Erstmalige Erhöhung der Umlage der Kommunen ab 2024 ff. zur Weiterfinanzierung des Vereins Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 27.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Seitens der Vorstandschaft des Vereins Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. sind die beteiligten Kommunen angeschrieben worden. Dabei wurde auf das bei der Kreisverbandversammlung Neu-Ulm des Bayerischen Gemeindetags vom 25.04.2023 vorgestellte vorläufige Konzept zur Finanzierung des LEADER-Vereins für die neue Förderperiode ab dem Beitragsjahr 2024 ff. verwiesen. Das vorläufige Finanzierungskonzept ist als Anlage 1 der Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Vorstandschaft des Vereins Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. schlägt zur Deckung der Finanzierungslücke eine Erhöhung der Pro-Kopf-Umlage der Kommunen von bisher 15 Cent auf 20 Cent pro Jahr und Einwohner vor. Die Erhebung der Grundpauschale von 500 € soll unangetastet bleiben.
Im vergleichbaren Umfang zur Gesamtumlage der Kommunen soll auch der Beitrag des Landkreises angehoben sowie die Mitgliedsbeiträge für Unternehmen, Privatpersonen, Vereine und Verbände angepasst werden.
Als Gründe für die Anpassung der Umlagen und Mitgliedsbeiträge werden die steigenden Ausgaben aufgrund der Inflation, Tariferhöhungen sowie die Beteiligung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) an Projekten wie der Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement angeführt.
Für das Jahr 2023 hat die Stadt Vöhringen einen Gesamtbetrag von 2.569,70 € überwiesen. Der Gesamtbetrag würde sich nach dem vorläufigen Finanzierungskonzept um 689,90 € auf 3.259,60 € erhöhen.
Gemäß § 2 der Beitragsordnung des Vereins Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. und zur Vorlage bei der LEADER-Förderstelle im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist die Fassung eines einheitlichen Beschlusses des zuständigen Gremiums erforderlich.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen ist Mitglied im Verein Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. und stellt die jährlich erforderlichen Mittel (LEADER-Umlage) für die Förderperiode ab dem Beitragsjahr 2024 ff. bereit.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher führt einleitend aus, dass die finanziellen Mehraufwendungen grundsätzlich in seiner Zuständigkeit lägen, jedoch aufgrund des formalen Erfordernisses eines Beschlusses nach den Statuten des Vereins Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V., der Sachverhalt zur Beratung vorliege.
Nach Rückfrage eines Ratsmitgliedes inwieweit hier lediglich die in der Geschäftsstelle befindliche Personalie entlohnt werde, führt ein weiteres Gremiumsmitglied aus, dass die Organisation als Verein nicht zu verwechseln sei mit Stellen, welche über die Kreisumlage finanziert würden.
Bürgermeister Neher ergänzt, dass aufgrund der Akquise und Beachtung von Fördermodalitäten auf europäischer Ebene hier einiges an Fachwissen vorzuhalten sei und die Stadt Vöhringen in den vergangenen Jahren bei einigen Projekten von der Teilnahme hieran profitiert habe.
Ohne weitere Rückfragen ergeht folgender
Beschluss
Die Stadt Vöhringen ist Mitglied im Verein Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. und stellt die jährlich erforderlichen Mittel (LEADER-Umlage) für die Förderperiode ab dem Beitragsjahr 2024 ff. bereit.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.10.2023 17:18 Uhr