Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Energiespeicher Im Rank“, - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.04.2025 ö Vorberatend 4
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke 1194 und 1196, Gemarkung Vöhringen die Errichtung und den Betrieb eines Batteriespeichersystems BESS (Battery Energy Storage System) durch einen Vorhabensträger zu ermöglichen.

Die beiden Grundstücke werden derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Die Fläche wird im nördlichen Teil durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Etwas südlicher verläuft eine Hoch- und Höchstspannungsleitung. Im Westen und Norden der Grundstücke befinden sich Umspannwerke, betrieben von Amprion und LEW / LVN. Östlich befindet sich die Bahnstrecke Memmingen - Neu-Ulm.

Die Planung umfasst die Grundstücke Nr. 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen, die als Sondergebiet „Energiespeicher“ vorgesehen sind. Der Änderungsbereich erstreckt sich über diese beiden Flurstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 3,23 Hektar.

Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit des Energiespeichersystems ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Parallel dazu ist im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan zu ändern, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. § 8 Abs.2 BauGB).

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den planungsgegenständlichen Bereich aktuell eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Für die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Energiespeicher Im Rank“ liegt eine Planzeichnung, ausgearbeitet von der Firma Energie Ernte GmbH, Weidenstraße 1, 86931 Prittriching vor. Im Laufe des weiteren Verfahrens wird eine Begründung, sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.

Anlagen
Anlage 1: Planzeichnung FNP bestehende Darstellung, Fassung vom 12.03.2025
Anlage 2: Planzeichnung FNP geänderte Darstellung, Fassung vom 12.03.2025

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Energiespeicher Im Rank“. 

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Energiespeicher Im Rank“.

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Dokumente
Anlage 1 - Planzeichnung FNP - bestehende Darstellung - 12.03.2025 (.pdf)
Anlage 2 - Planzeichnung FNP - geänderte Darstellung - 12.03.2025 (.pdf)

Datenstand vom 28.04.2025 09:52 Uhr