Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften - Ausbaustrategie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 7

Sachverhalt

In der Haupt- und Umweltausschusssitzung am 04.10.2021 wurde beschlossen, dass der Ausbau der PV-Leistung auf kommunalen Liegenschaften stufenweise in Eigenregie erfolgen soll. Entsprechende Mittel (100.000 € pro Jahr) wurden in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Die Photovoltaikanlage für das Klärwerk befindet sich gerade in der Ausführungsphase. Durch Lieferprobleme bei den Wechselrichtern erfolgt ein Netzanschluss voraussichtlich im Frühjahr 2023. Die Photovoltaikanlagen für das Rathaus und das Kulturzentrum befinden sich derzeit am Ende der Ausschreibungsphase (Angebotsprüfung).
Problematik:
Auf Grund der Ausschreibungspflicht verzögert sich der Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften. Hauptproblem ist dabei, dass aktuell die Kapazitäten der Planungsbüros voll ausgeschöpft sind, was zu unnötigen Verzögerungen beim Ausbau der Photovoltaik führt.
Eine Alternative zum Ausbau in Eigenregie wäre das Mieterstrommodell. Der Ausbau wird in Zusammenarbeit der Kommune und der ausführenden Firma geplant. Bei diesem Modell kann der Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften ohne Ausschreibungspflicht umgesetzt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass direkt mit der umsetzenden Firma zusammengearbeitet wird. So kann ein Nachtragsangebot, wie bei der Photovoltaikanlage für das Klärwerk, ausgeschlossen werden. Außerdem kann der Ausbau der Photovoltaik flexibler und schneller dem Verbrauch angepasst werden. Zum Beispiel können sich die Voraussetzungen durch den Zubau von Wärmepumpen ändern.
Eine hohe Eigenverbrauchsquote (Direktverbrauch des erzeugten Photovoltaik-Stroms) fördert die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben. Der Unterschied zum Eigenbetrieb liegt darin, dass die Betreiberfirma einen Stromliefervertag mit der Kommune abschließt. Der Strompreis wird dabei im Wesentlichen durch die Stromgestehungskosten und einen Aufschlag bestimmt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit im Cloudmodell den erzeugten Strom zu einem späteren Zeitpunkt, oder bei anderen Abnahmestellen zu verbrauchen. Die Kosten für die Cloudnutzung setzen sich aus einem flexiblen und einem fixen Anteil zusammen. Der flexible Anteil variiert auf Grund der Netznutzungskosten.

Empfehlung

Um beim Ausbau der Photovoltaik zügig voran zu kommen, empfiehlt die Verwaltung zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1:
Im Falle der Ausführung in Eigenregie sollen im Haushalt 2023 die Kosten für die Ausschreibung aller übrigen Liegenschaften der Priorität 1 (6 Stück) eingeplant werden. 
Möglichkeit 2:
Die Stadt Vöhringen forciert den Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften in Zusammenarbeit mit der Firma ESS-Kempfle im Rahmen des Mieterstrommodells.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Müller von der Firma ESS-Kempfle und verweist auf die Vorstellung den Empfehlungsbeschluss aus dem Haupt- und Umweltausschuss.

Herr Müller zeigt anhand einer Präsentation und Beispielrechnung sehr ausführlich die Möglichkeit eines schnelleren Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften auf.
Dabei werden sowohl die Ausbaustrategie der Firma, das Energiekonzept, der Umsetzungszeitraum aber auch die Kosten beleuchtet.

Herr Jung ergänzt, dass die vorgestellte Cloud-Lösung nicht zwingend hinzugebucht werden müsse oder alternativ nach- oder abgebucht werden könne.

Im Wege einer sich anschließenden Aussprache beantwortet Herr Müller Fragen des Gremiums zu einem möglichen Umsetzungstermin im kommenden Jahr, der Verfahrensweise nach Ablauf der 20-jährigen Bindungsfrist und einer eventuell anfallenden Dachsanierung für welche es verschiedene Lösungsansätze gibt.

Aufgrund der zügigen Umsetzbarkeit durch die Firma ESS-Kempfle und der dadurch für die Stadt Vöhringen im Hinblick auf den Strompreis zu erzielenden längerfristigen Planungssicherheit ergeht nachstehender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen forciert den Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften in Zusammenarbeit mit der Firma ESS-Kempfle im Rahmen des Mieterstrommodells.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2022 07:52 Uhr