Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Energiespeicher Im Rank“,
- Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes;
Vorberatung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 10.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke 1194 und 1196, Gemarkung Vöhringen die Errichtung und den Betrieb eines Batteriespeichersystems BESS (Battery Energy Storage System) durch einen Vorhabensträger zu ermöglichen.
Die beiden Grundstücke werden derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Die Fläche wird im nördlichen Teil durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Etwas südlicher verläuft eine Hoch- und Höchstspannungsleitung. Im Westen und Norden der Grundstücke befinden sich Umspannwerke, betrieben von Amprion und LEW / LVN. Östlich befindet sich die Bahnstrecke Memmingen - Neu-Ulm.
Die Planung umfasst die Grundstücke Nr. 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen, die als Sondergebiet „Energiespeicher“ vorgesehen sind. Der Änderungsbereich erstreckt sich über diese beiden Flurstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 3,23 Hektar.
Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit des Energiespeichersystems ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Parallel dazu ist im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan zu ändern, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. § 8 Abs.2 BauGB).
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den planungsgegenständlichen Bereich aktuell eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Für die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Energiespeicher Im Rank“ liegt eine Planzeichnung, ausgearbeitet von der Firma Energie Ernte GmbH, Weidenstraße 1, 86931 Prittriching vor. Im Laufe des weiteren Verfahrens wird eine Begründung, sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.
Anlagen
Anlage 1: Planzeichnung FNP bestehende Darstellung, Fassung vom 12.03.2025
Anlage 2: Planzeichnung FNP geänderte Darstellung, Fassung vom 12.03.2025
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Energiespeicher Im Rank“.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Energiespeicher Im Rank“.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Betz und Herrn Turber von der Energie Ernte GmbH, Prittriching.
Herr Betz stellt anhand einer Präsentation die Notwendigkeit von Batteriegroßspeichern im Kontext erneuerbarer Energien am Netz dar. Er erklärt, dass die Energie Ernte GmbH derzeit eine Netzanfrage für Höchstspannung bei LVN / LEW gestellt habe. Außerdem geht er auf die Themen Brandschutz und Begrünung bei Batteriegroßspeichern ein.
Es entwickelt sich danach eine kurze Diskussion im Gremium mit folgendem
Beschluss
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Energiespeicher Im Rank“.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Energiespeicher Im Rank“.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Anlage 1 - Planzeichnung FNP - bestehende Darstellung - 12.03.2025 (.pdf)
Anlage 2 - Planzeichnung FNP - geänderte Darstellung - 12.03.2025 (.pdf)
Anlage 3 - Präsentation_Technik (.pdf)
Anlage 4 - Präsentation_Aufstellungsbeschluss (.pdf)
Datenstand vom 22.04.2025 13:57 Uhr