Ortsrecht der Stadt Vöhringen Neufassung der Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Vöhringen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 09.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 09.10.2023 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 25.10.2023 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Bereits im Juni hatte sich das Gremium mit der Neufassung der Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Vöhringen befasst und diese beschlossen. 
Die ursprüngliche Fassung wurde am 28. September 2007 erlassen. Im Jahr 2017 ist der neu angelegte Sitzbereich am Mühlbach zwischen der Bellenberger Straße und der Straße Zwischen den Bächen mit aufgenommen worden.

Nach der Bekanntmachung der Satzung hatte sich hierauf ein Bürger gemeldet und auf ein vorhandenes Lärmschutzgutachten bezüglich des Schulsport- und Bolzplatzes an der Grundschule Nord hingewiesen, welches eingeschränkte Betriebszeiten vorsieht.

Der Sachverhalt ist in der Zwischenzeit mit dem Stadtbauamt sowie der Kommunalaufsicht geklärt worden, wonach die Notwendigkeit dies in der Satzung getrennt zu berücksichtigen, bestätigt worden ist. Eine entsprechende Ergänzung ist in § 4 Abs. 1 der Satzung aufgenommen worden.
Nachdem der Stadtverwaltung weiterhin ein offensichtlicher Schreibfehler in der Nennung der Rechtsgrundlage aufgefallen ist, welche rechtlich nicht mit einer redaktionellen Berichtigung geheilt werden kann, ist auch diese in der beigefügten Fassung geändert worden.

Nähere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen (Lagepläne und Aufstellung über die öffentlichen Einrichtungen) entnommen werden. 

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht ist keine Aufhebung des vormaligen Beschlusses aufgrund der falschen Angabe der Rechtsgrundlage notwendig. 

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Vöhringen in der Fassung vom 19.09.2023. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Die Satzung mit Lageplänen und Aufstellung über die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Mennel führt aus, dass nach der kürzlich erfolgten Neufassung der Satzung nach der Bekanntmachung ein Hinweis aus der Bevölkerung bezüglich einer einschränkenden Nutzungszeit des Bolzplatzes an der Grundschule Nord eingegangen sei.

Nach Prüfung des Vorgangs mit der Rechtsaufsichtsbehörde habe sich gezeigt, dass auf das vorliegende Lärmschutzgutachten, welches im Zusammenhang mit der Baugenehmigung des Bolzplatztes erteilt worden sei, Rücksicht genommen und eine differenzierte Nutzungszeit in die Satzung aufgenommen werden müsse.

Ebenfalls habe man zwei redaktionelle Fehler korrigiert.

Aus dem Gremium wird die Frage aufgeworfen, weshalb die Bettelei, welche verboten sei, explizit mit aufgenommen worden sei.

Im Nachgang zur Sitzung kann ergänzend mitgeteilt werden, dass die Rechtslage in Deutschland das Betteln oder um Almosen bitten nicht grundsätzlich mehr verbietet und insofern die Satzung einschränkend in den vom Satzungsumfang umfassten Gebieten dieses ausschließt.

Demnach ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Vöhringen in der Fassung vom 19.09.2023. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Die Satzung mit Lageplänen und Aufstellung über die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
2023-09-19 Satzung über die Benutzung öffentlicher Anlagen (.pdf)
Anhang 2 Satzungspläne Vöhringen 2023 (.pdf)
Anhang 3 Satzungspläne 2023 Auszug 3a (.pdf)
Anhang 4 Satzungspläne Illerberg 2023 (.pdf)
Anhang 5 Satzungspläne Illerzell (.pdf)

Datenstand vom 21.11.2023 11:23 Uhr