Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal;
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB,
- Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 26.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, am östlichen Ortsrand des Ortsteils Thal für einen Teilbereich des an der „Unteren Weiherstraße“ gelegenen Flurstücks mit der Nummer 43 eine Einbeziehungssatzung zu erlassen. Der Standort wird von Seiten der Stadt Vöhringen als städtebaulich verträglich erachtet und auch aus sozialen Gründen wird eine Bebauung erwünscht. Deshalb hat die Stadt Vöhringen beschlossen, hier über eine Einbeziehungsatzung Baurecht zu schaffen und so die Errichtung eines Wohnhauses für die bereits im direkten Umfeld lebende Familie zu ermöglichen.
In seiner Sitzung vom 29.09.2022 hat der Stadtrat den Entwurf der Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal in der Fassung vom 29.09.2022 gebilligt und beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 31.10.2022 bis einschließlich 02.12.2022 durchzuführen.
Es gingen von 6 Behörden bzw. Verbänden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen mit Anmerkungen ein. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme vorgetragen.
Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 26.01.2023, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind können in der Sitzung vorgestellt werden.
Anlagen
Anlage 1: Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal, in der Fassung vom 26.01.2023 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Textteil/Satzung
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal in der Fassung vom 29.09.2022 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis. Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 – 6 der Trägerbeteiligung (keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal in der Fassung vom 26.01.2023, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtliche Bauvorschriften und Begründung als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.
3. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Diskussionsverlauf
Herr 2. Bürgermeister Walk verweist auf den Empfehlungsbeschluss und die Vorberatung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses.
Ohne weitere Aussprache ergeht nachstehender
Beschluss
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal in der Fassung vom 29.09.2022 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis. Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 – 6 der Trägerbeteiligung (keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal in der Fassung vom 26.01.2023, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtliche Bauvorschriften und Begründung als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.
3. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.03.2023 08:20 Uhr