Vollzug des Baugesetzbuches; 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 10.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25. November 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bahnlinie Weißenhorn-Senden, Nähe des Waldstücks Vorderer Hart, nördlich von Illerberg, die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch ihre Lage im Streifen von 110 m neben der Bahnlinie gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Solar“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der angrenzenden Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert. Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“ nach § 11 BauNVO werden im Bebauungsplan private Grünflächen als Blumenwiesen, als Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt. Ebenfalls festgesetzt wird die Bestandsstraße, über die die Erschließung gesichert wird, sowie die dafür notwendige private Verkehrsfläche.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 25. November 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 25. November 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 25. November 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 06. Dezember 2021 im Zeitraum bis 17. Januar 2022 durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 09. Dezember 2021 bis 17. Januar 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 8. Dezember 2021 hingewiesen. 

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:

  • Ergänzung der Grünordnung gemäß den Vorschlägen der Unteren Naturschutzbehörde, dies betrifft die Pflanzlisten, das zu verwendende Saatgut, die Bewirtschaftung der Flächen im Plangebiet sowie die Errichtung eines Eidechsenhabitats. 
  • Ergänzung der Festsetzungen zu den Ausgleichsflächen an Nordost- und Nordwestrand des Plangebietes. Dort soll zum einen ein natürlicher Waldsaum, zum anderen ein natürlicher freiwachsender Gehölzbestand entwickelt werden.
  • Festsetzungen zur Beweidung der Fläche mit Schafen. 

Für die Planung liegt der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" sowie des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24. März 2022, ausgearbeitet von  Abtplan, Büro für kommunale Entwicklung, Kaufbeuren vor (Anlagen 1-3). 

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Anlagen:
Anlage 1  - Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“
       Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“
Anlage 2         16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung), Entwurf i.d.F. vom 24.03.2022
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, Begründung, Entwurf i.d.F. vom 24.03.2022

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 25.11.2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 24.03.2022.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24.03.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Herrn Schöne vom Büro abtplan, urban architecture, bevor dieser die wesentlichen Stellungnahmen zu der Flächennutzungsplanänderung sowie Bebauungsaufstellung vorstellt und  die jeweiligen Abwägungsvorschläge erläutert. 

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 25.11.2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 24.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24.03.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 18:32 Uhr