Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 05.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Abfallbeseitigungsgebühren wurden letztmals mit Beschluss des Stadtrates vom 28.01.2021 zum 1. Januar 2021 neu festgesetzt. Dieser Kalkulation lag ein 4-jähriger Kalkulationszeitraum zugrunder, der zum 31.12.2024 enden wird.
Mit der Neukalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt.
Nach der vorliegenden Kalkulation errechnet sich nur eine geringfügige Gebührenerhöhung.
Zusammenfassung der Gebühren für die Restmülltonne
Art
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Gefäßvolumen in Liter
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Gebühr bisher
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Gebühr neu
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Erhöhung in %
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Mülltonne
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60
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11,00 €
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11,00 €
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0,00%
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Mülltonne
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80
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14,70 €
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14,70 €
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0,00%
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Mülltonne
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120
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22,10 €
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22,10 €
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0,00%
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Mülltonne
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240
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44,20 €
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44,20 €
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0,00%
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Mülltonne
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1100
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202,40 €
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202,60 €
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0,10%
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Mülltonne
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2500
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460,10 €
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460,40 €
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0,07%
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Mülltonne
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5000
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920,20 €
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920,90 €
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0,08%
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Die geringfügige Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren ist im Wesentlichen auf den vorzunehmenden Abbau der Überdeckung des Nachkalkulationszeitraum (2020 – 2024) zurückzuführen. Zu berücksichtigen ist, dass in den Gebühren für die Restmülltonne – wie bisher auch schon – die Biotonnenabfuhr enthalten ist.
Die zum 31.12.2024 prognostizierte Überdeckung beträgt 184.633 € (siehe Anlage 2 des Gutachtens). Dieser Betrag wurde bei der Vorkalkulation verzinst und aufgeteilt auf den neuen Kalkulationszeitraum (2024 – 2028) werden jährlich 47.703 € in Abzug gebracht (siehe Anlage 2).
Im neu zu betrachtenden Kalkulationszeitraum sind die Abfuhr- und Verwertungskosten (einschließlich der Kosten für den Unterhalt des Wertstoffhofs) größter Ausgabeposten mit einem Anteil von 64,72 %, gefolgt von den Gebühren an den Abfallwirtschaftsbetrieb 17,69 %.
Auf die inneren Verrechnungen (Bauhofleistungen und Verwaltungskostenbeiträge) entfallen weitere 9,25 %.
Die verbleibenden 8,34 % entfallen auf Personalkosten (5,91 %), die kalkulatorischen Abschreibungen (1,75%) und die kalkulatorischen Zinsen (0,68 %).
Im Ergebnis der Kalkulation für Bauschutt, Grünabfälle und Sperrmüll findet keine Gebührenerhöhung statt.
Die Gebühr für die Restmüllabfuhr eines Müllsackes wurde mit 5,00 € (bisher 6,00 €) kalkuliert. Die Reduzierung erfolgt, da eine Aufrundung von errechneten Gebührensätzen nicht rechtssicher ist (vgl. Anlage 7).
Das vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in Form eines Gutachtens erstellte Kalkulationsergebnis liegt dieser Beschlussvorlage bei.
Empfehlung
Der Stadtrat erlässt die 13. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert am 17.12.2020).
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher begrüßt Frau Egger vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband.
Frau Egger stellt ihre Präsentation vor. Die Jahre 2020 bis 2024 wurden nachkalkuliert, die Jahre 2025 bis 2028 vorkalkuliert. Es ergab sich eine Überdeckung in Höhe von 185.000, - €, die für ein Polster für die kommenden Jahre sorgt. Die Überdeckung ergibt sich daraus, dass die Kosten in jedem Jahre geringer als kalkuliert und die Einnahmen – zumindest bis 2023 – höher als gedacht waren, da die Zahl der Abfallbehälter weiter zunimmt.
Für das noch nicht abgeschlossene Jahr 2024 kommt es zu einem Verlust, anders als in den Jahren 2020 bis 2023. Das liegt daran, dass die kalkulatorischen Kosten sich durch die Fertigstellung der Sanierung der Entwässerungsanlagen im Recyclinghof und der Kompostieranlage erhöhen. Es wird davon ausgegangen, dass die Betriebs- und Unterhaltskosten weiter leicht steigen, wie bereits bei der Abfallabfuhr bekannt ist, bei der Verbrennung bleiben die Kosten bis Ende 2025 stabil.
Die Kostenzunahme wird durch die Überdeckung und die steigende Zahl der Tonnen in etwa ausgeglichen, wodurch die Gebühren weitestgehend stabil bleiben.
Im Vergleich mit anderen Kommunen im Landkreis Neu-Ulm ist die Stadt Vöhringen bei den Abfallentsorgungsgebühren vergleichsweise günstig.
Herr Bürgermeister Neher bedankt sich und stimmt zu, dass die Kalkulation erfreulich ist.
Ein Gremiumsmitglied regt in Bezug auf die Einnahmen von circa 3.000,- € und Ausgaben von circa 30.000, - € an, kostendeckende Gebühren auf Bauschuttlieferungen zu erheben.
Frau Egger erklärt, dass die Gebühren für Bauschutt Teil der Gebührensatzung sind und merkt an, dass viele Kommunen sich gegen Gebühren für den Bauschutt entscheiden um zu vermeiden, dass der Bauschutt illegal abgeladen wird. Eine Quersubventionierung ist insoweit erlaubt.
Herr Bürgermeister Neher ergänzt, dass die Problematik auch intern diskutiert wurde. Die Freimenge sei sinnvoll, um eine Mehrbelastung der Mitarbeiter zu vermeiden.
Daraufhin ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat erlässt die 13. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert am 17.12.2020).
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.01.2025 10:42 Uhr