Weitere Maßnahmen bzw. Vorgehensweisen zum Breitbandausbau in der Stadt Vöhringen auch im Rahmen des Förderprogrammes „GigaBit-Ausbau des Freistaates Bayern"; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 02.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

In den Oktobersitzungen 2021 des Bau- und Verkehrsausschusses wurden die städt. Gremien darüber informiert, dass der Auftrag aus dem erfolgten Bieterverfahren wegen des Überschreitens der Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 400.000,- € nicht vergeben werden muss.

Den Gremien wurden Alternativen im Fortgang des Verfahrens aufgezeigt. Der Stadtrat entschied in seiner Sitzung vom 28.10.2021 wie folgt:

„Die Stadt Vöhringen lässt zunächst das im Rahmen des Förderverfahrens „Gigabitrichtlinie BayGibitR“ des Freistaates Bayern derzeit laufende Verfahren ohne Auftragsvergabe noch bis Anfang Dezember 2021 weiterlaufen.

Der Stadtrat ist in der Dezembersitzung über den Sachstand zu informieren und wird dann eine endgültige Entscheidung treffen.“

In Vollzug dieses Beschlusses teilt die Stadtverwaltung nun den derzeitigen Sachstand mit:

Wegen der momentanen Nichtvergabe des Auftrages wurde die Telekom Deutschland GmbH gebeten, die Bindefrist für das abgegebene Angebot zu verlängern, da in unseren Gremien mit Stand 15.11.2021 (alte Bindungsfrist) noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden konnte.

Die Telekom Deutschland GmbH sagte uns hierauf eine Verlängerung bis zum 13.02.2022 zu.

Wie uns Herr Wöcherl von der Breitbandberatung Bayern GmbH ganz aktuell mitteilt, wird der Bund ab 01.01.2023 ein Förderverfahren auflegen, das keine Schwelle in der bestehenden Erschließung mehr als Voraussetzung für eine Förderung von Glasfaseranschlüssen vorsieht. 
Dies würde bedeuten, dass jeder Anschluss, also z.B. auch ein Privatanschluss, der derzeit mit mehr als 100 Mbit/s erschlossen ist, einen geförderten Glasfaseranschluss erhalten kann.
Der Fördersatz würde dann seitens des Bundes 50 % betragen.

Es stehe, so Herr Wöcherl weiter, zu erwarten, dass der Freistaat Bayern diesen Fördersatz noch aufstocken könnte, was dann zu einer Gesamtförderung von 90 % der Kosten führen würde.

Vorteil dieser neu aufgezeigten Förderung wäre die Möglichkeit nahezu unser gesamtes Stadtgebiet mit Glasfaseranschlüssen oder mit vergleichbaren Übertragungsraten ausstatten zu können.

Dies wäre sicherlich für die Zukunft gesehen die beste Lösung. 

Nachdem die Markterkundung im Übrigen ergeben hat, dass Vöhringen jedenfalls in der Fläche eine durchaus gute Internetversorgung hat, besteht keine Dringlichkeit zum Handeln. 

Deshalb schlägt die Stadtverwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag dargestellt, weiter vorzugehen.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum Ablauf der verlängerten Bindungsfrist (13.02.2022) abzuwarten, ob sich hinsichtlich der Fördermöglichkeiten die „schwellenfreie“ Förderung des Bundes in Höhe von 50 % zuzüglich einer Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 40 % sicher abzeichnet.

Sollte dies der Fall sein, wird die Verwaltung beauftragt, ohne weitere Beschlussfassung in den städtischen Gremien, dieses Förderverfahren gegen Ende 2022 zu starten und das bisherige Förderverfahren nach der GigaBit-Richtlinie des Freistaates Bayern (BayGibitR) zu beenden.

Sollte sich dies bis zum Ende der verlängerten Bindungsfrist 13.02.2022 noch nicht abzeichnen wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine neuerliche Verlängerung dieser Bindungsfrist zu beantragen und bei Nichtverlängerung dieser Frist, das laufende Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) weiterzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wöcherl von der Breitbandberatung Bayern und führt einleitend aus, dass aufgrund der „fließenden Fördersituation“ heute der Breitbandausbau bereits wieder Thema ist.

Herr Wöcherl stellt sodann den Sachverhalt und die zu erwartende Entwicklung vor und beendet seine Ausführungen mit der Empfehlung, eher aus dem Förderprogramm Bayern auszusteigen, nachdem über das ab dem 01.01.2023 aufgelegte Bundesprogramm mit der im Raum stehenden Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern u. a. größere Gebiete ausgeschrieben werden können und eine höhere Förderung möglich sein dürfte.

Bürgermeister Neher ergänzt, dass es auch seines Erachtens sinnvoll wäre zuzuwarten und Ende nächsten Jahres das Bundesverfahren einzuleiten, insbesondere nachdem es keinen akuten Handlungsbedarf gibt.

Beschluss

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum Ablauf der verlängerten Bindungsfrist (13.02.2022) abzuwarten, ob sich hinsichtlich der Fördermöglichkeiten die „schwellenfreie“ Förderung des Bundes in Höhe von 50 % zuzüglich einer Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 40 % sicher abzeichnet.

Sollte dies der Fall sein, wird die Verwaltung beauftragt, ohne weitere Beschlussfassung in den städtischen Gremien, dieses Förderverfahren gegen Ende 2022 zu starten und das bisherige Förderverfahren nach der GigaBit-Richtlinie des Freistaates Bayern (BayGibitR) zu beenden.

Sollte sich dies bis zum Ende der verlängerten Bindungsfrist 13.02.2022 noch nicht abzeichnen wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine neuerliche Verlängerung dieser Bindungsfrist zu beantragen und bei Nichtverlängerung dieser Frist, das laufende Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) weiterzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2021 09:41 Uhr