Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. April 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Birkach Vöhringen“ sowie der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf den Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. In der Vergangenheit wurde dieses Areal bereits in unterschiedlicher Weise genutzt: Ursprünglich fand hier, entsprechend der Festsetzungen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Nördliche Illertalebene mit Illerleite“, Kiesabbau statt. Anschließend wurde im Bereich der Kiesgrube von 1981 bis 2002 die Bauschuttdeponie Birkach betrieben, die seit 2010 vollständig abgedichtet und rekultiviert ist. Sie befindet sich aktuell in der Nachsorgephase. Bei dem Areal handelt es sich somit um eine klassische Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).  

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist deshalb im betreffenden Gebiet zu ändern bzw. zu ersetzen, ebenso wie der städtische Flächennutzungsplan. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich der ehemaligen Kiesabbaufläche bzw. Bauschuttdeponie, mit Ausnahme des Bereichs im Nordosten, der heute als städtischer Recyclinghof genutzt ist. Damit fügt sich der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens sinnvoll in den planungsrechtlichen Bestand ein. Neben der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO im Kuppenbereich sowie im westlichen, südlichen und östlichen Hangbereich der ehemaligen Deponie werden im Bebauungsplan private Grünflächen sowie Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen auf den umgebenden Flächen am Hang und im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 29. April 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 29. April 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 29. April 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 19. Mai 2021 im Zeitraum bis 21.06.2021 durchgeführt.  

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 20. Mai 2021 bis 21. Juni 2021 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 19. Mai 2021 hingewiesen. 

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 22. Juli 2021 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt, die Entwürfe der Planungen in der Fassung vom 22. Juli 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 20. August 2021 bis 22. September 2021 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 32 vom 11. August 2021 hingewiesen. 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den Planungen wurde jeweils mit Schreiben vom 17. August 2021 im Zeitraum bis 22. September 2021 durchgeführt.  

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 22. Juli 2021 können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 15. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nur Ergänzungen der Begründung und redaktionelle Änderungen der Planung. Für den Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ kann damit der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB gefasst werden. 

Für den Satzungsbeschluss liegt der Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021, ausgearbeitet von der Kling Consult GmbH, Krumbach (Anlage 2/3) vor. 

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt nach Rechtswirksamkeit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan rechtsverbindlich in Kraft. 




Anlagen:
Anlage 1  - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB vom 04.10.2021 zum Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2  - Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung mit Textteil), Entwurf i.d.F. vom 22.07.2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28.10.2021
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - Begründung, Entwurf i.d.F. vom 22.07.2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28.10.2021 mit Anlagen
       1)         Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 01.10.2021
2) Kurzbericht zur Einschätzung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen für den Solarpark Vöhringen vom 28.09.2021

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021, bestehend aus „A Zeichnerischer Teil (Planzeichnung)“ und „B Textteil“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen, für den in der Planzeichnung festgesetzten räumlichen Geltungsbereich nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit Anlagen einschließlich Umweltbericht beigefügt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Vorberatung und den Empfehlungsbeschluss im Bau- und Verkehrsausschuss. Dementsprechend ergeht nachstehender 

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021, bestehend aus „A Zeichnerischer Teil (Planzeichnung)“ und „B Textteil“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen, für den in der Planzeichnung festgesetzten räumlichen Geltungsbereich nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit Anlagen einschließlich Umweltbericht beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2021 09:26 Uhr