Sanierung der Illerzeller Straße von der Hirschstraße bis zur Reiherstraße; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 02.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Wie im Straßenausbauprogramm 2022 – 2026 ff. niedergeschrieben, ist für das Jahr 2022 die Sanierung der Illerzeller Straße von der Einmündung Hirschstraße bis in die Reiherstraße vorgesehen.
Grund für die Sanierung ist der zu schwache Asphaltbelag von derzeit lediglich 8 cm. Aufgrund der großen Verkehrsbelastung kommt es hier immer wieder zu Aufbrüchen im Straßenbereich.
Mit der Sanierung soll der Straßenaufbau deutlich verbessert werden. Es wird eine Asphalttragschicht von 14 cm und eine Asphaltdeckschicht von 4 cm eingebaut.
Dieser Aufbau entspricht den Vorgaben der vorliegenden Verkehrsbelastung.
Die Kanal- und Wasserleitungen sind in einem guten Zustand und müssen nicht erneuert werden.
Ebenfalls bestehen bleiben sollen die beidseitigen Gehwege, welche noch in einem guten Zustand sind.
Mit einer bestehenden Breite im Mittel von ca. 10 m ist die Illerzeller Straße derzeit mit zwei Gehwegen (jeweils 1,5 m) und einer Fahrbahn (7,0 m) aufgebaut.
Diverse Überlegungen, hier passende Fahrradwege im Zuge der Sanierung zu entwickeln, scheitern am zu geringen Straßenquerschnitt.
Für einen gemeinsamen Geh- und Radweg wird in der Regel eine Breite von ca. 3,0 m verlangt.
Die Straße sollte hier aufgrund des Durchgangs- und Busverkehrs eine Mindestbreite von 6,5 m haben.
Neben der Sanierung der Straße ist der Stadtverwaltung eine einheitliche Verkehrsführung in der Illerzeller Straße wichtig. Ziel ist es, eine durchgängige Tempo 30 Zone zu entwickeln. Hierfür werden diverse Grüninseln als Verkehrsberuhigung vorgesehen.
Um ein schlüssiges Gesamtkonzept mit durchgängig Tempo 30 zu erhalten werden die Verkehrsinseln auch in dem weiter südlichen Bereich der Illerzeller Straße bis hin zur Wielandstraße vorgesehen.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 23. Juni 2022 wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt kurz in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt das Wort zur Vorstellung der Planung an Herrn Gabler.

Herr Gabler erläutert kurz die Gründe der Erforderlichkeit der Sanierungsmaßnahme der Illerzeller Straße zwischen Hirsch- und Reiherstraße.

Er betont ausdrücklich, dass es sich bei der geplanten Maßnahme auch wegen des noch guten Zustandes der Gehwege um eine reine Belagsanierung der Fahrbahn mit Einbau einiger Bauminseln handelt. Im Bereich zwischen Frauen- und Hirschstraße sollen in diesem Zuge zwei weitere Bauminseln installiert werden.

Herr Neher gibt dem Gremium die nachstehend wiedergegebene Ergänzung zur Sitzungsvorlage bekannt:

„Die Illerzeller Straße soll wie ausgeführt zwischen Hirsch- und Reiherstraße saniert werden. Im Verlauf dieses Abschnitts der Straße ist auch der Einbau von Grüninseln vorgesehen. Daneben sollen auch zwischen Hirsch- und Frauenstraße Grüninseln eingebaut werden.

Dies soll vor allem der Verkehrsberuhigung unabhängig von der von der jeweiligen Tageszeit abhängigen Parksituation dienen.
Auch haben diese Inseln den Zweck, der Illerzeller Straße zumindest optisch den Eindruck zu nehmen, sie sei eine Hauptverbindungsstraße.

Die Eigenschaft als Hauptverbindungsstraße (sowohl optisch als auch tatsächlich) hinderte die Stadt Vöhringen daran, die Illerzeller Straße in ihrem gesamten Verlauf ab Frauenstraße bis Reiherstraße mit Tempo 30 auszuschildern.

Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung kann von den in ihr enthaltenen Regelungen (hier innerorts 50 km/h) nur dort durch Aufstellen von entsprechende Verkehrszeichen abgewichen werden, wo dies aufgrund der „besonderen Umstände zwingend erforderlich“ ist.

