetreuungsgruppe.
Die Ferien werden in der Mittagsbetreuung nicht mit abgedeckt.
Kinder können an einzelnen Tagen auch ohne triftigen Grund (bspw. Geburtstage, Urlaub der Eltern und somit keinen Betreuungsbedarf etc.) entschuldigt werden.
Als Personal müssen nicht zwingend Fachkräfte eingesetzt werden. Die tägliche Maximalzahl liegt derzeit bei 25 Kindern pro Tag. Durch unterschiedlich gebuchte Tage werden derzeit insgesamt 35 Kinder im Rahmen der Mittagsbetreuung betreut. Die Eltern zahlen für den Besuch einen Beitrag.
Offener Ganztag:
Beim offenen Ganztag handelt es sich – ähnlich zur Mittagsbetreuung – um ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittagsprogramm, für das an mindestens zwei Tagen eine verbindliche Anmeldung erforderlich ist. Zeitlich unterscheidet man auch hier zwischen sogenannten Kurzgruppen (Betreuung bis 14:00 Uhr) sowie Langgruppen (Betreuung bis 16:00 Uhr). An den besuchten Tagen ist das gemeinsame Mittagessen – im Gegenzug zur Mittagsbetreuung - verpflichtend. Auch hier gibt es eine Hausaufgabenbetreuung sowie Freizeitangebote. Der offene Ganztag benötigt eine Konzeption, welche von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat sowie dem staatlichen Schulamt erstellt werden muss. Die Errichtung und Weiterführung eines offenen Ganztags benötigt zudem regelmäßig die Genehmigung der Regierung von Schwaben.
Träger des offenen Ganztags ist die jeweilige Schule bzw. das staatliche Schulamt. Die Stadt Vöhringen wäre in dem Fall lediglich der Sachaufwandsträger und somit weder für Personalbeschaffung noch für Personalkosten zuständig. Die kommunale Mitfinanzierung beträgt derzeit jährlich bei der Kurzgruppe 5.906,- €/Gruppe, bei der Langgruppe 6.487,- €/Gruppe. Zudem ist der Sachaufwandsträger für die entstehenden Sachkosten verantwortlich.
Ein Kind, das für den offenen Ganztag angemeldet wurde, muss diesen an mindestens zwei Nachmittagen besuchen. Die Teilnahme ist verpflichtend. Eine Entschuldigung der Kinder an einzelnen Tagen ist grundsätzlich nicht möglich. Im Einzelfall kann von den Eltern eine Beurlaubung der Kinder im Sinne des §30 Abs. 3 Satz 1 BaySchO beantragt werden.
Der Besuch eines offenen Ganztags ist mit einer gesetzlichen Kostenfreiheit vorgeschrieben. Die Eltern zahlen lediglich die Kosten für das Mittagessen. Eine Betreuung in den Ferien findet nicht statt.
Die Gruppengröße einer Kurzgruppe beträgt mindestens 12, maximal 23 Kinder. Bei der Langgruppe sind es mindestens 14 und maximal 25 Kinder.
Möglichkeiten für die Grundschule Vöhringen-Nord
Folgende Varianten ergeben sich nunmehr nach Meinung der Stadtverwaltung:
Variante 1 ( 2x Hort, 1x Mittagsbetreuung)
Die derzeit bestehende Mittagsbetreuung im Erdgeschoss des Anbaus an der Grundschule Vöhringen-Nord zieht in die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten der Schule um. In den derzeitigen Räumlichkeiten im Erdgeschoss wird eine zweite Hortgruppe errichtet.
Somit könnten 50 Kinder im Hort sowie 25 Kinder/Tag in der Mittagsbetreuung betreut werden, was 25 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bieten würde.
Vorteil Hort: Betreuung in den Ferien
Nachteile Hort: wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden, Beitragspflichtig
Vorteile Mittagsbetreuung: flexible Betreuung, Kinder können an einzelnen Tagen entschuldigt werden
Nachteile Mittagsbetreuung: Ferien werden nicht mit abgedeckt, Beitragspflichtig
Variante 2 (1x Hort, 2x offener Ganztag)
Der Hort bleibt in seiner jetzigen Form bestehen, die derzeit eingerichtete Mittagsbetreuung wird aufgelöst. In den Räumen im Erdgeschoss sowie in den Räumlichkeiten der Schule werden je zwei offene Ganztagsgruppen eingerichtet.
Die Schule hätte somit 25 Betreuungsplätze im Hort und bis zu 48 Kinder im offenen Ganztag.
Vorteil Hort: Betreuung in den Ferien
Nachteile Hort: wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden, Beitragspflichtig
Vorteile offener Ganztag: gesetzliche Kostenfreiheit, Trägerschaft beim staatlichen Schulamt bzw. der Schule
Nachteile offener Ganztag: Ferien werden nicht mit abgedeckt, Mindestbuchung an zwei Nachmittagen, Entschuldigung der Kinder grundsätzlich nicht möglich,
Variante 3 (2x Hort, 1x offener Ganztag)
Bei der dritten Variante würde ebenfalls die derzeit bestehende Mittagsbetreuung im Erdgeschoss aufgelöst werden und durch eine zusätzliche Hortgruppe mit 25 Kindern ersetzt werden. In den Räumlichkeiten der Schule könnte jedoch – im Gegensatz zur Variante 1 – eine offene Ganztagsschule eingerichtet werden, welche 23 bis 25 Kinder zusätzlich umfasst.
Vorteile und Nachteile siehe Variante 2