Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 15.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 23.02.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bundesautobahn A7 im Bereich des Stadtteils Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch die Lage im Streifen von 400m neben der Autobahn gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage" nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200 m Bereichs von Autobahnen und Bahntrassen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung der Baumaßnahmen.

Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplanänderung nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Darstellung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik" werden im Flächennutzungsplan eine private Grünflächen sowie Busch- und Baumgruppen im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft dargestellt.

Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 23.02.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 23.02.2023 wurde mit Schreiben vom 17.03.2023 im Zeitraum bis 24.04.2023 durchgeführt. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die angestrebte 17. Änderung des Flächennutzungsplanes fand in der Zeit vom 20.03.2023 bis 24.04.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 11. März 2023 hingewiesen.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungs-vorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zur angestrebten 17. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. 

Für die Planung liegt der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 u. 2). 

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zur 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"

Anlage 2        17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg", Planzeichnung und Begründung, Entwurf vom 29.06.2023

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.02.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 29.06.2023.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie zu dem darauffolgenden TOP Herrn Häußler vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm, bevor dieser mit Einverständnis des Gremiums sowohl die angestrebte Flächennutzungsplanung als auch den vorgesehenen Bebauungsplan gemeinsam vorstellt und dabei u. a. jeweils die eingegangenen wesentlichen Stellungnahmen sowie die vorgeschlagene Abwägung vorträgt.

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.02.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 29.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.08.2023 08:10 Uhr