Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes; - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.01.2024 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2024 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Das Plangebiet liegt am nördlichen Stadtrand, im Anschluss an die Wohnbebauung der “Reiherstraße” und östlich der Illerzeller Straße. Auf der anderen Seite dieser Straße befindet sich der Lkw-Parkplatz der Wieland-Werke AG. Im Norden des Geltungsbereiches geht das Gebiet in die freie Landschaft über. Hier schließen Ackerflächen an.

Für den gesamten Bereich zwischen „Falkenstraße” und „Illerzeller Straße” liegt ein städtebauliches Gesamtkonzept vor. Wie im östlichen Abschnitt des Gesamtkonzeptes (Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“) entsteht auch im Bereich des gegenständlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ durch die Ausbildung der „Kranichstraße“ als Hauptachse eine natürliche Gebietsunterteilung hinsichtlich der städtebaulichen Dichte. Zentrales Entwurfselement ist dabei die Bildung einer ausgeprägten Stadtkante durch die kräftigen, dreigeschossigen Häuser nördlich der „Kranichstraße“. Nach Süden hin nimmt die bauliche Dichte und Geschossigkeit ab. Südlich der „Kranichstraße“ sind Ketten- bzw. kompaktere Mehrfamilienhäuser vorgesehen, durch welche der Straßenraum der Hauptachse gefasst wird. Alle diese Bauformen lassen eine flächen- und damit kostensparende Bebauung zu. Die Einzelhäuser im Süden schaffen den Anschluss an die angrenzende Bestandsbebauung entlang der „Reiherstraße“.

Am 22.07.2021 hat die Stadt Vöhringen die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“ beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen sieht der Entwurf des Bebauungsplanes nur die Überplanung eines Teilbereiches des ursprünglichen Gesamtkonzeptes im Westen vor. Der Geltungsbereich umfasst nun die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 480/30 (Teilbereich), 481 (Teilbereich), 481/2 (Teilbereich), 482 (Teilbereich), 483 (Teilbereich), 483/1 (Teilbereich) sowie 485/4 und 464/9 jeweils Gemarkung Vöhringen, bei einer Größe von ca. 2,48 ha. Die im Gesamtkonzept enthaltenen Bereiche im Westen sowie im Nordwesten (Fl.-Nrn.: 484, 514, 514/1-2) sind nicht länger Bestandteil des Bebauungsplanes. Auf Tagesordnungspunkt Nr. 14 der Sitzung des Stadtrates vom 25.05.2023 zum Planentwurf vom 05.04.2023 darf verwiesen werden (siehe Anlage 6). 

Ferner wird im Vergleich zum Vorentwurf auf den verbliebenen Grundstücken nördlich der Kranichstraße die bauliche Dichte reduziert. So sieht der Bebauungsplan-Entwurf dreigeschossige Stadtvillen mit maximal neun Wohneinheiten vor und führt die Haustypen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ fort. Hierdurch wird der Bereich wieder näher an das ursprüngliche städtebauliche Gesamtkonzept herangeführt.

Weiterhin enthalten sind die Festsetzungen zum Lärmschutz. Aufgrund der überarbeiteten Entwurfsplanung und der nunmehr konkret vorliegenden Verkehrsmengen wurde die schalltechnische Untersuchung unter Einbezug der geänderten Rahmenbedingungen aktualisiert (Büro em plan, Stand 10.12.2023). Der erforderliche Umfang von ergänzenden Schallschutzmaßnahmen hat sich gegenüber der bisherigen Planung deutlich reduziert.

Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass die Eigentümer des Grundstücks Flur-Nr. 482 der Gemarkung Vöhringen mit Schreiben vom 19.11.2023 insbesondere folgendes erklärt haben: 
„Wir werden dem Bebauungsplan „Kranichstraße West“, wie er uns vorgelegt wurde, in dieser Form nicht zustimmen. Auf Grund dieser Tatsachen wünschen wir keine Erschließung unseres Grundstücks Flur-Nr. 482.“

Vorausgegangen war die Erläuterung der Planungsabsicht auf der Grundlage des Entwurfs, welcher der Beschlussfassung des Stadtrates vom 25.05.2023 zugrunde gelegen hatte.