Der Einbau von Inseln stellt sicherlich für sich keine solche besonderen Umstände dar.

Er kann wohl lediglich den Charakter der Straße von der Durchgangsstraße hin zur „Wohnstraße“ etwas verschieben.

Gründe, die dennoch für eine durchgehende Tempo 30 Regelung sprechen, sind nachstehend stichwortartig angeführt:

  • Es entstünde eine klare und durchgehende Regelung; die bisherige mit ihren Wechseln zwischen 30 und 50 sorgt bei manchen Verkehrsteilnehmern eher für Verwirrung.
  • Die Illerzeller Straße ist in Abschnitten ein siedlungsbedingt verdichteter Schulweg. Langsameres Fahren wird hier die Verkehrssicherheit erhöhen.
  • Die Straße ist für aus Baden-Württemberg kommende LKWs die oft genutzte Verbindung zu den Wieland-Werken. Teilweise fahren sehr schwere LKWs durch, was die Unübersichtlichkeit an einigen Stellen der Straße erhöht und somit eine Gefahrensituation darstellt.
  • Sie ist ebenfalls Teil der Vöhringer Busverbindungen und ist dadurch durch Busse recht gut frequentiert (vgl. Ausführungen zu LKW).
  • Der angeführte doch recht hohe LKW- und Busanteil stellt zumindest im Bereich der Wielandhäuser, die unter Denkmalschutz stehen, eine nicht nur für die Bewohner spürbare Belastung dar. Dieser Verkehr verursache neben Lärmemissionen nach Angaben von Anwohnern auch deutlich in den Gebäuden spürbare Vibrationen. Auch die individuelle Zufahrtssituation vieler Anlieger (vor allem Wielandhäuser) könnte sich mit Tempo 30 etwas entspannen.
  • Zudem liegen im Verlauf dieser Straße einige doch recht unübersichtliche Kurven (z.B. an der Einmündung der Schützenstraße und nach der Einmündung der Vogelstraße; die Einmündung der Hirschstraße in die Illerzeller Straße ist trotz Verkehrsspiegels sehr unübersichtlich)“

In der sich anschließenden Diskussion kommt zum Ausdruck, dass das Gremium die 
beabsichtigte Einführung der Tempo 30 Regelung wünscht und begrüßt.
Lediglich der Umstand, dass seitens des Gremiums diese Regelung bereits seit Jahren angeregt wurde und seitens der Verwaltung als rechtlich nicht zulässig dargestellt worden sei, führt zu einer regen Diskussion.
Im Verlauf dieser Diskussion stellt Herr Bürgermeister Neher fest, dass sich an der Rechtslage hierzu seither nichts geändert habe. Der Umstand, dass sich eine bundesweite Initiative „generell Tempo 30 in Innerortsbereichen“ gebildet habe, der auch die Stadt Vöhringen beigetreten ist, weist auf eine Änderung der Sichtweise zu diesem Thema hin, gar auf eine Änderung der politischen Lage.

Im Verlauf der regen Diskussion zur vorgelegten Ausbauplanung werden die Entlastung der Illerzeller Straße über die Schützenstraße, der Einbau von niedrigeren Bordsteinen, die Anlegung eines sog. Fahrradschutzstreifens usw. besprochen.

Die Anregung, eine Verlangsamung des nach Norden fahrenden Verkehrs durch Einbau von Fahrbahnverengungen oder durch partielles Aufheben des bestehenden Parkverbots zu erreichen, soll von der Verwaltung bis zur Stadtratssitzung geprüft werden.
Ebenso soll geprüft werden, ob die südlichste der Bauminseln (derzeit beim Anwesen Illerzeller Straße 7 vorgesehen) wegen der gegenüberliegenden Ausfahrt eines noch aktiven Landwirts etwas verschoben werden kann, um diesem Landwirt die Ein- und Ausfahrt vor allem für seine landwirtschaftliche Geräte nicht zu erschweren.

Nach dieser Aussprache ergeht folgender im Vergleich zur Sitzungsvorlage ergänzter 

Beschluss

Die vorgestellte Planung vom 23. Juli 2022 wird gebilligt. 
Für die Illerzeller Straße soll in ihrem Verlauf zwischen Frauenstraße und Reiherstraße durchgehend eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten.
Die entsprechende Beschilderung mit jeweiligem Zeichen 274-30 ist anzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2022 10:57 Uhr