Gründung einer Wohnungsbau- und Projektgesellschaft;
hier: Vorberatung der Grundsatzentscheidung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 08.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bezüglich des Baus und der Verwaltung von städtischem Wohneigentum, befasst sich der Stadtrat der Stadt Vöhringen bereits seit dem Jahr 2016 mit der Überlegung, sich an einer Wohnungsgesellschaft zu beteiligen.
Nachdem die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes mehr denn je an Bedeutung gewinnt, hat sich der Stadtrat insbesondere in den zurückliegenden eineinhalb Jahren erneut intensiver mit der Materie auseinandergesetzt.
Zuletzt ist hierzu eine Klausurtagung des Stadtrates unter Beteiligung des Verbandes „Die Wohnungswirtschaft in Bayern“ durchgeführt worden, wonach das Gremium die Vor- und Nachteile sowie mögliche Gründungsoptionen dargestellt bekommen hat.
Inwieweit die Stadt Vöhringen hierzu die Grundstücks- und Immobilienverwaltung (Bau und Vermietung/Unterhalt) im Rahmen des städtischen Haushaltes abwickelt, einen Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Kommunalunternehmen oder eine GmbH oder GmbH & Co. KG gründet, soll eine Untersuchung durch externe Fachstellen genauso aufzeigen, wie auch die Gründungsmodalitäten, steuerrechtliche Vorgaben, die Art der Geschäftsleitung und Haftungsfragen der jeweiligen Rechtsformen.
Eine detaillierte Ausarbeitung und Darstellung der sinnvollen Optionen kann, wie von Herrn Verbandsdirektor Hans Maier aufgezeigt, erst nach einer Grundsatzentscheidung für eine entsprechende Weiterverfolgung bzw. Gründung beauftragt werden.
Empfehlung
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer städtischen Wohnungsbau- und Projektgesellschaft weiterzuverfolgen, sowie die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages und eines Einbringungsvertrages in Auftrag zu geben.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die Vorstellung des Themas in der Klausurtagung des Stadtrates, wonach auf Empfehlung zunächst eine Grundsatzentscheidung des Gremiums herbeizuführen ist.
Im Rahmen der Aussprache erkundigt sich ein Ratsmitglied inwieweit hierzu seitens der Stadtverwaltung bereits Kontakt mit umliegenden Wohnungsgesellschaften aufgenommen worden sei.
Bürgermeister Neher teilt mit, das Gremium habe die Verwaltung zunächst mit der Grundsatzentscheidung zu beauftragen, die Erhebungen zu den möglichen Beteiligungen, Rechtsformen, der Haftung und Vermögensbewertung durchführen zu lassen, bevor entsprechende Gespräche geführt werden könnten.
Ohne weitere Rückfrage fasst das Gremium folgenden
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer städtischen Wohnungsbau- und Projektgesellschaft weiterzuverfolgen, sowie die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages und eines Einbringungsvertrages in Auftrag zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2024 14:07 Uhr