Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Grünordnung"Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 23.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“ und nördlich der „Werner-von-Siemens-Straße“. Der gesamte Geltungsbereich wird momentan als Acker bewirtschaftet. Im Osten grenzt das Plangebiet an einen Hundesportverein an. Anschließend daran befindet sich das „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“. Südlich des Plangebietes verläuft die „Werner-von-Siemens-Straße“ und im Anschluss daran liegt der Vöhringer See. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, welche in die freie Landschaft übergehen, an. Im westlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Gittermast 16 der 110-kV-Leitung mit einer jeweiligen Schutzzone von 25 m beiderseits der Leitungsachse sowie die „Illertaltangente Nord“.

Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,08 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78, 79, jeweils Gemarkung Illerzell sowie Fl.-Nr.: 551/1 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt im Ortsteil Illerzell, angrenzend an das bereits bestehende „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“ auf einer Fläche von ca. 2,08 ha die planungsrechtlichen Grundlagen für Gewerbeflächen zu schaffen. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen. Ein Großteil der Flächen ist für ein, bereits am Standort angesiedeltes Unternehmen als Erweiterungsfläche vorgesehen. Der übrige Bereich wird voraussichtlich von zwei weiteren Vöhringer Bauunternehmen genutzt. Somit kann durch den Bebauungsplan die Standortsicherung der Betriebe gewährleistet und die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft am Ort gehalten werden.

In seiner Sitzung vom 29.06.2023 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 04.09.2023 gebilligt. 

Herr Wandinger vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 23.11.2023, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind, in der Sitzung vorstellen.
Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge einschließlich der vier Anhänge:
  • Bedarfsanalyse zum "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, Fassung vom 23.11.2023
  • Stellungnahme der LEW Verteilnetz GmbH vom 22.04.2021
  • Stellungnahme der Amprion GmbH vom 12.04.2021
  • Schalltechnische Untersuchung, em plan, Bearbeitungsstand 10/2023, Projekt-Nr: 2023 1761
Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Entwurf in der Fassung vom 23.11.2023 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 29.06.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 23 (Trägerbeteiligung 1 - 20, Öffentlichkeit 21-22; sonstiges Planungserfordernis: 23) zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“ 

Diskussionsverlauf

Herr Wandinger erläutert den aktuellen Stand der Planung sowie die wesentlichen Stellungnahmen samt Abwägungsvorschlägen mit den sich daraus ergebenden Änderungen der Planunterlagen und steht für Rückfragen zur Verfügung. 
In der sich anschließenden Diskussion gibt es Rückfragen in Bezug auf die Lärmsituation und den entsprechenden Schallschutzmaßnahmen. Ebenso erörtert das Gremium intensiv das nächtliche Zusatzkontingent von 10 dB(A). Herr Söhner und Herr Wandinger erläutern den Mitgliedern nochmals ausführlich die Grenzwerte und die Hintergründe hinter dem Zusatzkontingent und beantworten die aufkommenden Fragen. Seitens des Gremiums geben sich hier mehrere Bedenken auf. 
Herr Bürgermeister Neher bieten an, die zuständige Erstellerin des Immissionsschutzgutachtens zu einem separaten Termin einzuladen um die aufkommenden Fragen zu erörtern.  

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 29.06.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 23 (Trägerbeteiligung 1 - 20, Öffentlichkeit 21-22; sonstiges Planungserfordernis: 23) zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 11

Dokumente
Anlage 1 - 02 BP W-V_S ABWÄGUNG (.pdf)
Anlage 1.1 - 01 231123_GE WvS Bedarfsanalyse (.pdf)
Anlage 1.2 - 02 210422 SN LEW (.pdf)
Anlage 1.3 - 03 210412 SN Amprion (.pdf)
Anlage 1.4 - 04 GE WvS Schalltechnische Untersuchung (.pdf)
Anlage 2 - 02 BP W-V_S PLAN (.pdf)
Anlage 3 - 02 BP W-V_S TEXT (.pdf)
Anlage 4 - 220911_6428_E_UB (.pdf)

Datenstand vom 11.01.2024 14:32 Uhr