Weitere Maßnahmen bzw. Vorgehensweisen zum Breitbandausbau in der Stadt Vöhringen auch im Rahmen des Förderprogrammes „GigaBit-Ausbau des Freistaates Bayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Sachverhalt zur Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 02.12.2021

In den Oktobersitzungen 2021 des Bau- und Verkehrsausschusses wurden die städt. Gremien darüber informiert, dass der Auftrag aus dem erfolgten Bieterverfahren wegen des Überschreitens der Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 400.000,- € nicht vergeben werden muss.

Den Gremien wurden Alternativen im Fortgang des Verfahrens aufgezeigt. Der Stadtrat entschied in seiner Sitzung vom 28.10.2021 wie folgt:

„Die Stadt Vöhringen lässt zunächst das im Rahmen des Förderverfahrens „Gigabitrichtlinie BayGibitR“ des Freistaates Bayern derzeit laufende Verfahren ohne Auftragsvergabe noch bis Anfang Dezember 2021 weiterlaufen.

Der Stadtrat ist in der Dezembersitzung über den Sachstand zu informieren und wird dann eine endgültige Entscheidung treffen.“

In Vollzug dieses Beschlusses teilt die Stadtverwaltung nun den derzeitigen Sachstand mit:

Wegen der momentanen Nichtvergabe des Auftrages wurde die Telekom Deutschland GmbH gebeten, die Bindefrist für das abgegebene Angebot zu verlängern, da in unseren Gremien mit Stand 15.11.2021 (alte Bindungsfrist) noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden konnte.

Die Telekom Deutschland GmbH sagte uns hierauf eine Verlängerung bis zum 13.02.2022 zu.

Wie uns Herr Wöcherl von der Breitbandberatung Bayern GmbH ganz aktuell mitteilt, wird der Bund ab 01.01.2023 ein Förderverfahren auflegen, das keine Schwelle in der bestehenden Erschließung mehr als Voraussetzung für eine Förderung von Glasfaseranschlüssen vorsieht. 
Dies würde bedeuten, dass jeder Anschluss, also z.B. auch ein Privatanschluss, der derzeit mit mehr als 100 Mbit/s erschlossen ist, einen geförderten Glasfaseranschluss erhalten kann.
Der Fördersatz würde dann seitens des Bundes 50 % betragen.

Es stehe, so Herr Wöcherl weiter, zu erwarten, dass der Freistaat Bayern diesen Fördersatz noch aufstocken könnte, was dann zu einer Gesamtförderung von 90 % der Kosten führen würde.

Vorteil dieser neu aufgezeigten Förderung wäre die Möglichkeit nahezu unser gesamtes Stadtgebiet mit Glasfaseranschlüssen oder mit vergleichbaren Übertragungsraten ausstatten zu können.

Dies wäre sicherlich für die Zukunft gesehen die beste Lösung. 

Nachdem die Markterkundung im Übrigen ergeben hat, dass Vöhringen jedenfalls in der Fläche eine durchaus gute Internetversorgung hat, besteht keine Dringlichkeit zum Handeln. 

Deshalb schlägt die Stadtverwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag dargestellt, weiter vorzugehen.

Ergänzung des Sachverhalts und zum gefassten Empfehlungsbeschluss „Breitbandausbau“ zur Stadtratssitzung am 16.12.2021

Sachdarstellung:

In seiner Sitzung vom 02.12.2021 fasste der Bau- und Verkehrsausschuss einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum Ablauf der verlängerten Bindungsfrist (13.02.2022) abzuwarten, ob sich hinsichtlich der Fördermöglichkeiten die „schwellenfreie“ Förderung des Bundes in Höhe von 50 % zuzüglich einer Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 40 % sicher abzeichnet.

Sollte dies der Fall sein, wird die Verwaltung beauftragt, ohne weitere Beschlussfassung in den städtischen Gremien, dieses Förderverfahren gegen Ende 2022 zu starten und das bisherige Förderverfahren nach der GigaBit-Richtlinie des Freistaates Bayern (BayGibitR) zu beenden.

Sollte sich dies bis zum Ende der verlängerten Bindungsfrist 13.02.2022 noch nicht abzeichnen wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine neuerliche Verlängerung dieser Bindungsfrist zu beantragen und bei Nichtverlängerung dieser Frist, das laufende Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) weiterzuführen.“


Dieser Empfehlungsbeschluss, hier insbesondere der Teil, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, ggf. im Februar eine neuerliche Verlängerung der Bindungsfrist zu beantragen und bei Nichtverlängerung dieser Frist das laufende Verfahren weiterzuführen, erfolgte vor dem Hintergrund, dass in den bisherigen Diskussionen zu diesem Thema immer wieder richtigerweise die Auffassung vertreten wurde, dass im Hinblick auf den Breitbandausbau ein Stillstand ein Rückschritt wäre.

Auch ging die Verwaltung davon aus, dass der Freistaat Bayern wohl sehr zeitnah eine Aussage zu einer möglichen Kofinanzierung des in dieser Sitzungsvorlage dargestellten neuen, schwellenfreien Förderverfahrens tätigen würde.

Bei einem Gespräch mit unserem Berater, Herrn Wöcherl, unmittelbar nach der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 2.12.2021, erklärte dieser, dass eine diesbezügliche Aussage des Freistaates wohl nicht zeitnah zu bekommen sei.

