Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes - Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 23.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.02.2023 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 23.02.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 den erneuten Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ gefasst.

Das Plangebiet befindet sich im Zentrum, in der Innenstadt von Vöhringen und ist ca. 2,67 ha groß. Der Planbereich umfasst im Norden einen Teilbereich der Wielandstraße und der Vöhlinstraße und im Westen die Marienstraße mit Marienkirche, sowie eine größere Parkierungsfläche der Firma Wieland. Im Süden befindet sich die Illerstraße mit dem „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ und im Osten der Hettstedter Platz bzw. die Illerstraße mit dem Rathaus. Im Norden und Osten grenzen unmittelbar bestehende Wohnbebauungen an und vereinzelt gewerbliche Nutzungen. Im Süden grenzen mehrere Schulen und im Westen Wohngebäude sowie eine größere Parkierungsfläche der Firma Wieland an. Mit der verkehrlichen Neuordnung im Bereich der Stadtmitte östlich der Wielandwerke entstehen im Umfeld des Rathauses zentrale Entwicklungsflächen der Stadtentwicklung. Teilstücke der Parkierungsfläche der Firma Wieland können für die Bebauung freigegeben werden. Das Vorhaben ist für die Stadtentwicklung Vöhringens von zentraler Bedeutung. Es nimmt eine repräsentative Funktion ein und dient der Gesamtstadt als „Visitenkarte“ und „Aushängeschild“. 

Die Stadt Vöhringen verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans das Ziel, innerstädtischen Wohnraum bereitzustellen und das Stadtzentrum neu zu ordnen und ein lebendiges und attraktives Zentrum mit hoher Aufenthaltsqualität und Begrünung zu etablieren. Die geplanten Maßnahmen dienen voranging der Innenentwicklung und der wieder Nutzbarmachung von Flächen. Das Vorhaben stellt ein einmaliges Projekt dar und prägt das zukünftige Erscheinungsbild der Stadt nachhaltig. Die städtebauliche Nachbarschaft hat in Bezug auf die architektonisch-städtebauliche Aufgabenstellung einer Neubebauung und der Schaffung neuer Straßen- und Platzräume die Verpflichtung, eine hohe Qualität eines Neuordnungskonzepts zu finden. Dieses spielgelt sich im städtebaulichen Entwurf des Büros Wick + Partner wieder, welches vom Stadtrat als Grundlage für den Bebauungsplan und zur weiteren Planung am 28. Oktober 2021 verabschiedet wurde. In diesem sind unterschiedliche Nutzungen vorgesehen. Neben Rathaus, Kulturzentrum und Pfarrkirche St. Maria sollen Handelsflächen, Dienstleistungen und Wohnnutzungen realisiert werden. Das bisherige Jugendhaus soll an einem nahegelegenen Standort innerhalb des Plangebiets ersatzweise untergebracht werden. Auf der dafür freiwerdenden Fläche plant der potentielle Investor Wohngebäude mit nicht störender gewerblicher Nutzung. Es soll keine Konkurrenz zu den Schwerpunkten des Einzelhandels in der Stadt entstehen. Durch die geplante Bebauung wird ein neues Stadtzentrum geschaffen, das durch einen großen Platz Aufenthaltsqualität und genügend Raum zur Begegnung schafft. Begrünungen sorgen für ein schönes Erscheinungsbild und wirken sich zugleich positiv auf Mensch, Natur und Umwelt aus. Durch den Entwurf wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht. Die Auswirkungen, die durch das Vorhaben geschaffen werden sind innerhalb des Geltungsbereichs bewältigbar, sodass keine etwaigen nachteiligen Wirkungen auf die unmittelbare Nachbarschaft zu erwarten sind. 

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 18. Mai 2022 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 18. Mai 2022 gebilligt und die Verwaltung für zwei anschließende Verfahren, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, beauftragt durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 18. Mai 2022 wurde jeweils mit Schreiben vom 01. Juli 2022 im Zeitraum bis 16. August 2022 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 14. Juli 2022 bis 16. August 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit der Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 06. Juli 2022 hingewiesen.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken.

Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen.

Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 23. Februar 2023, ausgearbeitet vom Büro Wick + Partner aus Stuttgart, vor (Anlage 2).

Auf Grundlage dieser Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.


Anlagen: 

Anlage 1 -        Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB  
Anlage 2 -        Planzeichnung, Entwurf i.d.F. vom 23.02.2023 
Anlage 3 -        Textteil, Entwurf i.d.F. vom 23.02.2023
Anlage 4 -        Begründung, Entwurf i.d.F. vom 23.02.2023 mit Anlagen:
1)        Fachbeitrag Artenschutz auf Grundlage einer Worst-Case Betrachtung vom 31.01.2023 
2)        Verkehrsgutachten und Erhebung am Kreisverkehr Wieland- / Marienstraße in Vöhringen vom 09.08.2022
3)        Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ vom 06.10.2022
4)        Tragwerksgutachten „Sanierung der Marienstrasse“ vom 03.11.2015

Empfehlung

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 18.05.2022 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“


„2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 23.02.2023.“


„3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 23.02.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Walk berichtet, dass der mit der Planung „Neue Rathaus-Mitte“ beauftragte Städteplaner, Herr Haag, erkrankt sei und deswegen heute nicht anwesend sein könne.
Er habe vor, auf die Vorstellung der einzelnen Stellungnahmen samt Abwägungsvorschlägen zu verzichten, nicht zuletzt weil hier ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss vorliege.
Für eventuelle Rückfragen stehen die Herren des Stadtbauamtes aber, so 2. Bürgermeister Walk, gerne zur Verfügung.

In der sich ergebenden Aussprache wird der vorgesehene Kreisverkehr von einigen Gremiumsmitgliedern thematisiert insbesondere im Hinblick auf die Bewertung der Verkehrsplanung durch das Staatliche Bauamt Krumbach, die teilweise geforderte alternative Untersuchung der Verkehrsführung durch eine Lichtsignalanlage, die mögliche Führung des Radverkehrs und die nicht optimale Situation der Einfahrt mit Kraftfahrzeugen von Osten kommend (Vöhlinstraße) in Richtung Hettstedter Platz sowie die einzig mögliche Abfahrt aus dem Hettstedter Platz in Fahrtrichtung Osten (Vöhlinstraße). 

Seitens der Vertreter des Stadtbauamtes wird erläutert, dass sowohl für den Stadtplaner als auch für die Stadtverwaltung die erarbeitete und weitgehend abgestimmte Verkehrsplanung insbesondere aufgrund der Bestandsgebäude zwar tatsächlich nicht optimal sei, bei Abwägung sämtlicher Gesichtspunkte die Vorteile aber deutlich überwiegen.
Das Staatliche Bauamt Krumbach bekomme im Übrigen, wie die weiteren Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerschaft, nun erneut die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern.
Erst danach dürfte dann die abschließende Entscheidung durch den Stadtrat gefordert sein.

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 18.05.2022 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

„2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 23.02.2023.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Beschluss 3

„3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 23.02.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2023 15:36 Uhr