Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs, - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.09.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.09.2023 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der ST 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle. 

Die Flächen liegen somit außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 zuzuordnen. Es besteht daher derzeit keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt. Parallel dazu ist im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan zu ändern, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB). 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den planungsgegenständlichen Bereich aktuell eine Fläche für die Landwirtschaft dar. 

Für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“ liegt ein Vorentwurf der Planzeichnung in der Fassung vom 28.09.2023, ausgearbeitet von Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm vor. Im Lauf des weiteren Verfahrens wird eine Begründung sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet. 

Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. 

Anlagen

Umgriff Geltungsbereich

19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“, Stand Vorentwurf i. d. F. vom 28.09.2023 mit folgenden Bestandteilen:
1.1)         Planzeichnung bestehende Darstellung und geänderte Darstellung

Empfehlung

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße". Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) der Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 19. Änderung des Flächen­nutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 28.09.2023.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2023 sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Häußler vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH.

Bezugnehmend auf die Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss stellt Herr Häußler lediglich die Kernfestsetzungen der Änderung des Flächennutzungsplanes vor.
Diese werde notwendig, da die vorgesehenen Flächen sowohl im Außenbereich befindlich seien als auch derzeit landwirtschaftlich genutzt werden. 

Ohne Aussprache ergeht nachfolgender

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße". Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) der Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 19. Änderung des Flächen­nutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 28.09.2023.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2023 sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2023 08:24 Uhr