Gründung einer Wohnungsbau- und Projektgesellschaft; hier: Grundsatzentscheidung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.04.2024 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Bezüglich des Baus und der Verwaltung von städtischem Wohneigentum, befasst sich der Stadtrat der Stadt Vöhringen bereits seit dem Jahr 2016 mit der Überlegung, sich an einer Wohnungsgesellschaft zu beteiligen.

Nachdem die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes mehr denn je an Bedeutung gewinnt, hat sich der Stadtrat insbesondere in den zurückliegenden eineinhalb Jahren erneut intensiver mit der Materie auseinandergesetzt.
Zuletzt ist hierzu eine Klausurtagung des Stadtrates unter Beteiligung des Verbandes „Die Wohnungswirtschaft in Bayern“ durchgeführt worden, wonach das Gremium die Vor- und Nachteile sowie mögliche Gründungsoptionen dargestellt bekommen hat.

Inwieweit die Stadt Vöhringen hierzu die Grundstücks- und Immobilienverwaltung (Bau und Vermietung/Unterhalt) im Rahmen des städtischen Haushaltes abwickelt, einen Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Kommunalunternehmen oder eine GmbH oder GmbH & Co. KG gründet, soll eine Untersuchung durch externe Fachstellen genauso aufzeigen, wie auch die Gründungsmodalitäten, steuerrechtliche Vorgaben, die Art der Geschäftsleitung und Haftungsfragen der jeweiligen Rechtsformen.

Eine detaillierte Ausarbeitung und Darstellung der sinnvollen Optionen kann, wie von Herrn Verbandsdirektor Hans Maier aufgezeigt, erst nach einer Grundsatzentscheidung für eine entsprechende Weiterverfolgung bzw. Gründung beauftragt werden.

Empfehlung

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer städtischen Wohnungsbau- und Projektgesellschaft weiterzuverfolgen, sowie die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages und eines Einbringungsvertrages in Auftrag zu geben.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die vorangegangene Klausurtagung sowie Vorberatung im Haupt- und Umweltausschuss.

Ein Gremiumsmitglied stellt fest, dass der Wortlaut des Beschlussvorschlages nahelege, ein Beitritt zu einer bestehenden Gesellschaft scheide grundsätzlich aus.

Herr Bürgermeister Neher konkretisiert, dass die Beschlussfassung ergebnisoffen erfolgen solle. Dies ergebe sich auch aus der Fassung des Grundsatzbeschlusses ein ergebnisoffenes Grundlagenpapier zu beauftragen.

Um Klarheit in dieser Frage zu schaffen, fasst das Gremium nachstehenden

Beschluss 1

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer städtischen Wohnungsbau- und Projektgesellschaft weiterzuverfolgen, sowie die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages und eines Einbringungsvertrages in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 24

Beschluss 2

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer oder den Beitritt zu einer Wohnungsbau- und Projektgesellschaft weiterzuverfolgen, sowie die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages und eines Einbringungsvertrages in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2024 07:28 Uhr