Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.11.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet begünstigen. Dafür soll auf einer Fläche nördlich des Stadtteils Illerberg von knapp 3 ha die Voraussetzung geschaffen werden, um einen Solarpark zu errichten. Zu diesem Zweck soll der gegenständliche Bebauungsplan sowie die dafür nötige Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden. Das Plangebiet wird weitgehend als „Sonderbaufläche für Freiflächen-Solaranlagen“ definiert. Zur offenen Landschaft nach Nordwesten und Südosten sowie zur südwestlich angrenzenden Bahnlinie Senden-Weißenhorn wird eine Eingrünung von 7 m Breite mit Bepflanzungsauflagen dargestellt, zur nordöstlich angrenzenden Waldfläche eine Eingrünung variabler Breite zwischen ca. 10,50 m und ca. 14 m, welche wie der 7-m-Streifen im Nordwesten als Ausgleichsfläche dient. Die Erschließung erfolgt von Südosten über eine bestehende Verkehrsfläche. Die Lage des Plangebietes und der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung sind untenstehend abgebildet. Maßgeblich sind die jeweiligen Planzeichnungen.

Abbildung 1: Übersichtslageplan der gegenständlichen 
Flächennutzungsplanänderung, unmaßstäblich

Abbildung 2: Geltungsbereich der gegenständlichen 
Flächennutzungsplanänderung, unmaßstäblich

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“. Die Änderung umfasst das Grundstück mit der Fl. Nr. 1169, Gemarkung Illerberg, und weist eine Größe von ca. 2,86 ha auf. 
Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächensolaranlagen, teilweise als Ausgleichsflächen sowie sonstige Grünflächen dargestellt. 

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ vom 25.11.2021 zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird diesem Vorentwurf zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf den einstimmigen Empfehlungsbeschluss aus dem Bau- und Verkehrsausschuss. 

Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird bestätigt, dass die Photovoltaiktechnik eine maßgebliche Energiequelle beim Umstieg auf erneuerbare Energien darstellt. Dementsprechend sei auch nicht strittig, dass hierzu Freiflächenanlagen notwendig werden. 
Im Sinne einer Reglementierung bzw. als Entscheidungsgrundlage sei es jedoch erforderlich, einen Kriterienkatalog aufzustellen, um die übermäßige Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zu verhindern. Insofern könne allenfalls einer Agri-Photovoltaikanlage zugestimmt werden. *Es wird klarstellend festgehalten, dass der letzte Satz wie folgt zu verstehen ist. Insofern könne allenfalls einer Agri-Photovoltaikanlage zugestimmt werden, wenn dem vorliegenden Antrag kein Kriterienkatalog oder eine Matrix zugrunde liege. Er könne sich jedoch vorstellen, dass der zu behandelnde Antrag die Kriterien einer solchen Matrix erfüllen würde und insofern genehmigungsfähig wäre.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass seitens der Interessenvertreter der Photovoltaik-Industrie entsprechende Kriterienkataloge bestehen. Diese entbinden die Verwaltung bzw. den Stadtrat jedoch nicht davon, die jeweiligen Grundstücke im Sinne einer Einzelfallbetrachtung zu behandeln.

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*Ergänzung aufgrund Beschluss bei der Genehmigung der Niederschrift in der Sitzung des Stadtrates vom 16.12.2021, TOP 1.1

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“. Die Änderung umfasst das Grundstück mit der Fl. Nr. 1169, Gemarkung Illerberg, und weist eine Größe von ca. 2,86 ha auf. 
Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächensolaranlagen, teilweise als Ausgleichsflächen sowie sonstige Grünflächen dargestellt. 

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ vom 25.11.2021 zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird diesem Vorentwurf zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 21.12.2021 09:39 Uhr