Herr Bürgermeister Neher begrüßt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt Herrn Moritz, Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes im Landkreis Neu-Ulm sowie Herrn Petschel der Firma Econum Unternehmensberatung GmbH.
Einleitend stellt Herr Moritz den Hintergrund dar, aus welchen Gründen die aktuelle Rückübertragungsmöglichkeit geprüft wird.
Das den Gremiumsmitgliedern zugeleitete Konzept wird im Anschluss durch Herrn Petschel ausführlich vorgestellt.
Zusammenfassend wir das Konzept als ein zukunftsfähiges, modernes Abfallwirtschaftskonzept beschrieben. Auszugsweise ist vorgesehen, die Behälter, auch zur besseren Planbarkeit der Leerungsrouten, mittels Identifikationschip auszustatten.
Es ist keine Einschränkung der bisher bekannten Serviceangebote vorgesehen, stattdessen vielmehr eine Ausweitung des Angebotes bei annähernd gleichem Gebührenanfall.
So wird auch auf örtliche Gegebenheiten, wie eine Befreiungsmöglichkeit der Verpflichtung zur Biomüllentsorgung vorgesehen, wem eine eigene Kompostiermöglichkeit auf dem Grundstück zur Verfügung steht.
Weitere Angebote enthalten eine Sperrmüllabrufsammlung für verschiedene Abfallfraktionen, die Beibehaltung der Altpapierentsorgung und das Bringsystem für Grüngut. Die befürchtete Auflösung örtlicher Recyclinghöfe ist nicht vorgesehen, vielmehr eine Erweiterung um Entsorgungszentren im Norden und Süden des Landkreises.
Die Gebühr soll zweigeteilt nach einer Grundgebühr und einem Anteil der Anzahl an Leerungen erhoben werden.
Die Realisierbarkeit der Rückübertragung wird zum 01.01.2025 angegeben.
In der sich anschließenden Diskussion wird auf einzelne Punkte eingegangen. Ein Ratsmitglied befürchtet bei der geteilten Grundgebühr möglicherweise einen Mülltourismus oder die Zunahme von wilden Müllablagerungen.
Ebenso wird der Wegfall der direkten Einflussnahme, sowohl auf den Wertstoffhof als auch auf örtliche Gegebenheiten kritisiert.
Als weiterhin vorgebrachtes Argument wird angeführt, dass keine Verbesserung für die Stadt Vöhringen mit dem neuen Konzept zur Ist-Situation erkennbar sei.
Die angeführte Benachteiligung mittelständischer Unternehmen im Zuge einer durch den Landkreis vorzunehmenden Ausschreibung wird durch Herrn Petschel mit Verweis auf die Vergaberichtlinien und Schwellenwerte relativiert.
Durch die Möglichkeit der Entsorgung auf allen Werstoffhöfen im Landkreis Neu-Ulm wird seitens eines Gremiumsmitgliedes eine mögliche Entspannung der Lage auf dem Vöhringer Recyclinghof angemerkt.
Die Grüngutentsorgung per Containereinwurf sowie die Gebührenbehaftung größerer Mengen, welche erfahrungsgemäß auf ländlich größeren Grundstücken anfallen, wird hingegen im neuen Konzept bemängelt.
Herr Bürgermeister Neher bedankt sich für die Ausarbeitung und die sachliche Diskussion. Den Wortbeiträgen der Fraktionen entnehme er, dass mit dem bestehenden System Zufriedenheit bestehe und kein Bedürfnis an einer Rückübertragung an den Landkreis gesehen werde.
Ebenso müsse berücksichtigt werden, dass die Kommunen je nach Größe und Struktur andere Anforderungen an die Abfallentsorgung haben.
Demnach ergeht folgender