Wasserversorgungsverbund für Notfälle mit der Gemeinde Bellenberg; Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 05.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.02.2024 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt 29.02.2024 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Im April 1984 haben die Stadt Vöhringen und die Gemeinde Bellenberg für den Bau und den Betrieb eines Notverbundes zur Wasserversorgung eine Zweckvereinbarung abgeschlossen. Nach dem diese im Jahr 2009 ausgelaufen war, wurde eine erneute Zweckvereinbarung auf Wunsch der Gemeinde Bellenberg mit kürzerer Laufzeit (15 statt 25 Jahre) und einer geringeren Grundbezugsmenge (5.000 statt 10.000 m³) abgeschlossen.

Die Laufzeit der derzeit bestehenden Zweckvereinbarung endet wiederum zum 31.03.2024.

Im bisherigen Wortlaut der Zweckvereinbarung ist eine erneute Zweckvereinbarung abzuschließen, sofern nach Ablauf der Geltungsdauer der Verbund aufrechterhalten werden soll.

Die jeweiligen Kommunen sind sich einig darüber, dass zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit der Verbund bestehen bleiben soll.

Aus diesem Grund ist in der beigefügten Fassung, neben wenigen redaktionellen Anpassungen, in § 8 auch eine Klausel aufgenommen worden, wonach sich der Verbund nach Ablauf künftig eigenständig verlängert, sofern nicht eine der Parteien aktiv eine Kündigung ausspricht.

Die vorgelegte Fassung ist mit der Gemeinde Bellenberg abgestimmt und auch dort im Gremium zur Beschlussfassung eingebracht.

Empfehlung

1.        Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Bellenberg eine neue Zweckvereinbarung nach Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) bezüglich des Betriebes eines Verbundes der Wasserversorgungen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg für Notfälle abzuschließen.

2.        Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung über den Betrieb eines Verbundes der Wasserversorgungen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg für Notfälle, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses und diesem als Anlage beigefügt ist, zu unterzeichnen.

3. Der Stadtrat genehmigt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Zweckvereinbarung über den Betrieb eines Verbundes der Wasserversorgungen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg für Notfälle in der Fassung vom 29.01.2024.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher stellt den Sachverhalt zusammenfassend vor.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Ausfallsicherheit, für den Fall, dass gleichermaßen die Wasserversorgung der Stadt Senden wie auch der Gemeinde Bellenberg ausfalle und inwieweit diese von Vöhringen versorgt werden können.

Ergänzend zur Diskussion kann auf spätere Nachfrage beim Leiter der Bautechnik im Protokoll folgendermaßen beantwortet werden, dass eine Versorgung der Stadt Senden nicht vorgesehen ist, sondern die Versorgungssicherheit für die Stadt Senden von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm vorgenommen werde und vielmehr im Notfall die Stadt Vöhringen von dort mitversorgt werde.

Die Gemeinde Bellenberg bezieht im Regelbetrieb ihr Trinkwasser von der Stadt Illertissen und einen kleinen Teil von der Stadt Vöhringen.
Sollte der Verbund zwischen Illertissen und Bellenberg gestört sein, kann die Gemeinde Bellenberg im Notfall auch ganz von der Stadt Vöhringen versorgt werden.

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

Beschluss 1

1.        Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Bellenberg eine neue Zweckvereinbarung nach Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) bezüglich des Betriebes eines Verbundes der Wasserversorgungen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg für Notfälle abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung über den Betrieb eines Verbundes der Wasserversorgungen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg für Notfälle, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses und diesem als Anlage beigefügt ist, zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Der Stadtrat genehmigt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Zweckvereinbarung über den Betrieb eines Verbundes der Wasserversorgungen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg für Notfälle in der Fassung vom 29.01.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
2024-01-29 Zweckvereinbarung Trinkwassernotverbund Vöhringen-Bellenberg (.pdf)

Datenstand vom 25.03.2024 15:54 Uhr