Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf den Landkreis Neu-Ulm; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung (Sondersitzung Klimaschutz), 04.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung (Sondersitzung Klimaschutz) 04.04.2022 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

  1. Der Kreisverband Neu-Ulm des Bayerischen Gemeindetages hat am 15.01.2019 beim Landkreis Neu-Ulm aufgrund der stetigen Verdichtung rechtlicher Regelungen den Antrag gestellt, die Möglichkeit der Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben auf den Landkreis überprüfen zu lassen. Die Abfrage wurde durch den Landkreis Neu-Ulm im Sommer 2020 durchgeführt. 
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat sich unter Abwägung aller relevanten Vor- und Nachteile in seiner Sitzung am 24.09.2020 gegen eine Rückübertragung der Zuständigkeit im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm ausgesprochen. Eine Beteiligung an der Voruntersuchung wurde insofern als nicht notwendig erachtet.

  1. Nachdem sich 14 Kommunen (bis auf die Städte Vöhringen und Neu-Ulm sowie die Gemeinde Bellenberg) für eine Überprüfung ausgesprochen haben, hat der Landkreis Neu-Ulm eine „Projektgruppe“, bestehend aus einer Arbeitsgruppe (Mitarbeiter im Bereich Abfallwirtschaft aus den 14 beteiligten Kommunen) und einem Lenkungsausschuss (paritätisch besetzt aus Vertretern der Kreistagsfraktionen und Bürgermeistern der teilnehmenden Kommunen), gebildet. 
Der Auftrag zur Untersuchung einer möglichen Rückübertragung ist an die Firma Econum Unternehmensberatung GmbH aus Ludwigsburg erteilt worden, welche die mit der Arbeitsgruppe erarbeiteten Ergebnisse in Zusammenarbeit mit dem Lenkungsausschuss konkretisiert und abgestimmt hat.

Das entsprechende Prüfungsergebnis ist der Sitzungsvorlage in Form des Rückübertragungskonzeptes als Anlage 1 beigefügt.
Die Präsentation aus der Informationsveranstaltung ist als Anlage 2 beigefügt.

Ein Mitarbeiter der Firma Econum Unternehmensberatung GmbH wird in der Sitzung das Konzept vorstellen und steht für Rückfragen zur Verfügung. Des Weiteren wird Herr Moritz vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm mit in der Sitzung anwesend sein und Rückfragen beantworten. 

  1. Das Konzept wird als ein modernes und  zukunftsfähiges abfallwirtschaftliches Angebot beschrieben. Dabei wird ein hohes Maß an Beeinflussbarkeit der Gebührenbelastung durch den jeweiligen Nutzer entsprechend dessen abfallwirtschaftlichen Verhaltens eröffnet. Insbesondere soll jedoch den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die getrennte Erfassung von Abfällen Rechnung getragen werden.
Gegenüber dem Status Quo sieht das Konzept keine Nachteile für die Bürger. Gerade im Hinblick auf die Anlieferungsmöglichkeiten im Wertstoffhof und auf der Kompostieranlage, sind deren Fortführung vorgesehen.

  1. Nicht unerwähnt darf nach den Berechnungen im Wirtschaftlichkeitsvergleich bleiben, dass bei einer Rückübertragung eine Verteuerung in Höhe von ca. fünf Euro je Einwohner und Jahr zu erwarten ist. Demgegenüber wird hervorgehoben, dass dem eine Steigerung von Service und Angebot gegenübersteht. In der Beispielrechnung sind die aktuellen Marktpreise berücksichtigt worden, was offenbar in den einzelnen Städten und Kommunen noch nicht immer der Fall ist und sich bei einer Neuausschreibung und anschließenden Kalkulation relativieren wird.

Weiterhin sind in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses am 07.09.2020 sowie in der Sitzung des Stadtrates am 24.09.2020 (Anlage 3) die Vor- und Nachteile ausführlich abgewogen worden. 
Insbesondere der Wegfall gemeindlicher Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten nach den örtlichen Bedürfnissen und Wünschen, wie auch die Wettbewerbsbenachteiligung kleinerer und mittelständischer Entsorgungsdienstleister bei einer europaweiten Ausschreibung seien hier angeführt.