Darüber hinaus zeigte sich im Verlauf der Vorstellung des Themas im Ausschuss und im weiteren Sitzungsverlauf, dass im Gremium einhellig die Meinung vorherrscht, dass das neue, schwellenfreie und mit höheren Fördersätzen ausgestattete Förderverfahren bevorzugt werde und deshalb anzustreben sei.

Dieser Tendenz würde aber der gefasste Empfehlungsbeschluss in dem oben genannten Teil widersprechen, da dieser einen „Automatismus“ beinhaltet, unter Umständen das alte, laufende Verfahren weiter in Gang zu halten und den entsprechenden Auftrag zu vergeben.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, wie nachfolgend dargestellt zu verfahren:

Der Empfehlungsbeschluss des Bau- und Verkehrsausschusses vom 02.12.2021 wird im Stadtrat abgelehnt, da der darin enthaltene Automatismus aufgrund der neuen Erkenntnisse nicht mehr in Kraft bleiben soll.

Dann möge der Stadtrat entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll.

Es stellt sich insbesondere die Frage, ob das laufende Verfahren bei Nichtverlängerung der Bindungsfrist durch die Telekom automatisch gestoppt wird oder ob dann – wenn zeitlich noch Gelegenheit ist – nochmals im Gremium zu beraten ist. 

Hier schlägt die Verwaltung in Übereinstimmung mit Herrn Wöcherl, der in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 2.12.2021 geäußert hatte, dass er an unserer Stelle das laufende Verfahren auch im Hinblick auf die hohen Kosten eher stoppen würde, vor, wie im Beschlussvorschlag dargestellt zu verfahren.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum Ablauf der verlängerten Bindungsfrist (13.02.2022) abzuwarten, ob sich hinsichtlich der Fördermöglichkeiten die „schwellenfreie“ Förderung des Bundes in Höhe von 50 % zuzüglich einer Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 40 % sicher abzeichnet.

Sollte dies der Fall sein, wird die Verwaltung beauftragt, ohne weitere Beschlussfassung in den städtischen Gremien, dieses Förderverfahren gegen Ende 2022 zu starten und das bisherige Förderverfahren nach der GigaBit-Richtlinie des Freistaates Bayern (BayGibitR) zu beenden.

Sollte sich dies bis zum Ende der verlängerten Bindungsfrist 13.02.2022 noch nicht abzeichnen wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine neuerliche Verlängerung dieser Bindungsfrist zu beantragen und bei Nichtverlängerung dieser Frist, das laufende Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) zu stoppen und den Auftrag wegen des Überschreitens der in der Ausschreibung festgelegten Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke nicht zu vergeben.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher erläutert, dass sich nach der Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss abweichende Erkenntnisse zum Breitbandausbau ergeben haben. Infolgedessen wäre es sinnvoller, den Empfehlungsbeschluss abzulehnen und einen neuen Beschluss zugunsten eines kommenden schwellenfreien Förderverfahrens zu fassen

Herr Vrkoslav ergänzt, dass im aktuellen Verfahren ein Missverhältnis zwischen den Kosten und der Anzahl der Anschlüsse bestehe. Herr Wöcherl habe insofern unmittelbar nach der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss erklärt, es sei nicht davon auszugehen, dass der Freistaat Bayern sich zeitnah zu einer möglichen Kofinanzierung äußern werde. Diese sei jedoch generell zu erwarten. Demnach empfehle sich, das neue Förderverfahren abzuwarten und das laufende zu stoppen.

Im Hinblick dessen stellt Herr Bürgermeister Neher zuerst den einstimmig gefassten Empfehlungsbeschluss zur Abstimmung.

Beschluss 1

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum Ablauf der verlängerten Bindungsfrist (13.02.2022) abzuwarten, ob sich hinsichtlich der Fördermöglichkeiten die „schwellenfreie“ Förderung des Bundes in Höhe von 50 % zuzüglich einer Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 40 % sicher abzeichnet.

Sollte dies der Fall sein, wird die Verwaltung beauftragt, ohne weitere Beschlussfassung in den städtischen Gremien, dieses Förderverfahren gegen Ende 2022 zu starten und das bisherige Förderverfahren nach der GigaBit-Richtlinie des Freistaates Bayern (BayGibitR) zu beenden.

Sollte sich dies bis zum Ende der verlängerten Bindungsfrist 13.02.2022 noch nicht abzeichnen wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine neuerliche Verlängerung dieser Bindungsfrist zu beantragen und bei Nichtverlängerung dieser Frist, das laufende Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) weiterzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 23

Beschluss 2

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum Ablauf der verlängerten Bindungsfrist (13.02.2022) abzuwarten, ob sich hinsichtlich der Fördermöglichkeiten die „schwellenfreie“ Förderung des Bundes in Höhe von 50 % zuzüglich einer Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 40 % sicher abzeichnet.

Sollte dies der Fall sein, wird die Verwaltung beauftragt, ohne weitere Beschlussfassung in den städtischen Gremien, dieses Förderverfahren gegen Ende 2022 zu starten und das bisherige Förderverfahren nach der GigaBit-Richtlinie des Freistaates Bayern (BayGibitR) zu beenden.

Sollte sich dies bis zum Ende der verlängerten Bindungsfrist 13.02.2022 noch nicht abzeichnen wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine neuerliche Verlängerung dieser Bindungsfrist zu beantragen und bei Nichtverlängerung dieser Frist, das laufende Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) zu stoppen und den Auftrag wegen des Überschreitens der in der Ausschreibung festgelegten Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke nicht zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2022 08:42 Uhr