Musikschule Dreiklang e.V. 1. Billigung der Jahresrechnung 2022 2. Zustimmung zum Haushalt 2023 3. Zustimmung zur Entgeltordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2023 ö Beschließend 1

Sachverhalt

1. Jahresrechnung 2022
Die Jahresrechnung 2022 (siehe Anlage 1) der Musikschule Dreiklang e.V. weist im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Ansatz geringere Ausgaben in Höhe von 17.548,45.- € aus und beläuft sich somit auf 292.337,55 € (2021 285.343,39 €).
Die Kosten der Musikschule werden zu 42,93% aus Unterrichtsentgelten und Spenden, zu 18,52% aus Zuschüssen und zu ca. 38,55% aus kommunaler Förderung durch die drei Mitgliedskommunen finanziert.
Der auf die Mitgliedskommunen entfallende Anteil (38,55%) wird auf der Grundlage der Fächerbelegungen der Schülerzahlen aus ihren eigenen Orten sowie anteilig der auswärtigen Schüler berechnet. Danach haben die Stadt Vöhringen bei 164 Belegungen 28,9 % = 92.203,26 €, die Gemeinde Bellenberg bei 97 Belegungen 17,1 % = 54.520,95 € und die Stadt Illertissen bei 259 Belegungen 45,6 % = 145.613,33 € zu tragen. 
Pro Belegung errechnet sich somit ein von den Mitgliedskommunen zu leistender Betrag in Höhe von 514,68 € (2021 482,82 €).
Hinzu kommen noch anteilige Kosten aus dem Vermögenshaushalt, in Höhe von 46,44 € für die Stadt Vöhringen, 70,09 € für die Gemeinde Bellenberg und 1.796,44 € für die Stadt Illertissen.
Die anteiligen Gesamtkosten für die Stadt Vöhringen belaufen sich im Jahr 2022 auf 92.203,26 € (2021: 92.413,11 €). 
Die Stadt Vöhringen erhält eine Rückzahlung von 15.450,84€.
Nähere Einzelheiten der Abrechnung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden. 
Die stellvertretende Schulleiterin, Frau Häckh, steht in der Sitzung auch für weitere Erläuterungen und Rückfragen zur Verfügung.
2. Haushalt 2023
Der Verwaltungshauhalt 2023 (s. Anlage 2) sieht gegenüber dem letzten Jahr nur geringe Abweichungen vor. Hier fallen im Wesentlichen die Mehreinnahmen durch die Änderung der Entgeltordnung sowie aufgrund der personellen Situation Mehrausgaben bei den Personalkosten bei den Lehrkräften auf. 
Auch eine Kostensteigerung bei den Personalabrechnungen aufgrund eines Wechsels des externen Dienstleisters ist zu verzeichnen.
Die anderen Positionen sind nahezu unverändert.
Insgesamt entsteht eine Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 318.100,00 € (Erhöhung gegenüber dem Ansatz 2022 = 7.714,00 €). 
Auf die Stadt Vöhringen würde ein Anteil in Höhe von 93.984,09 € (29,55 %) entfallen, auf die Gemeinde Bellenberg 54.824,05 € (17,23 %) und Illertissen 169.291,86 € (53,22 %). 
Bei den im Haushalt 2023 zugrundeliegenden 581 Belegungen würde sich ein Fehlbetrag in Höhe von 547,50 €/Schüler/Jahr ergeben.
Der Vermögenshaushalt (s. Anlage 3) enthält speziell auf Vöhringen bezogene Anschaffungen in Höhe von 7.322,00 € sowie allgemeine Beschaffungen in Höhe von 7.650,00 €, die von den drei Mitgliedskommunen entsprechend ihrem Schüler- bzw. Belegungsanteil getragen werden.
Nähere Einzelheiten können dem beigefügten Haushaltsentwurf entnommen werden.
3. Entgeltordnung 2023
Die Verwaltung der Musikschule Dreiklang hat eine neue Entgeltordnung ausgearbeitet. Diese liegt als Anlage 3 bei. 
Einzelheiten zu den Änderungen wird Frau Häckh in der Sitzung ausführen.

