Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.02.2025 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt 26.02.2025 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“ und nördlich der „Werner-von-Siemens-Straße“. Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 1,71 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78 und 79, Gemarkung Illerzell.

Anlass der 18.Änderung ist das Ziel der Stadt, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Ausweisung von Gewerbeflächen im Ortsteil Illerzell zu schaffen, angrenzend an das bereits bestehende „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“ auf einer Fläche von ca. 1,71 ha. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen.

In seiner Sitzung vom 23.11.2023 hat der Stadtrat nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, 
in der Fassung vom 23.11.2023 gebilligt und beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 21.12.2023 bis einschließlich 12.02.2024 durchzuführen. 

Es gingen von 16 Behörden bzw. Verbänden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen mit Anmerkungen ein. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme vorgetragen.

Herr Wandinger vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell in der Fassung vom 26.02.2025, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind, in der Sitzung vorstellen.
Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge 

18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 26.02.2025 mit folgenden Bestandteilen:
Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 23.11.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 16 (Trägerbeteiligung 1 - 16) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 26.02.2025 unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse fest.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die Unterlagen dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen und nach der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wandinger vom Planungsbüro LARS Consult, Memmingen sowie Frau Mahlknecht vom Planungsbüro em plan, Augsburg. 

Herr Wandinger stellt anhand einer Präsentation kurz die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ vor. Er erklärt, dass im November 2023 in diesem Gebiet Altlasten gefunden worden sind und daraufhin Maßnahmen ergriffen werden mussten. Danach erläutert Herr Wandinger ausführlich die eingegangenen Stellungnahmen sowie die jeweiligen Abwägungsvorschläge, die einen Verfahrensabschluss zulassen.

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 23.11.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 16 (Trägerbeteiligung 1 - 16) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 2

„2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 26.02.2025 unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse fest.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 3

„3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die Unterlagen dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen und nach der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Dokumente
Anlage 1 - 01 FNPae GE WvS Abwägung (.pdf)
Anlage 2 - 01 FNPae GE WvS PLAN (.pdf)
Anlage 3 - 01 FNPae GE WvS TEXT (.pdf)
Anlage 4 - 01 FNPae GE WvS UB (.pdf)

Datenstand vom 18.03.2025 14:00 Uhr