Der Landwirt Anton Oliver Wiedenmann betreibt auf seinem landwirtschaftlichen Betriebsgrundstück in der Weißenhorner Straße 47 in Illerberg bereits seit dem Jahr 2005 eine genehmigte Biogasanlage.
Aufgrund der Lage des Betriebsgrundstücks im bauplanungsrechtlichen Außenbereich ist die Leistung dieser Biogasanlage begrenzt auf eine „installierte elektrische Leistung mit maximal 0,5 MW“.
Herr Wiedenmann hat nun in einem ersten Schritt vor, die motorenseitig mögliche Leistung von 0,8 MW zu realisieren. Dies erfordert allerdings die Ausweisung in einem Bebauungsplan.
Erst nach dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes kann das Landratsamt Neu-Ulm als Genehmigungsbehörde bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen dann die von Herrn Wiedenmann gewünschte Leistungserhöhung ggfs. genehmigen.
Aus technischer Sicht würde die Leistungserhöhung durch die, etwas vereinfacht ausgedrückt, Demontage einer Drosselklappe realisiert werden können.
In einem zweiten Schritt wäre Herr Wiedenmann aufgrund dieses entsprechenden Bebauungsplanes dann auch bauplanungsrechtlich in der Lage, die Biogasanlage weiter auszubauen und wohl auch eine höhere Leistungsausbeute zu erreichen.
Die Stadt Vöhringen hat in Kenntnis der vor erwähnten Zielsetzungen von Herrn Wiedenmann bei der vor kurzem abgeschlossenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes den südlichen Hofbereich sowie eine daran anschließende Fläche als „Sonderbaufläche Nutzung erneuerbarer Energie“ ausgewiesen.
Die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes ist somit möglich, weil die notwendige Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gegeben ist.
Unabhängig von diesem Bebauungsplanaufstellungsverfahren sei erwähnt, dass Herr Wiedenmann anstrebt, die anfallende Wärme entsprechend nutzen zu lassen. Dabei bietet sich beispielsweise an, die Wärme für die Beheizung von Gebäuden oder für den Betrieb einer Klärschlammtrocknungsanlage zu verwenden.
In der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde deswegen rein vorsorglich östlich der Biogasanlage auch eine „Sonderbaufläche Klärschlammtrocknung“ ausgewiesen.
Der Geltungsbereich des angestrebten Bebauungsplanes „Biogasanlage Wiedenmann“ weist eine Größe von ca. 2,1 ha aus.
Der beauftragte Planer, Herr Abt vom Büro für Kommunale Entwicklung –abtplan- Marktoberdorf, hat in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet, der nun als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt werden soll.
Über einen städtebaulichen Vertrag ist geregelt, dass Herr Wiedenmann der Stadt Vöhringen die Kosten, die durch die Bauleitplanung entstehen, zu erstatten hat.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung soll entsprechend Ziffer 3 des Beschlussvorschlages erfolgen.
Herr Abt wird die Planung in der Bauausschuss- und Stadtratssitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.