Empfehlung

1. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2022 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022. 
Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zum Haushalt 2023 der Musikschule Dreiklang e.V.
Der Haushalt ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Entgeltordnung ab 01.09.2022 der Musikschule Dreiklang e.V.
Die Entgeltordnung 2022 ist Bestandteil des Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr 2. Bürgermeister Walk begrüßt Frau Häckh von der Musikschule Dreiklang und übergibt Ihr das Wort. 
Frau Häckh, stellvertretende Schulleiterin, begrüßt das Gremium und entschuldigt Herr Erb, Schulleiter der Musikschule Dreiklang e. V. 

Zu Beginn geht Frau Häckh auf die Jahresrechnung 2022 ein und erläutert hierzu die vergangenen Veranstaltungen in 2022, die Schülersituation sowie die personellen Veränderungen. 

Im Anschluss erläutert Frau Häckh einzelne Posten der Jahresrechnung 2022, welche den Gremiumsmitgliedern bereits mit den Sitzungsunterlagen zugestellt worden sind. 
Im Verwaltungshaushalt ist die Kostenerstattung der Bläserklasse etwas höher ausgefallen, da es sich hier jedoch um einen durchlaufenden Posten handelt, ist es nicht sonderlich relevant. Die Einnahmen aus dem Unterrichtsentgelt sind nicht ganz erreicht worden, die Personalkosten sind geringer ausgefallen als angenommen. Die Verwaltungskosten sind wie kalkuliert, mit Ausnahme der Telefon- und Internetkosten. Der Posten Gehaltsabrechnungen ist deutlich höher geworden, da hier nicht mehr pauschal, sondern nach der Anzahl der Lehrkräfte abgerechnet wird. Weiterhin kam ein Posten des Landesamtes für Statistik hinzu, welches jeden zweiten Monat eine Statistik fordert. Ebenso sind durch eine falsche Kommunikation mit der Krankenkasse einer Lehrkraft zusätzliche Kosten entstanden.  

Im Vermögenshaushalt wurde sehr viel eingespart, da eingeplantes Equipment aufgrund des Wechsels einer Lehrkraft nicht benötigt wurde.  

Dadurch ergeben sich Erstattungsbeträge an alle drei Kommunen von insgesamt 36.300,03 €, aufgeteilt in Illertissen mit 9.617,30, Vöhringen mit 15.450,84 € und Bellenberg mit 11.231,89 €.

Von Seiten des Gremiums ergeben sich noch Fragen in Bezug auf die Falschabrechnung der Krankenkasse, welche Frau Häckh erläutert. Ebenso kommt die Rückfrage zu dem Posten „Staatszuschuss“, welcher einen Ansatz von 97,00 € enthält. Frau Häckh führt aus, dass es sich hier um einen Tippfehler handelt, der richtige Ansatz muss 97.000,- € lauten.

Zum Haushalt 2023 ergibt sich von Seiten des Gremiums noch die Frage zu den höheren Haushaltsansätzen in 2023, obwohl das Jahr 2022 mit einer Unterdeckung abgeschlossen hat. Frau Häckh führt hierzu aus, dass die Personalkosten in 2023 aufgrund der derzeit laufenden Tarifverhandlungen sowie den personellen Veränderungen sicherheitshalber etwas höher angesetzt wurden. Ebenso liegen die Schülerzahlen dieses Jahr höher als im Vorjahr. 
 
Zudem bezieht sich das Gremium auf die neue Entgeltordnung und bittet darum, künftig die Veränderungen in alt und neu darzustellen. Frau Häckh führt hierzu aus, dass es an der derzeitigen Entgeltordnung keine gravierenden Veränderungen gibt. In die neue Entgeltordnung wurde lediglich ein Passus aufgenommen, da die Musikschule ein zusätzliches Angebot für Senioren im Ballettbereich einführen möchte. 

Hierzu hinterfragt das Gremium, weswegen die Musikschule ein Angebot für Senioren anbietet und weswegen hierzu kein Erwachsenenzuschlag in Höhe von 80 % erfolgt. Frau Häckh führt hierzu aus, dass dieses Angebot als Pilotprojekt kalkuliert wurde und dieses Angebot bereits mit fünf Schüler-/innen kostendeckend ist. 

Zudem nutzt das Gremium die Gelegenheit um der Musikschule Dreiklang e. V. ein Kompliment für Ihre tolle Arbeit zu machen. 

Beschluss 1

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2022 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022. 
Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zum Haushalt 2023 der Musikschule Dreiklang e.V.
Der Haushalt ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Entgeltordnung ab 01.09.2022 der Musikschule Dreiklang e.V.
Die Entgeltordnung 2022 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2023 08:56 Uhr