Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“; 1. Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB 2. Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 12

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ beschlossen, das entsprechende Verfahren eingeleitet und auch bereits die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Parallel hierzu hat die Stadtverwaltung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg (ADBV) wegen der erforderlichen Erschließung und Neuordnung des Bebauungsplangebietes Kontakt aufgenommen.
Im Vorfeld der seitens der Stadtverwaltung angedachten Durchführung eines Umlegungsverfahrens mit Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das ADBV gab es bereits behördeninternen Kontakt sowie eine jeweils sehr ausführliche Vorstellung des Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ff. BauGB durch einen Mitarbeiter des ADBV in den öffentlichen Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses vom 16.09.2021 sowie im Stadtrat vom 23.09.2021. 

Die Gremiumsmitglieder nahmen die Informationen sehr interessiert auf und stellten dabei vertiefende Fragen.

Aufgrund der signalisierten Offenheit des Stadtrates für die Einleitung eines Umlegungsverfahrens für den künftigen Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“ soll nun in der Sitzung des Stadtrates am 28. Oktober 2021, wie vorangekündigt, zum einen die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB beschlossen und gleichzeitig auch entschieden werden, die Durchführung des Umlegungsverfahrens auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zu übertragen.

Aus Sicht der Stadtverwaltung bieten sich sowohl ein Umlegungsverfahren als auch eine Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung an, weil es sich um ein vom Gesetzgeber vorgesehenes und strukturiertes Verteilungsverfahren handelt, welches einen gerechten Ausgleich der Interessen der Grundstückseigentümer sowie der Allgemeinheit anstrebt und das ADBV als neutrale Behörde mit entsprechender Fachkompetenz eine höhere Akzeptanz genießt als die Stadt Vöhringen, welche im Umlegungsverfahren ja auch Partei ist.

Durch den klaren Aufbau eines Umlegungsverfahrens und die Durchführung durch eine unabhängige Behörde kann von einer zügigeren Umsetzung der Grundstücksneuordnung und auch der Erschließung, welche dann in einem Zug angegangen werden kann, ausgegangen werden. 

Zudem ist mit einer nicht unerheblichen finanziellen Ersparnis bei den Grundstückseigentümern zu rechnen, weil die Grundstücksneuordnung ohne einen Notar erfolgen kann und grundsätzlich keine Grunderwerbskosten und keine Grundbuchgebühren anfallen und auch die Vermessung und Abmarkung zu geringeren Gebühren erfolgen kann. 
  

Empfehlung

1.        Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB

Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ soll zur Erschließung und Grundstücksneuordnung ein Umlegungsverfahren gemäß §§ 45 ff. BauGB durchgeführt werden.

2.        Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg

Die Stadt Vöhringen überträgt die ihr zustehende Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg.

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg eine „Vereinbarung zur Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung“ abzuschließen.

Beschluss 1

1.        Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB

Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ soll zur Erschließung und Grundstücksneuordnung ein Umlegungsverfahren gemäß §§ 45 ff. BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg

Die Stadt Vöhringen überträgt die ihr zustehende Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg.

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg eine „Vereinbarung zur Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung“ abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2021 09:26 Uhr