Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung), 24.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Die Jahresrechnung der Stadt Vöhringen wurde im Oktober 2021 im Rahmen der Örtlichen Rechnungsprüfung überprüft; die Niederschrift hierzu liegt dem Stadtrat nun vor. Gemäß §§ 102 und 193 GO beschließt der Stadtrat über die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Entlastung des Bürgermeisters.

Empfehlung

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2020 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2020 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellten Sitzungsunterlagen und übergibt die Sitzungsleitung Herrn 2. Bürgermeister Walk.

Herr 2. Bürgermeister Walk verweist auf die im Oktober 2021 vorgenommene öffentliche Rechnungsprüfung und die dem Gremium vorliegende Niederschrift. 

Ein Gremiumsmitglied stellt zu Ziffer 9.5 der Niederschrift fest, dass ein Kreuz fehlend sei, es sei denn eine Prüfung in diesen Bereichen habe nicht stattgefunden.

Herr 2. Bürgermeister Walk bestätigt die durchgeführte Prüfung im Bereich der Kindertagesstätten.

Ein Ratsmitglied regt an, den Fraktionsvorsitzenden oder aber Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses den Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung zur Verfügung zu stellen.

Im Nachgang zur Sitzung wurden durch Herrn Kämmerer Maaß die Unterlagen des Rechnungsprüfungsausschusses geprüft und bestätigt, dass das Vermögen unter der Ziffer 9.5. vorzunehmenden Prüfung als vorhanden bestätigt worden und die Prüfung im Bereich des Kindergartenwesens erfolgt ist.

Beschluss

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2020 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2020 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2022 10:43 Uhr