Nutzungsänderung im 1. Obergeschoss von Büro- und Geschäftsräumen in eine Großtagespflegeeinrichtung; modifizierte Planung; Bauort: "Industriestraße 25" in Vöhringen (Flur-Nr. 742/12)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö Beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat der im Dezember 2022 beantragten Nutzungsänderung im 1. Obergeschoss von Büro- und Geschäftsräumen in eine Großtagespflege in der Industriestraße 25 in Vöhringen (Flur-Nr. 742/12) bereits zugestimmt. Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Bescheid vom 08.05.2023 das Bauvorhaben baurechtlich genehmigt.

Nach Angaben der Bauherrin war eine Modifizierung insbesondere bezüglich der zu betreuenden Anzahl an Kindern gefordert, weswegen sie einen modifizierten Bauantrag am 17.07.2023 bei der Stadt eingereicht hat. 

Grundsätzlich ist nach § 9 Nr. 1.2. der Geschäftsordnung der Bau- und Verkehrsausschuss zuständig. Die nächste Sitzung wäre aber erst wieder Mitte September 2023. 

Aufgrund der Dringlichkeit des Vorhabens und wegen der Bedeutung der Bereitstellung von  Kinderbetreuungsmöglichkeiten wird die Entscheidung über das städtebauliche Einvernehmen an den Stadtrat gem. § 1 Nr. 2 S. 2 der Geschäftsordnung verwiesen. 

Empfehlung

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher erläutert einleitend, dass vor der Sommerpause aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit, noch zwei baurechtliche Vorhaben aus der Zuständigkeit des Bau- und Verkehrsausschusses im Stadtrat behandelt werden sollen. 

Herr Söhner stellt die modifizierte Planung, welche bereits vor einiger Zeit im Bau- und Verkehrsausschuss beraten worden sei, anhand von Planunterlagen vor.

Seitens einiger Gremiumsmitglieder wird festgestellt, dass die Reduzierung der Betreuungsplätze bedauerlich sei und dementsprechend wünschenswert wäre, künftig ggfs. eine Aufstockung zu erreichen.

Nachstehend ergeht folgender

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2023 17:18 Uhr