Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften - Ausbaustrategie; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 07.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 7

Sachverhalt

In der Haupt- und Umweltausschusssitzung am 04.10.2021 wurde beschlossen, dass der Ausbau der PV-Leistung auf kommunalen Liegenschaften stufenweise in Eigenregie erfolgen soll. Entsprechende Mittel (100.000 € pro Jahr) wurden in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Die Photovoltaikanlage für das Klärwerk befindet sich gerade in der Ausführungsphase. Durch Lieferprobleme bei den Wechselrichtern erfolgt ein Netzanschluss voraussichtlich im Frühjahr 2023. Die Photovoltaikanlagen für das Rathaus und das Kulturzentrum befinden sich derzeit am Ende der Ausschreibungsphase (Angebotsprüfung).
Problematik:
Auf Grund der Ausschreibungspflicht verzögert sich der Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften. Hauptproblem ist dabei, dass aktuell die Kapazitäten der Planungsbüros voll ausgeschöpft sind, was zu unnötigen Verzögerungen beim Ausbau der Photovoltaik führt.
Eine Alternative zum Ausbau in Eigenregie wäre das Mieterstrommodell. Der Ausbau wird in Zusammenarbeit der Kommune und der ausführenden Firma geplant. Bei diesem Modell kann der Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften ohne Ausschreibungspflicht umgesetzt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass direkt mit der umsetzenden Firma zusammengearbeitet wird. So kann ein Nachtragsangebot, wie bei der Photovoltaikanlage für das Klärwerk, ausgeschlossen werden. Außerdem kann der Ausbau der Photovoltaik flexibler und schneller dem Verbrauch angepasst werden. Zum Beispiel können sich die Voraussetzungen durch den Zubau von Wärmepumpen ändern.
Eine hohe Eigenverbrauchsquote (Direktverbrauch des erzeugten Photovoltaik-Stroms) fördert die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben. Der Unterschied zum Eigenbetrieb liegt darin, dass die Betreiberfirma einen Stromliefervertag mit der Kommune abschließt. Der Strompreis wird dabei im Wesentlichen durch die Stromgestehungskosten und einen Aufschlag bestimmt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit im Cloudmodell den erzeugten Strom zu einem späteren Zeitpunkt, oder bei anderen Abnahmestellen zu verbrauchen. Die Kosten für die Cloudnutzung setzen sich aus einem flexiblen und einem fixen Anteil zusammen. Der flexible Anteil variiert auf Grund der Netznutzungskosten.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen forciert den Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften in Zusammenarbeit mit der Firma ESS-Kempfle im Rahmen des Mieterstrommodells.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Müller von der Firma ESS-Kempfle, der eine Möglichkeit zum schnelleren Ausbau von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften aufzeigt. Herr Müller erläutert die Ausbaustrategie der Firma, insbesondere im Hinblick auf das Energiekonzept, den Klimaschutz, den Umsetzungszeitraum sowie die dadurch entstehenden Kosten. 

Das Gremium zeigt sich im Anschluss an den Vortrag sehr angetan von dem Vorschlag der Firma ESS-Kempfle und erlässt folgenden

Beschluss

Die Stadt Vöhringen forciert den Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften in Zusammenarbeit mit der Firma ESS-Kempfle im Rahmen des Mieterstrommodells.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2022 10:25 Uhr