Vergabe der Mehrfamilien- und Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost; Vorstellung und Billigung der Vergabe; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 19.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 24.11.2022 wurden die Vergaberichtlinien für die Vergabe der Einfamilienhaus- und Kettenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost beschlossen.

Für die Vergabe der noch vorliegenden Grundstücke für Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser sieht die Stadtverwaltung nun folgende Vorgehensweise vor.

Im Baugebiet der Kranichstraße Ost entstehen insgesamt vier Grundstücke mit einer Größe von ca. 1.000 m² für die Bebauung von Mehrfamilienhäusern mit jeweils bis zu neun Wohnungen.

Grundstücke dieser Art und Größe stehen im Stadtgebiet sehr selten zur Verfügung. Für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oder die Errichtung von Wohnungen für Angestellte der Stadtverwaltung sind diese Flächen mehr als geeignet.

Aus diesem Grund empfiehlt die Stadtverwaltung, zwei der insgesamt vier vorliegenden Grundstücke selbst zu behalten und zu bebauen. Art und Weise der Bebauung sowie die Nutzungsart können in kommenden Sitzungen gemeinsam erörtert werden.

Die beiden verbleibenden Grundstücke können an interessierte Bauträger über eine Art der Konzeptvergabe vermittelt bzw. verkauft werden.

Ziel soll sein, vor Vergabe ein belastbares Konzept für eine spätere Beurteilung zu erhalten.

Die Stadtverwaltung schlägt hierzu folgende Kriterien vor.

 
Kriterium
Punkte (0 – 3)
Gewichtung
1.
Soziale Qualität

3x
2.
Ökologische Idee

3x
3.
Gestaltung der Gebäude

2x
4.
Freiflächengestaltung

2x
5.
Parksituation

1x
6.
Übereinstimmung Bebauungsplan

1x

Diese Kriterien (Punkte von 0 - 3) werden dann unterschiedlich gewichtet. 

Die Bewertung erfolgt durch ein ausgewähltes Gremium. Dieses besteht aus Herrn Bürgermeister Neher, Herrn Schmid (Stadtverwaltung), je einem Stadtrat aus jeder Fraktion, zwei Architekten/Stadtplanern (evtl. Herr Arnold und Herr Haag) und Herrn Söhner (Stadtverwaltung).

Nach Rücksprache mit der Vergabestelle der Regierung von Schwaben besteht bei dieser Art von Vergabe wohl keine Bauverpflichtung des späteren Käufers gegenüber der Stadt, so dass die Grundstücke nicht förmlich ausgeschrieben werden müssen.

Da eine Vergabe der Reihenhausgrundstücke an einzelne Bauwerber aus Sicht der Stadtverwaltung zu erheblichen Problemen während der Bauausführung, aber auch der Gestaltungsfindung führen kann, wird empfohlen, ebenfalls eine Vergabe an einen Bauträger über eine Konzeptvergabe durchzuführen.

Im Baugebiet Kranichstraße Ost gibt es zweimal jeweils 5 Reihenhausgrundstücke.

Die Stadtverwaltung kann sich gut vorstellen, die Bebauung einer Reihe (5 Häuser) selbst durchzuführen und die Reihenhäuser preisgebunden zu vermieten. In Kombination mit dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm wäre das sicher ein geeignetes Instrument, vergünstigten Wohnraum für Familien zu schaffen. Gerade Mietwohnraum mit Garten für Familien sind sehr rar und auf dem freien Markt derzeit kaum bezahlbar.

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt die vorgestellte Vorgehensweise vom 26.01.2023 für die Vergabe der Mehrfamilienhaus- und Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost.

Diskussionsverlauf

Herr Söhner erläutert einleitend die Vorstellung der Verwaltung, zwei der vier im „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ zu bildenden Mehrfamilienhausgrundstücke und fünf der zehn Reihenhausgrundstücke nicht veräußern zu wollen, sondern beispielsweise im Rahmen der kommunalen Wohnbauförderung selbst zu bebauen. Er erläutert dabei auch den bezugsberechtigten Personenkreis, zu dem aufgrund der Einkommensgrenzen ohne weiteres Beschäftigte der Stadt Vöhringen gehören würden.

In der kurzen Aussprache zeigt sich, dass die Absicht der Verwaltung, insbesondere zwei Mehrfamilienhausgrundstücke zurück zu behalten, fraktionsübergreifend begrüßt wird.
Obwohl die Förderbedingungen durchaus komfortabel sind werde sich allerdings noch zeigen, ob die Stadt Vöhringen insbesondere finanziell in der Lage sein wird, schlussendlich sämtliche Grundstücke bebauen zu lassen und im Eigentum zu behalten.

Die Stadtverwaltung wird gebeten, die mögliche Bildung einer Wohnungsbaugesellschaft nicht aus dem Auge zu verlieren und zu prüfen, ob und ggf. inwieweit die entstandenen Grunderwerbskosten samt Erschließungskosten ebenfalls gefördert werden könnten.

Gegen die vorgeschlagenen Kriterien zur Konzeptvergabe der veräußerbaren Mehrfamilien- und Reihenhausgrundstücke erhebt sich kein Widerspruch.

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die vorgestellte Vorgehensweise vom 26.01.2023 für die Vergabe der Mehrfamilienhaus- und Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2023 11:09 Uhr