Die Stadtverwaltung vertritt aus städtebaulichen Gründen unverändert die Ansicht, dass der Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“ auf dieser Basis weiterentwickelt werden soll, weswegen ein entsprechender Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt wird. 


Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge

Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“, Entwurf in der Fassung vom 25.01.2024 mit folgenden Bestandteilen

Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht
Anlage 5:        Schalltechnische Untersuchung, em plan, Bearbeitungsstand 10.12.2023

Anlage 6:        Beschluss Stadtratssitzung vom 25.05.2023 – TOP 14

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", in der Fassung vom 22.07.2021 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 25.01.2024.
Der reduzierte Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,48 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 480/30 (Teilbereich), 481 (Teilbereich), 481/2 (Teilbereich), 482 (Teilbereich), 483 (Teilbereich), 483/1 (Teilbereich) sowie 485/4 und 464/9 jeweils Gemarkung Vöhringen.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss und übergibt das Wort an Herrn Wandinger zur Vorstellung des Vorhabens.

Herr Wandinger führt aus, dass die Planung inzwischen aufgrund einiger Änderungen bezüglich der Rahmenbedingungen in das Jahr 2021 zurückreiche.
In diesem Zusammenhang wird auf den ursprünglichen städtebaulichen Entwurf Bezug genommen. Nachdem sich in der Zwischenzeit im westlichen Planbereich nicht alle vorgesehenen Grundstücke mehr mit überplanen lassen, war eine Neuausrichtung dieser erforderlich.

Weiterhin ist aufgrund der thematisierten baulichen Dichte eine grundsätzliche Neuausrichtung des Plangebietes vorgenommen worden. Durch die nun zurückgenommene Massivität der Bebauung, war auch eine neuerliche schalltechnische Untersuchung erforderlich geworden, welche sich nunmehr jedoch positiv und mit wenigen erforderlichen Maßnahmen auf zwei einzelne Gebäude auswirke.

In der weiteren Vorstellung werden auch die vorgebrachten Stellungnahmen der durchgeführten Trägerbeteiligung abgewogen und vorgestellt.

In der sich anschließenden Aussprache wird seitens eines Ratsmitgliedes auf die im Textteil enthaltene Energieversorgung Bezug genommen. Damit einhergehend wird die Frage aufgeworfen, inwieweit das Plangebiet an die kalte Nahwärmeversorgung aus dem Gebiet „Kranichstraße Ost“ angebunden werden könne.

Ebenfalls wird angefragt, inwieweit eine Bushaltestelle aufgrund der damit vermutlich auch zunehmenden Schülerzahlen eingerichtet werden könne.

Bürgermeister Neher erläutert im Hinblick auf die Energieversorgung, dass zur Vermarktung sowie zur rechtlichen Verbindlichkeit der Kostenfestsetzung ein abgeschlossenes Plangebiet vorliegen müsse. Unter diesem Hintergrund sei aktuell eine Ausweitung der kalten Nahwärme nicht vorgesehen.

Betreffend der Nahverkehrsversorgung mit einem Haltepunkt, lasse sich dies sicher in der Umsetzung noch mit ergänzen.

Ohne weitere Rückfragen ergeht nachfolgender

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", in der Fassung vom 22.07.2021 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen zu eigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 25.01.2024.
Der reduzierte Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,48 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 480/30 (Teilbereich), 481 (Teilbereich), 481/2 (Teilbereich), 482 (Teilbereich), 483 (Teilbereich), 483/1 (Teilbereich) sowie 485/4 und 464/9 jeweils Gemarkung Vöhringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 - Abwägungs- und Beschlussvorschläge (.pdf)
Anlage 2 - Planzeichnung 25.01.2024 (.pdf)
Anlage 3 - Textteil-Satzung 25.01.2024 (.pdf)
Anlage 4 - Umweltbericht 25.01.2024 (.pdf)
Anlage 5 - Schalltechnische Untersuchung, em plan, 10.12.2023 (.pdf)

Datenstand vom 25.03.2024 15:52 Uhr