Ortsrecht der Stadt Vöhringen - Erlass einer Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 23.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.05.2022 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.11.2021 beschlossen, die Benutzungsgebühren der städtischen Kindertageseinrichtungen künftig durch eine Satzung zu regeln. Rechtstechnisch empfiehlt es sich ferner, die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen durch eine sog. Stammsatzung zu regeln.   
Die Satzung der Stadt Vöhringen über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Anlage 1) enthält die allgemein gültigen Voraussetzungen für die betroffenen Kindertageseinrichtungen, sowie das Zustandekommen und Auflösen von Verträgen. 
Die Satzung der Stadt Vöhringen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Anlage 2) bezieht sich auf die Gebührenerhebung, die Höhe der Betreuungs- und Verpflegungsgebühren sowie auf die Ermäßigungen, welche auch eine sog. „Härtefallregelung“ enthält.

Empfehlung

  1. Der Stadtrat beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Vöhringen über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen.


  1. Der Stadtrat beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Vöhringen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 30.05.2022 und den dort gefassten Empfehlungsbeschluss.

Nach einer kurzen Rückfrage zur Beitragsbezuschussung sowie dem Hinweis, die Änderungen des Beschlusses aus dem Haupt- und Umweltausschusses vom 30.05.2022 zu ergänzen, ergeht folgender

Beschluss 1

  1. Der Stadtrat beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Vöhringen über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Stadtrat beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Vöhringen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2022 15:11 Uhr