Aufstellung eines Förderprogrammes für Baumpflanzungen in der Stadt Vöhringen; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 04.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.10.2021 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Hintergrund
Die Stadtverwaltung Vöhringen hat das Ziel, dass mehr Bäume in Privatgärten gepflanzt werden.
Bäume verbessern nachweislich das Kleinklima, schützen den Boden vor Erosion und bieten zahlreichen Tieren Nahrung und Lebensraum. Sie sind wichtig für den Klimaschutz und prägen maßgeblich das Stadt- und Landschaftsbild. Sie schaffen Aufenthalts- und Lebensqualität. 
Statt mit Ver- und Geboten Bürger zu Baumpflanzungen und Baumerhaltungen zu verpflichten, entstand in der Stadtverwaltung die Idee, einen Anreiz zu schaffen, dass Privatpersonen und ge­meinnützige Vereine / Organisationen mehr Bäume pflanzen.
Das entworfene Förderprogramm soll zur Eigeninitiative für private Investitionen für die Pflanzung von Bäumen dienen.

Voraussetzungen
Gefördert werden sollen Baumpflanzungen in Vöhringen und seinen Stadtteilen. Das vorrangige Ziel ist es, dass mehr Bäume in Privatgärten gepflanzt werden. Da aber jeder gepflanzte Baum wichtig für die Umwelt ist, sollen auch Bäume außerhalb der Wohnbebauung gefördert werden, zum Beispiel ein Obstbaum für eine Streuobstwiese.
Antragsberechtigt sollen sowohl Eigentümer als auch Mieter sein. Momentan ist nicht angedacht, Gewerbebetriebe im Förderprogramm zu berücksichtigt. Zunächst sollen Erfahrungen mit dieser Art Förderung gesammelt werden.
Durch die Zuwendungsvoraussetzungen soll sichergestellt werden, dass die gepflanzten Bäume sich gesund entwickeln können und möglichst langfristig dem Förderziel dienen. Um die Qualität der Bäume sicherzustellen, soll die Förderung mit der Bedingung des Erwerbs in einer Baum­schule verknüpft werden.
Im Förderprogramm sollen Kriterien aufgeführt werden, welche Bäume subventioniert werden. Zum Beispiel bieten heimische Baumarten den Vorteil, dass sie dem regionalen Klima weitestgehend angepasst sind und vor allem heimischen Insekten und Vögeln Nahrung bieten. 
Die Mindestanforderung (Größe) eines Baumes soll im Förderprogramm so definiert werden, dass es sich um die im Regelfall kleinste erhältliche Größe bei herangezogenen Bäumen handelt. Für die Endgröße eines Baumes ist wiederum die Baumart ausschlaggebend.
Dem Förderprogramm soll eine Empfehlungsliste „Gehölze für den Hausgarten“ beigefügt werden. (Siehe Anlage 2.) In der Liste werden ausschließlich heimische Arten aufgeführt. Die Förderung von Baumsorten soll nicht pauschal ausgeschlossen, sondern im Einzelfall geprüft werden.
Nicht gefördert werden sollen Bäume, für die eine planungs- oder baurechtliche Verpflichtung besteht (z.B. im Rahmen von Festsetzungen in Bebauungsplänen). Des Weiteren soll die Maßnahme gegen keine rechtlichen Bestimmungen verstoßen (z.B. Nachbarschaftsrecht).
Im Förderprogramm soll zur Einhaltung der Förderkriterien festgelegt werden, dass mit der Umsetzung der Maßnahme erst nach einer schriftlichen Förderzusage begonnen werden darf. 

Art und Umfang
Es soll ausschließlich der Kauf eines Baumes gefördert werden und keine Materialien, Dienstleistungen oder Pflegekosten. Dies würde ein differenziertes Förderprogramm und höheren Verwaltungsaufwand bedeuten. Eine deutlich bessere Erreichung des Förderzieles wäre damit nicht zu erwarten.
Bei der Förderung soll es sich um einen einmaligen Zuschuss handeln. Der Fördersatz soll 50 % betragen. Die maximale Förderhöhe soll auf 100,-- € und die geförderte Anzahl der Bäume pro Wirtschaftseinheit (z.B. Privathaushalt, Verein, Eigentümergemeinschaft) auf zwei Bäume je Kalenderjahr begrenzt werden. Dadurch soll erreicht werden, dass möglichst viele Personen eine Förderung erhalten können.

Verfahren
Das Bewilligungsverfahren bedeutet einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Um diesen so gering wie möglich zu halten, sollen Antragsteller zur Einreichung notwendiger Informationen (u.a. Lageplan, Fotodokumentation) verpflichtet werden. Eine zwingende Besichtigung vor Ort soll damit vermieden werden. Die bürokratische Hürde soll für Antragsteller so gering wie möglich sein. Für die Anlagen eines Förderantrages sollen deshalb keine Formvorschriften gelten (z.B. Skizze statt Lageplan).
Die Auszahlung der Fördersumme soll erst nach Fertigstellung der Maßnahme erfolgen, unter der Bedingung, dass alle geforderten Kriterien erfüllt wurden.
Eine Zweckbindungsfrist soll auf 15 Jahre festgelegt werden. Bei einem zu geringen Zeitraum besteht die Gefahr, dass das Förderziel nicht erreicht wird, da Bäume einige Jahre zur Entwicklung benötigen. 
Für die Förderung von Baumpflanzungen soll eine Haushaltstelle eingerichtet werden, auf der für das Jahr 2022 10.000,-- € eingestellt werden. Damit ließen sich mindestens 100 Bäume pro Jahr fördern.

Anlagen
Anlage 1: Förderprogramm für Baumpflanzungen in der Stadt Vöhringen
Anlage 2: Pflanzliste Entwurf
Anlage 3: Weitere Informationen: Informationsangebote für Bürger

Empfehlung

Das dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte „Förderprogramm für Baumpflanzungen in der Stadt Vöhringen“ wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher stellt zum Tagesordnungspunkt auch den Zusammenhang zum eingegangenen Antrag der CSU-Stadtratsfraktion her. Anstatt Verbote festzusetzen, welche schwer durchsetzbar seien setze man darauf, Förderungen anzubieten.

Im Rahmen einer sich anschließenden Diskussion wird erneut die Frage nach einer Baumschutzverordnung aufgeworfen sowie auch die Förderung einer Flachdachbegrünung angesprochen. Die Vor- und Nachteile hierzu werden diskutiert.

Ein Gremiumsmitglied weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag um einen Deckungsvorschlag bzw. Haushaltsvorschlag zu ergänzen sei.
Herr Bürgermeister Neher bedankt sich für den Hinweis und formuliert nachstehenden

Beschluss

Das dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte „Förderprogramm für Baumpflanzungen in der Stadt Vöhringen“ wird gebilligt. Hierzu wird im Haushalt 2022 unter der entsprechenden Haushaltsstelle ein Betrag von 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2021 12:43 Uhr