Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes; - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 18.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.01.2024 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2024 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Das Plangebiet liegt am nördlichen Stadtrand, im Anschluss an die Wohnbebauung der “Reiherstraße” und östlich der Illerzeller Straße. Auf der anderen Seite dieser Straße befindet sich der Lkw-Parkplatz der Wieland-Werke AG. Im Norden des Geltungsbereiches geht das Gebiet in die freie Landschaft über. Hier schließen Ackerflächen an.

Für den gesamten Bereich zwischen „Falkenstraße” und „Illerzeller Straße” liegt ein städtebauliches Gesamtkonzept vor. Wie im östlichen Abschnitt des Gesamtkonzeptes (Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“) entsteht auch im Bereich des gegenständlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ durch die Ausbildung der „Kranichstraße“ als Hauptachse eine natürliche Gebietsunterteilung hinsichtlich der städtebaulichen Dichte. Zentrales Entwurfselement ist dabei die Bildung einer ausgeprägten Stadtkante durch die kräftigen, dreigeschossigen Häuser nördlich der „Kranichstraße“. Nach Süden hin nimmt die bauliche Dichte und Geschossigkeit ab. Südlich der „Kranichstraße“ sind Ketten- bzw. kompaktere Mehrfamilienhäuser vorgesehen, durch welche der Straßenraum der Hauptachse gefasst wird. Alle diese Bauformen lassen eine flächen- und damit kostensparende Bebauung zu. Die Einzelhäuser im Süden schaffen den Anschluss an die angrenzende Bestandsbebauung entlang der „Reiherstraße“.

Am 22.07.2021 hat die Stadt Vöhringen die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“ beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen sieht der Entwurf des Bebauungsplanes nur die Überplanung eines Teilbereiches des ursprünglichen Gesamtkonzeptes im Westen vor. Der Geltungsbereich umfasst nun die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 480/30 (Teilbereich), 481 (Teilbereich), 481/2 (Teilbereich), 482 (Teilbereich), 483 (Teilbereich), 483/1 (Teilbereich) sowie 485/4 und 464/9 jeweils Gemarkung Vöhringen, bei einer Größe von ca. 2,48 ha. Die im Gesamtkonzept enthaltenen Bereiche im Westen sowie im Nordwesten (Fl.-Nrn.: 484, 514, 514/1-2) sind nicht länger Bestandteil des Bebauungsplanes. Auf Tagesordnungspunkt Nr. 14 der Sitzung des Stadtrates vom 25.05.2023 zum Planentwurf vom 05.04.2023 darf verwiesen werden (siehe Anlage 6). 

Ferner wird im Vergleich zum Vorentwurf auf den verbliebenen Grundstücken nördlich der Kranichstraße die bauliche Dichte reduziert. So sieht der Bebauungsplan-Entwurf dreigeschossige Stadtvillen mit maximal neun Wohneinheiten vor und führt die Haustypen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ fort. Hierdurch wird der Bereich wieder näher an das ursprüngliche städtebauliche Gesamtkonzept herangeführt.

Weiterhin enthalten sind die Festsetzungen zum Lärmschutz. Aufgrund der überarbeiteten Entwurfsplanung und der nunmehr konkret vorliegenden Verkehrsmengen wurde die schalltechnische Untersuchung unter Einbezug der geänderten Rahmenbedingungen aktualisiert (Büro em plan, Stand 10.12.2023). Der erforderliche Umfang von ergänzenden Schallschutzmaßnahmen hat sich gegenüber der bisherigen Planung deutlich reduziert.

Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass die Eigentümer des Grundstücks Flur-Nr. 482 der Gemarkung Vöhringen mit Schreiben vom 19.11.2023 insbesondere folgendes erklärt haben: 
„Wir werden dem Bebauungsplan „Kranichstraße West“, wie er uns vorgelegt wurde, in dieser Form nicht zustimmen. Auf Grund dieser Tatsachen wünschen wir keine Erschließung unseres Grundstücks Flur-Nr. 482.“

Vorausgegangen war die Erläuterung der Planungsabsicht auf der Grundlage des Entwurfs, welcher der Beschlussfassung des Stadtrates vom 25.05.2023 zugrunde gelegen hatte.

Die Stadtverwaltung vertritt aus städtebaulichen Gründen unverändert die Ansicht, dass der Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“ auf dieser Basis weiterentwickelt werden soll, weswegen ein entsprechender Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt wird. 


Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge

Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“, Entwurf in der Fassung vom 25.01.2024 mit folgenden Bestandteilen

Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht
Anlage 5:        Schalltechnische Untersuchung, em plan, Bearbeitungsstand 10.12.2023

Anlage 6:        Beschluss Stadtratssitzung vom 25.05.2023 – TOP 14

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", in der Fassung vom 22.07.2021 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 25.01.2024.
Der reduzierte Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,48 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 480/30 (Teilbereich), 481 (Teilbereich), 481/2 (Teilbereich), 482 (Teilbereich), 483 (Teilbereich), 483/1 (Teilbereich) sowie 485/4 und 464/9 jeweils Gemarkung Vöhringen.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christian Wandinger von der Fa. LARS Consult.

Herr Wandinger führt kurz in den TOP ein. Er erläutert, dass seit dem Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan im Jahre 2021 sehr intensive Abstimmungen zwischen Verwaltung, Planungsbüro und vor allem mit den betroffenen Grundstückseigentümern stattgefunden hätten. 

Neben der Lärmschutzthematik geht er ausführlich auf die seit 2021 eingetretenen Änderungen der Rahmenbedingungen zu diesem Bebauungsplan ein. So sei aufgrund eines Eigentümerwechsels das Grundstück FlNr. 484, Gemarkung Vöhringen, aus der Bebauungsplanung herauszunehmen gewesen. Ebenso sei die damalige Kritik an der Größe des Gebiets an sich und an der Massivität der Bebauung seitens des Gremiums Anlass gewesen, sich über Änderungen des damals ins Auge gefassten Bebauungsplanentwurfs Gedanken zu machen.

Er stellt die ursprünglich im Jahre 2021 angedachte Version der aktuellen Version (2024) gegenüber und erläutert eingehend die Unterschiede, die sich hauptsächlich in der Ausdehnung des Geltungsbereiches nach Norden hin, in der Art der Bebauung nördlich der Kranichstraße, in der Reduzierung der Anzahl der Wohneinheiten bei einzelnen Gebäuden und in der Verbreiterung des das Planungsgebiet im Norden eingrenzenden Grünstreifens von 3 auf 5 m darstellen.

Im Anschluss daran stellt Herr Wandinger das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, das auch zwei Stellungnahmen von privater Seite enthält, vor. Er geht im Rahmen einer Power-Point-Präsentation diese Stellungnahmen im Einzelnen ausführlich durch und erläutert eingehend die dazu gemachten Abwägungsvorschläge.

Im Anschluss an diese Ausführungen entwickelt sich im Gremium eine Aussprache, die auch vor dem Hintergrund der von betroffenen Grundstückseigentümern geäußerten Kritik an der Reduzierung des Geltungsbereiches übereinstimmend zum Inhalt hat, dass mit der neuen (reduzierten) Version Einverständnis besteht. Diese neue Version wird vor allem wegen der dargestellten Änderungsgründe als gute Lösung gesehen. 

Die Frage aus dem Gremium nach dem zeitlichen Ablauf der weiteren Verfahrensschritte bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ beantwortet Herr Bürgermeister Neher unter Hinweis auf das bereits gestartete Umlegungsverfahren dahingehend, dass dies wie bei solchen Verfahren nicht unüblich schon noch dauern könnte. Wenn im Gremium aber weiterhin Einigkeit zu den diesbezüglich noch auftretenden Fragen bestünde, könnte es auch zügig gehen.

Im Anschluss an diese Vorstellung und Aussprache ergehen folgende Beschlüsse

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", in der Fassung vom 22.07.2021 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen zu eigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 25.01.2024.
Der reduzierte Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,48 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 480/30 (Teilbereich), 481 (Teilbereich), 481/2 (Teilbereich), 482 (Teilbereich), 483 (Teilbereich), 483/1 (Teilbereich) sowie 485/4 und 464/9 jeweils Gemarkung Vöhringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 - Abwägungs- und Beschlussvorschläge (.pdf)
Anlage 2 - Planzeichnung 25.01.2024 (.pdf)
Anlage 3 - Textteil-Satzung 25.01.2024 (.pdf)
Anlage 4 - Umweltbericht 25.01.2024 (.pdf)
Anlage 5 - Schalltechnische Untersuchung, em plan, 10.12.2023 (.pdf)

Datenstand vom 25.03.2024 15:46 Uhr