Im Übrigen wird auf die beigefügten Dokumente sowie auf die Vorstellung und Erörterung in der Sitzung verwiesen.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen lehnt eine Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben auf den Landkreis Neu-Ulm ab.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt Herrn Moritz, Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes im Landkreis Neu-Ulm sowie Herrn Petschel der Firma Econum Unternehmensberatung GmbH.

Einleitend stellt Herr Moritz den Hintergrund dar, aus welchen Gründen die aktuelle Rückübertragungsmöglichkeit geprüft wird.

Das den Gremiumsmitgliedern zugeleitete Konzept wird im Anschluss durch Herrn Petschel ausführlich vorgestellt.

Zusammenfassend wir das Konzept als ein zukunftsfähiges, modernes Abfallwirtschaftskonzept beschrieben. Auszugsweise ist vorgesehen, die Behälter, auch zur besseren Planbarkeit der Leerungsrouten, mittels Identifikationschip auszustatten.
Es ist keine Einschränkung der bisher bekannten Serviceangebote vorgesehen, stattdessen vielmehr eine Ausweitung des Angebotes bei annähernd gleichem Gebührenanfall.

So wird auch auf örtliche Gegebenheiten, wie eine Befreiungsmöglichkeit der Verpflichtung zur Biomüllentsorgung vorgesehen, wem eine eigene Kompostiermöglichkeit auf dem Grundstück zur Verfügung steht.

Weitere Angebote enthalten eine Sperrmüllabrufsammlung für verschiedene Abfallfraktionen, die Beibehaltung der Altpapierentsorgung und das Bringsystem für Grüngut. Die befürchtete Auflösung örtlicher Recyclinghöfe ist nicht vorgesehen, vielmehr eine Erweiterung um Entsorgungszentren im Norden und Süden des Landkreises.

Die Gebühr soll zweigeteilt nach einer Grundgebühr und einem Anteil der Anzahl an Leerungen erhoben werden.

Die Realisierbarkeit der Rückübertragung wird zum 01.01.2025 angegeben.

In der sich anschließenden Diskussion wird auf einzelne Punkte eingegangen. Ein Ratsmitglied befürchtet bei der geteilten Grundgebühr möglicherweise einen Mülltourismus oder die Zunahme von wilden Müllablagerungen.
Ebenso wird der Wegfall der direkten Einflussnahme, sowohl auf den Wertstoffhof als auch auf örtliche Gegebenheiten kritisiert.

Als weiterhin vorgebrachtes Argument wird angeführt, dass keine Verbesserung für die Stadt Vöhringen mit dem neuen Konzept zur Ist-Situation erkennbar sei. 

Die angeführte Benachteiligung mittelständischer Unternehmen im Zuge einer durch den Landkreis vorzunehmenden Ausschreibung wird durch Herrn Petschel mit Verweis auf die Vergaberichtlinien und Schwellenwerte relativiert.

Durch die Möglichkeit der Entsorgung auf allen Werstoffhöfen im Landkreis Neu-Ulm wird seitens eines Gremiumsmitgliedes eine mögliche Entspannung der Lage auf dem Vöhringer Recyclinghof angemerkt.

Die Grüngutentsorgung per Containereinwurf sowie die Gebührenbehaftung größerer Mengen, welche erfahrungsgemäß auf ländlich größeren Grundstücken anfallen, wird hingegen im neuen Konzept bemängelt. 

Herr Bürgermeister Neher bedankt sich für die Ausarbeitung und die sachliche Diskussion. Den Wortbeiträgen der Fraktionen entnehme er, dass mit dem bestehenden System Zufriedenheit bestehe und kein Bedürfnis an einer Rückübertragung an den Landkreis gesehen werde.
Ebenso müsse berücksichtigt werden, dass die Kommunen je nach Größe und Struktur andere Anforderungen an die Abfallentsorgung haben.

Demnach ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen lehnt eine Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben auf den Landkreis Neu-Ulm ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.05.2022 10:46 Uhr