Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 23.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“ und nördlich der „Werner-von-Siemens-Straße“. Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 1,71 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78 und 79, Gemarkung Illerzell.

Anlass der 18.Änderung ist das Ziel der Stadt, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Ausweisung von Gewerbeflächen im Ortsteil Illerzell zu schaffen, angrenzend an das bereits bestehende „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“ auf einer Fläche von ca. 1,71 ha. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen.

In seiner Sitzung vom 29.06.2023 hat der Stadtrat die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 04.09.2023 gebilligt.


Herr Wandinger vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell in der Fassung vom 23.11.2023, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind, in der Sitzung vorstellen.
Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge einschließlich ein Anhang:
  • Bedarfsanalyse zum "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, Fassung vom 23.11.2023
18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, Entwurf in der Fassung vom 23.11.2023 mit folgenden Bestandteilen:
Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 18 (Trägerbeteiligung 1 - 16, Öffentlichkeit 17-18) zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herr Wandinger vom Büro Lars Consult und übergibt ihm das Wort. Herr Wandinger führt die geplanten Änderungen des Flächennutzungsplans aus. 16 Stellungnahmen sind in Bezug auf die Träger öffentlicher Belange eingereicht. Relevant hierfür ist insbesondere die Stellungnahme der Regierung von Schwaben, welche die Flächenschonung anspricht, sowie den Hinweis auf LEP-Teilfortschreibung sowie der Hinweis zur Ergänzung der Erfordernisse des Klimaschutzes und Klimaanpassung. Die restlichen Stellungnahmen betreffen größtenteils die verbindliche Bauleitplanung, welche im Zuge des Bebauungsplans behandelt wird. 

Nach kurzen Rückfragen aus dem Gremium ergeht folgender 

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 18 (Trägerbeteiligung 1 - 16, Öffentlichkeit 17-18) zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 7

Dokumente
Anlage 1 - 03 FNPae W-V-S ABWÄGUNG (.pdf)
Anlage 2 - 03 FNPae W-V-S PLAN (.pdf)
Anlage 3 - 03 FNPae W-V-S TEXT (.pdf)
Anlage 4 - 231018_6428_V_UB-FNP (.pdf)
Anlage 1.1 - 01 231123_GE WvS Bedarfsanalyse (.pdf)

Datenstand vom 11.01.2024 14:32 Uhr