Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO;
Anbau und Sanierung KiGa Nord,
Abbrucharbeiten;
Auftragsvergabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 12.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf die dringliche Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO – Anbau und Sanierung KiGa Nord, Abbrucharbeiten, Auftragsvergabe vom 19.08.2024 wird verwiesen.
Empfehlung
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Abbrucharbeiten für die Sanierung am KiGa Nord in Vöhringen wird an die Firma Geiger Abbruch GmbH, Riedweg3, 88436 Eberhardzell zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 01.08.2024 vergeben.
Die erforderlichen Mittel von brutto ca. 78.000,-- € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt
Beschluss
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Abbrucharbeiten für die Sanierung am KiGa Nord in Vöhringen wird an die Firma Geiger Abbruch GmbH, Riedweg3, 88436 Eberhardzell zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 01.08.2024 vergeben.
Die erforderlichen Mittel von brutto ca. 78.000,-- € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.01.2025 10:31 Uhr