Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen Neufestsetzung der Abfallentsorgungsgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 21.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.11.2024 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Abfallbeseitigungsgebühren wurden letztmals mit Beschluss des Stadtrates vom 28.01.2021 zum 1. Januar 2021 neu festgesetzt. Dieser Kalkulation lag ein 4-jähriger Kalkulationszeitraum zugrunder, der zum 31.12.2024 enden wird.
Mit der Neukalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt. 
Nach der vorliegenden Kalkulation errechnet sich nur eine geringfügige Gebührenerhöhung.
Zusammenfassung der Gebühren für die Restmülltonne
Art
Gefäßvolumen in Liter
Gebühr bisher
Gebühr neu
Erhöhung in %
Mülltonne
60
11,00 €
11,00 €
0,00%
Mülltonne
80
14,70 €
14,70 €
0,00%
Mülltonne
120
22,10 €
22,10 €
0,00%
Mülltonne
240
44,20 €
44,20 €
0,00%
Mülltonne
1100
202,40 €
202,60 €
0,10%
Mülltonne
2500
460,10 €
460,40 €
0,07%
Mülltonne
5000
920,20 €
920,90 €
0,08%

Die geringfügige Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren ist im Wesentlichen auf den vorzunehmenden Abbau der Überdeckung des Nachkalkulationszeitraum (2020 – 2024) zurückzuführen. Zu berücksichtigen ist, dass in den Gebühren für die Restmülltonne – wie bisher auch schon – die Biotonnenabfuhr enthalten ist.
Die zum 31.12.2024 prognostizierte Überdeckung beträgt 184.633 € (siehe Anlage 2 des Gutachtens). Dieser Betrag wurde bei der Vorkalkulation verzinst und aufgeteilt auf den neuen Kalkulationszeitraum (2024 – 2028) werden jährlich 47.703 € in Abzug gebracht (siehe Anlage 2).
Im neu zu betrachtenden Kalkulationszeitraum sind die Abfuhr- und Verwertungskosten (einschließlich der Kosten für den Unterhalt des Wertstoffhofs) größter Ausgabeposten mit einem Anteil von 64,72 %, gefolgt von den Gebühren an den Abfallwirtschaftsbetrieb 17,69 %.
Auf die inneren Verrechnungen (Bauhofleistungen und Verwaltungskostenbeiträge) entfallen weitere 9,25 %.
Die verbleibenden 8,34 % entfallen auf Personalkosten (5,91 %), die kalkulatorischen Abschreibungen (1,75%) und die kalkulatorischen Zinsen (0,68 %).
Im Ergebnis der Kalkulation für Bauschutt, Grünabfälle und Sperrmüll findet keine Gebührenerhöhung statt. 
Die Gebühr für die Restmüllabfuhr eines Müllsackes wurde mit 5,00 € (bisher 6,00 €) kalkuliert. Die Reduzierung erfolgt, da eine Aufrundung von errechneten Gebührensätzen nicht rechtssicher ist (vgl. Anlage 7).
Das vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in Form eines Gutachtens erstellte Kalkulationsergebnis liegt dieser Beschlussvorlage bei.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die 13. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert am 17.12.2020).

Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Diskussionsverlauf

Frau Eckel geht kurz auf den Vortrag von Frau Egger vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 05.11.2024 ein. Das Ergebnis ist sehr gut, die Gebühren erhöhen sich kaum.

Ohne weitere Rückmeldungen ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die 13. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert am 17.12.2020).

Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
13. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung zum 1.1.2025 (.pdf)

Datenstand vom 20.03.2025 14:43 Uhr