- Der Kreisverband Neu-Ulm des Bayerischen Gemeindetages hat am 15.01.2019 beim Landkreis Neu-Ulm aufgrund der stetigen Verdichtung rechtlicher Regelungen den Antrag gestellt, die Möglichkeit der Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben auf den Landkreis überprüfen zu lassen. Die Abfrage wurde durch den Landkreis Neu-Ulm im Sommer 2020 durchgeführt.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat sich unter Abwägung aller relevanten Vor- und Nachteile in seiner Sitzung am 24.09.2020 gegen eine Rückübertragung der Zuständigkeit im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm ausgesprochen. Eine Beteiligung an der Voruntersuchung wurde insofern als nicht notwendig erachtet.
- Nachdem sich 14 Kommunen (bis auf die Städte Vöhringen und Neu-Ulm sowie die Gemeinde Bellenberg) für eine Überprüfung ausgesprochen haben, hat der Landkreis Neu-Ulm eine „Projektgruppe“, bestehend aus einer Arbeitsgruppe (Mitarbeiter im Bereich Abfallwirtschaft aus den 14 beteiligten Kommunen) und einem Lenkungsausschuss (paritätisch besetzt aus Vertretern der Kreistagsfraktionen und Bürgermeistern der teilnehmenden Kommunen), gebildet.
Der Auftrag zur Untersuchung einer möglichen Rückübertragung ist an die Firma Econum Unternehmensberatung GmbH aus Ludwigsburg erteilt worden, welche die mit der Arbeitsgruppe erarbeiteten Ergebnisse in Zusammenarbeit mit dem Lenkungsausschuss konkretisiert und abgestimmt hat.
Das entsprechende Prüfungsergebnis ist der Sitzungsvorlage in Form des Rückübertragungskonzeptes als Anlage 1 beigefügt.
Die Präsentation aus der Informationsveranstaltung ist als Anlage 2 beigefügt.
Ein Mitarbeiter der Firma Econum Unternehmensberatung GmbH wird in der Sitzung das Konzept vorstellen und steht für Rückfragen zur Verfügung. Des Weiteren wird Herr Moritz vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm mit in der Sitzung anwesend sein und Rückfragen beantworten.
- Das Konzept wird als ein modernes und zukunftsfähiges abfallwirtschaftliches Angebot beschrieben. Dabei wird ein hohes Maß an Beeinflussbarkeit der Gebührenbelastung durch den jeweiligen Nutzer entsprechend dessen abfallwirtschaftlichen Verhaltens eröffnet. Insbesondere soll jedoch den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die getrennte Erfassung von Abfällen Rechnung getragen werden.
Gegenüber dem Status Quo sieht das Konzept keine Nachteile für die Bürger. Gerade im Hinblick auf die Anlieferungsmöglichkeiten im Wertstoffhof und auf der Kompostieranlage, sind deren Fortführung vorgesehen.
- Nicht unerwähnt darf nach den Berechnungen im Wirtschaftlichkeitsvergleich bleiben, dass bei einer Rückübertragung eine Verteuerung in Höhe von ca. fünf Euro je Einwohner und Jahr zu erwarten ist. Demgegenüber wird hervorgehoben, dass dem eine Steigerung von Service und Angebot gegenübersteht. In der Beispielrechnung sind die aktuellen Marktpreise berücksichtigt worden, was offenbar in den einzelnen Städten und Kommunen noch nicht immer der Fall ist und sich bei einer Neuausschreibung und anschließenden Kalkulation relativieren wird.
Weiterhin sind in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses am 07.09.2020 sowie in der Sitzung des Stadtrates am 24.09.2020 (Anlage 3) die Vor- und Nachteile ausführlich abgewogen worden.
Insbesondere der Wegfall gemeindlicher Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten nach den örtlichen Bedürfnissen und Wünschen, wie auch die Wettbewerbsbenachteiligung kleinerer und mittelständischer Entsorgungsdienstleister bei einer europaweiten Ausschreibung seien hier angeführt.
Im Übrigen wird auf die beigefügten Dokumente sowie auf die Vorstellung und Erörterung in der Sitzung verwiesen.