Einzäunung der Freiflächen PV-Anlage beim Recyclinghof; Beantwortung der Anfrage vom 20.04.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 29.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö 13.1

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 20.04.2023 wurde die Anfrage gestellt, die Einzäunung der Freiflächen PV-Anlage beim Recyclinghof zu überprüfen und zu ändern, da die erforderliche Bodenfreiheit von 10 bis 20 cm für einen Wildwechsel nicht gegeben sei. 
Im Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ ist bei der Neuerrichtung von Einfriedungen ein Mindestabstand von 15 cm zwischen Geländeoberkante und Zaununterkante vorgesehen. Der Bestandszaun ist davon nicht betroffen.
Bei jüngeren Bebauungsplänen für Freiflächenphotovoltaikanlagen (z.B. Vorderer Hart Illerberg) wurden, bzw. werden nur noch 10 cm Bodenfreiheit festgesetzt, da dies nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde ausreichend für eine Kleintierdurchlässigkeit sei. 
Wenn eine Beweidung auf einer Fläche stattfinden soll, muss die Zaununterkante auf das minimale Maß heruntergesetzt werden, um eine Gefährdung von Schafen oder die Flucht von Jungtieren zu verhindern.
Eine durchgängige Bodenfreiheit ist nicht notwendig, wenn in regelmäßigen Abständen geeignete Durchlässe vorhanden sind. 
Die Stadtverwaltung hat die Anfrage vom 20.04.2023 zum Anlass genommen, stichprobenartige Messungen entlang des neuen Zauns der PV-Anlage im Birkach vorzunehmen. Es wurden sehr unterschiedliche Abstände zwischen Boden und Zaun festgestellt. In den meisten Fällen betrug der Abstand zwischen 10 und 12 cm. An einer Stelle war gar keine Bodenfreiheit gegeben. In 1 bis 2 m Abstand befand sich jedoch die nächstgelegene Stelle, bei der die Bodenfreiheit wieder über 10 cm betrug.
In den vergangenen Wochen wurden von den Mitarbeitern des Recyclinghofes regelmäßig Feldhasen auf dem Gelände der PV-Anlage beobachtet, sodass davon auszugehen ist, dass auch für andere Kleintierarten die Durchlässigkeit ausreichend ist.
Aus den vorgenannten Gründen, sieht die Stadtverwaltung aktuell keine Notwendigkeit, die Bodenfreiheit bei den neuen Zaunabschnitten des Solarparks Birkach korrigieren zu lassen. 
Auch nach konkreter Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde wird in dem vorliegenden Fall kein Handlungsbedarf gesehen.

Diskussionsverlauf

Zur Anfrage in der Stadtratssitzung vom 20.04.2023 teilt die Stadtverwaltung folgendes mit:

„In der Stadtratssitzung vom 20.04.2023 wurde die Anfrage gestellt, die Einzäunung der Freiflächen PV-Anlage beim Recyclinghof zu überprüfen und zu ändern, da die erforderliche Bodenfreiheit von 10 bis 20 cm für einen Wildwechsel nicht gegeben sei. 
Im Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ ist bei der Neuerrichtung von Einfriedungen ein Mindestabstand von 15 cm zwischen Geländeoberkante und Zaununterkante vorgesehen. Der Bestandszaun ist davon nicht betroffen.
Bei jüngeren Bebauungsplänen für Freiflächenphotovoltaikanlagen (z.B. Vorderer Hart Illerberg) wurden, bzw. werden nur noch 10 cm Bodenfreiheit festgesetzt, da dies nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde ausreichend für eine Kleintierdurchlässigkeit sei. 
Wenn eine Beweidung auf einer Fläche stattfinden soll, muss die Zaununterkante auf das minimale Maß heruntergesetzt werden, um eine Gefährdung von Schafen oder die Flucht von Jungtieren zu verhindern.
Eine durchgängige Bodenfreiheit ist nicht notwendig, wenn in regelmäßigen Abständen geeignete Durchlässe vorhanden sind. 
Die Stadtverwaltung hat die Anfrage vom 20.04.2023 zum Anlass genommen, stichprobenartige Messungen entlang des neuen Zauns der PV-Anlage im Birkach vorzunehmen. Es wurden sehr unterschiedliche Abstände zwischen Boden und Zaun festgestellt. In den meisten Fällen betrug der Abstand zwischen 10 und 12 cm. An einer Stelle war gar keine Bodenfreiheit gegeben. In 1 bis 2 m Abstand befand sich jedoch die nächstgelegene Stelle, bei der die Bodenfreiheit wieder über 10 cm betrug.
In den vergangenen Wochen wurden von den Mitarbeitern des Recyclinghofes regelmäßig Feldhasen auf dem Gelände der PV-Anlage beobachtet, sodass davon auszugehen ist, dass auch für andere Kleintierarten die Durchlässigkeit ausreichend ist.
Aus den vorgenannten Gründen, sieht die Stadtverwaltung aktuell keine Notwendigkeit, die Bodenfreiheit bei den neuen Zaunabschnitten des Solarparks Birkach korrigieren zu lassen. 
Auch nach konkreter Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde wird in dem vorliegenden Fall kein Handlungsbedarf gesehen.“

Datenstand vom 29.08.2023 08:14 Uhr